26.03.2026

Rentenpunkte für Erziehungszeiten leichter sammeln

Bei Antrag auf Mutterschutz und Elternzeit soll für den beantragten Zeitraum automatisch eine Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung für das Elternteil erfolgen. Diese Meldung soll die Rentenpunkte für den beantragten Zeitraum enthalten und kann in die Anträge auf Mutterschutz und Elternzeit integriert werden. Es soll der zusätzlich zu stellende Antrag bei der Rentenversicherung entfallen, in dem die Rentenpunkte für besagten Mutterschutz- und Elternzeitzeitraum berücksichtigt werden.
Bei gemeinsamer Erziehung sollen künftig beide Elternteile statt, wie bislang, nur die Mutter grundsätzlich Anspruch auf die Kindererziehungszeit haben und die Erziehungszeit hälftig angerechnet werden. Sollte ein Elternteil einen größeren Anteil oder die Erziehung ganz übernehmen, so kann über eine übereinstimmende Erklärung die Erziehungszeit anteilig auf beide bzw. ganz auf das eine Elternteil angerechnet werden.

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