19.05.2023

Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat zahlreiche positive sozial- und innovationspolitischen Effekte. Gerade für Start-ups sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungen oft der einzige Weg, um qualifizierte Fachkräfte zu werben und zu halten. Aufgrund fehlender oder abschreckender gesetzlicher Rahmenbedingungen bleiben diese Potentiale in Deutschland jedoch häufig ungenutzt. Wir wollen daher durch Änderungen im Steuerrecht die Mitarbeiterkapitalbeteiligung aus ihrem Schattendasein befreien, um ihre Potentiale zu entfesseln. Wir wollen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung daher folgendermaßen reformieren:

  • Wir fordern eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gem. § 3 Nr. 39 S. 1 EStG von derzeit 1.440€ auf 5.000€ im Jahr.
  • Wir fordern die Streichung des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG, da das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot für den zugrundeliegenden Zweck ausreichend ist und die Ergänzung durch § 3 Nr. 39 S. 2 EStG, lediglich zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht.
  • Wir fordern die Schaffung eines steuerrechtlichen Sondertatbestands für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach schwedischem Vorbild. Dieser soll vorsehen, dass Steuern und Sozialabgaben für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erst bei Liquidation zum entsprechenden Zeitwert anfallen. Dabei soll lediglich der Wert bei Übereignung der Beteiligungen der persönlichen Einkommensteuer und den Sozialabgaben unterworfen werden. Etwaige Erträge durch darauffolgende Wertanstiege sollen hingegen vollständig als Kapitalertrag bewerten werden, und dementsprechend sozialabgabenfrei ausschließlich der Kapitalertragssteuer unterworfen werden.
  • Wir fordern die Abschaffung der Schwellwerte und -grenzen zur Anwendung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Während Mitarbeiterkapitalbeteiligung für junge Unternehmen und Start-Ups in deren Wachstumsphase von besonderer Bedeutung ist, wollen wir allen Unternehmen die Beteiligung der eigenen Mitarbeiter erleichtern und die Kapitalbildung bei Arbeitnehmer fördern. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll allen Unternehmen unabhängig von Größe, Umsatz und Alter gleichermaßen zugänglich sein.

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