06.06.2013

Öffentlich-rechtliche Inhalte nicht nachträglich löschen

Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung des Depublikationszwanges von Beiträgen auf den Internetseiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
Der nach dem Rundfunkänderungsstaatvertrag nötig gewordene 3-Stufen Test an dessen Ende die Bewertung steht, ob ein gebührenfinanzierter Inhalt nach 7 Tagen, einem halben oder einem ganzen Jahr gelöscht werden muss, wird als unsinnig betrachtet und muss daher abgeschafft werden.
Beiträge die bereits mit Geldern der öffentlichen Finanzierung erstellt wurden sollten generell so lange wie möglich im Internet abrufbar sein.

Weitere Beschlüsse

04.06.2026

Opferschutz stärken und Kinder schützen – Retraumatisierung durchantiquiertes Familienrecht verhindern

Häusliche Gewalt endet für viele Betroffene – insbesondere Frauen – nicht mit der Trennung, sondern geht zeitlich darüber hinaus. Gerade...
04.06.2026

BAföG-Reform jetzt – aber richtig

Policy Paper der Jungen Liberalen: 04.06.2026 Aktuelle Lage: Der Koalitionsstreit um die BAföG-Erhöhung Der Streit um die BAföG-Reform in der...
04.06.2026

Ausreisegenehmigungen: Pistorius spielt mit Grundrechten junger Menschen

Policy Paper der Jungen Liberalen: 04.06.2026 Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet wehrfähige Männer, längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Als diese Regelung...