03.09.2010

Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01. Januar 2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.
Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.
Die Jungen Liberalen fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

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