03.09.2010

Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01. Januar 2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.
Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.
Die Jungen Liberalen fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

Weitere Beschlüsse

26.03.2026

Schluss mit dem piepsenden Beifahrer!

Seit 2023 ist für die Fahrzeug-Homologation ein voreingeschaltetes ISA (IntelligentSpeed Assistance) Pflicht. Dieses System informiert den Fahrer akustisch, wenn er...
26.03.2026

Crypto – To the moon and back

In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum von einer Nische technikaffiner Pioniere hin zu...
26.03.2026

Soforthilfe für Soldaten: Wer Freiheit verteidigt, verdient die beste Versorgung!

Die Jungen Liberalen erkennen die unverzichtbare Rolle der Soldaten für die Sicherheit und Verteidigung unseres Landes an. Im Dienst für unser...