Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II hat einen starken Auftrag an die Politik gegeben, die Förderung von Teilhabe und Bildung von Kindern aus ALGII-Familien zu verbessern. Wir fordern bei der Förderung von Kinder aus ALGII-Bezieherfamilien den Fokus darauf zu legen, dass vom Bund gewährte Hilfen zielgerichtet, effektiv und effizient ankommen. Deswegen befürworten wir hier Sachleistungen vor Geldleistungen.
Die Bereitstellung von Sachleistungen in Form von kostenlosen Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuungsangeboten an Schulen sowie die Etablierung eines Gutscheinmodells stehen der liberalen Forderung von weitest gehender Eigenverantwortung keineswegs entgegen.
Vielmehr ist es Aufgabe und Ziel liberaler Sozialpolitik, Menschen überhaupt dazu zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Dazu gehört eine bestmögliche Förderung von Menschen jungen Alters.
Die FDP kann und will dabei Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nicht nehmen. Aber wir sind überzeugt, dass Sozialpolitik auch Chancen schaffen muss für Kinder, die von ihren Eltern nicht optimal gefördert werden können. Gutscheine und hochwertige Betreuungsangebote üben dabei keinen Zwang aus, sondern eröffnen Möglichkeiten jenseits finanzieller Beschränkungen durch ALG-II-Sätze.
Die FDP sollte sich dies bei der Behandlung weiterer sozialpolitischer Themen, insbesondere bei der Bearbeitung von Themen wie Integration, Betreuungsgeld, Elterngeld und Kindergeld, sowie der Weiterentwicklung des liberalen Bürgergelds stets in Erinnerung rufen.