1. Der Schutz für Samenspender muss so weit ausgebaut werden, dass für sie kein Risiko besteht, später durch ihre leiblichen Kinder für Vermögens- oder Erbrechtsansprüche haftbar gemacht werden zu können.
2. Praxen und Kliniken sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, dass sie eine Beratung über die psychologischen, sozialen, sowie juristischen Folgen einer Samenspende mit dem Spender, sowie den sozialen Eltern durchführen.
3. Das Verbot der Abgabe von Samenspenden an lesbische Paare soll aufgehoben werden.
4. Es soll ein Kriterienkatalog für allgemein anerkannte Zertifizierungsverfahren für Kliniken und Praxen, die seriös mit Samenspenden umgehen, ausgearbeitet werden. Dazu gehört, dass der Samenspender die Anforderungen für Spender nach deutschem Gesetz erfüllt, die Samenspende ordnungsgemäß kontrolliert, aufbewahrt und nicht anonymisiert wird.