24.10.2024

Keine Symbolpolitik im Waffenrecht – für einenpragmatischen Umgang mit Waffen

Nach dem Terroranschlag in Solingen hat die Bundesregierung richtigerweise ein Sicherheitspaket mit notwendigen Maßnahmen vorgelegt. Am Freitagnachmittag, der vorletzten Woche, teilten dann die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP-Fraktion eine Einigung darüber mit. Dabei soll auch das Waffenrecht mit Symbolmaßnahmen verschärft und komplizierter gemacht werden.

Die Verlierer davon sind die legalen Waffenbesitzer.

Als Folge politischer Kurzsichtigkeit werden legitime Interessen von Bürgern, wie Sportschützen, Jägern, Sammlern,  technisch-historisch interessierten Bürgern sowie Menschen, die zum Zweck der Selbstverteidigung Waffen besitzen möchten, unterlaufen. Dies zeigt leider wieder einmal: Waffenbesitz in Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen. Nach jeglichem Einzelfall von Schusswaffengewalt, sei es Amoklauf, Terroranschlag oder sonstige Straftat, werden politisch einfache und günstige Scheinlösungen bevorzugt und das Waffengesetz für legale Waffenbesitzer wird weiter verschärft, anstatt den Fokus auf systematische Ursachenforschung und den Abbau von Durchsetzungsdefizite zu legen. 

Wir meinen, dass staatlicher Mehrregelungsbedarf nur dort besteht, wo es ein messbares Problem gibt. Dies ist bei Waffenbesitz in Deutschland statistisch jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grund sehen wir Junge Liberale aktuell keinen gegebenen Grund, Waffen überzuregulieren und kritisieren die geplanten Verschärfungen des Waffenrechts.

Wir betrachten Waffenbesitz und seine Ausübung als sinnvolle Zeitgestaltung und legitimen Sport. Die Polizei kann nicht jeden Kriminellen entwaffnen und nicht überall und zu jeder Zeit mit Personal vor Ort sein. Absolute Sicherheit kann es in Freiheit nicht geben. Im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Voraussetzungen ist es Privatleuten und Sicherheitsdienstleistern daher erlaubt und erwünscht, einen positiven Beitrag für die öffentliche Sicherheit zu leisten. Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass der Staat das Gewaltmonopol besitzt. 

Daher fordern wir:

  • eine Entschlackung der Regulierungsdichte im Waffenrecht. Für uns ist klar, Waffen frei und ohne jegliche Restriktionen in der Bevölkerung zu verteilen, würde ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deswegen muss der private Waffenbesitz in einem verhältnismäßig regulierten Rahmen geschehen. Wir wollen daher die Ausgabe von Waffenbesitzkarten (WBK) rechtlich vereinheitlichen und das bürokratische Verfahren der Bedürfnisprüfung abschaffen. Daher sollen folgende Bedingungen für den Erwerb einer WBK Voraussetzung sein:
    • Die Vollendung des 18. Lebensjahres.
    • Der Antragsteller muss frei von schweren Vorstrafen, insbesondere solchen gegen die körperliche Unversehrtheit, sein.
    • Der Antragsteller muss seine theoretische und praktische Sachkunde nachweisen können.
    • Zusätzlich soll ein psychologisches Gutachten für die Eignung zum Besitz einer Waffe vorgelegt werden müssen. Extremisten und Gefährder, sowie Menschen mit schwerwiegenden, sicherheitsrelevanten psychischen Erkrankungen, sind grundsätzlich vom Erwerb einer WBK ausgeschlossen.
  • insbesondere die Abschaffung der Anzahlbeschränkung auf ein Regelbedürfnis bei der grünen Waffenbesitzkarte, sowie die Abschaffung von zeitlichen Begrenzungen der in einem bestimmten Zeiträumen erwerbbaren Schusswaffen, und die Abschaffung der neu eingeführten Beschränkung der gelben Waffenbesitzkarte auf 10 Waffen.
  • die Abschaffung unnötiger Einschränkungen für Besitzer legaler Schusswaffen, die z.T. in den letzten Jahren eingeführt worden sind, insbesondere die Beschränkungen der Magazinkapazität, des Verbots bestimmter Schießübungen im Sportschießen (z.B. aus Deckung heraus oder in Bewegung), Ladebegrenzungen von halbautomatischen Waffen bei der Jagd.
  • die Verlängerung der Fristen für die Erlangung der Sachkunde im Falle des Erwerbs von Waffen durch Erbe auf mindestens 3 Jahre.
  • die Anpassung und starke Abmilderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie gemäß diesen Forderungen. Jegliche Form einer Registrierungspflicht für Schreckschuss- oder Signalwaffen lehnen wir ab.
  • die Erhöhung der Energiegrenze für die generelle Ausnahme vom WaffG von 0,5 J auf 5 J – Softairs, auch vollautomatisch, sind keine Kriegswaffen.
  • die Aufhebung von allen aktuell bestehenden Waffenverbotszonen.

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