Wir Junge Liberale lehnen den Verkauf kritischer Infrastruktur an autokratische Staaten wie die Volksrepublik China (VRC) entschieden ab. Deshalb kritisieren wir die Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns COSCO am HHLA-Terminal Tollerort des Hamburger Hafens aufs Schärfste. Auch eine Beteiligung unter 25 % – statt der ursprünglich angedachten 35 % – verschärft die Abhängigkeit Deutschlands von der VRC, weswegen wir diese grundlegend ablehnen. Auch eine Beteiligung unter 25 % an einem Terminal eines chinesischen Hafens wäre für deutsche Unternehmen in China untersagt gewesen. Für uns steht fest, dass dieser Deal niemals hätte zustande kommen dürfen. Unsere Einschätzung wird von allen beteiligten Ministerien, den Nachrichtendiensten und der EU-Kommission geteilt. Nur der Bundeskanzler befürwortet den Deal. Damit führt Olaf Scholz die Tradition der Russlandpolitik der großen Koalition fort, die Deutschland in Europa isoliert und zu schweren wirtschaftlichen Verwerfungen geführt hat. Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, Schaden von Deutschland abzuwenden. Der Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage zur Untersagung der Beteiligung darf keine Ausrede sein. Die Beteiligung wurde bereits 2021 vereinbart. Die Bundesregierung hatte seitdem genug Zeit, um das Außenwirtschaftsrecht zu verschärfen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich alle verfassungsrechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung COSCOs am Hafenterminal trotz Ablauf der Untersagungsfrist zu verhindern. Einen weiteren Ausverkauf kritischer Infrastruktur – wie bspw. der Chip-Produktion der Firma Elmos in Dortmund – darf es nicht geben. Daher fordern wir eine Reform des Außenwirtschaftsrechts, die insbesondere folgende Punkte beinhaltet:
- Überprüfung des Begriffs der kritischen Infrastruktur: Der Begriff der kritischen Infrastruktur im BSI-Gesetz muss überprüft und ggf. ausgeweitet werden. Unter kritischer Infrastruktur ist alles zu verstehen, das geeignet ist, unter Kontrolle einer fremden Macht, insbesondere im Kriegs- oder Konfliktfall, die Sicherheit, den Wohlstand oder die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu beeinträchtigen.
- Zustimmungsbedürftigkeit statt Untersagungsmöglichkeit: Investitionen aus nicht-demokratischen Staaten in kritische Infrastruktur sollen künftig der expliziten Zustimmung der Bundesregierung bedürfen.
- Abschaffung der Schwellenwerte: Investitionen in kritische Infrastruktur aus nicht-demokratischen Staaten sollen künftig unabhängig vom Umfang der Beteiligung zustimmungsbedürftig sein.
- Prinzip der Gegenseitigkeit: Ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur in Deutschland sollen künftig nur soweit zulässig sein, wie deutsche Investitionen in kritische Infrastruktur im jeweiligen Staat zulässig sind.
- Blacklist für Investitionen in kritische Infrastruktur: Staaten, die systematisch Völkerstraftaten verüben oder deren Politik auf die Erosion des völkerrechtlichen Gewaltverbots gerichtet ist, sollen qua Gesetz auf einer Blacklist geführt werden, damit ihnen Investitionen in kritische Infrastruktur künftig ausnahmslos untersagt sind. Hierzu gehört insbesondere die VRC.
- Schutz kritischer Technologien: Ebenso wie kritische Infrastruktur müssen auch kritische Technologien geschützt werden. Hierzu ist im Außenwirtschaftsrecht eine Definition zu schaffen, angelehnt an die Definition kritischer Infrastruktur.
Ferner fordern wir auch eine Verschärfung und bessere Koordinierung der Investitionskontrolle auf europäischer Ebene entsprechend den obigen Grundsätzen. Dem zunehmenden Einfluss der VRC auf Häfen in Europa wollen wir mit einer Europäischen Hafenstrategie entgegentreten. Die EU muss darüber hinaus die Schaffung kritischer Infrastruktur, insbesondere in bisher vernachlässigten Bereichen, in den Fokus nehmen. Dahingehend begrüßen wir die Verhandlungen zu europäischen Initiativen wie dem Chip-Gesetz und dem Programm für sichere Konnektivität, wobei das Wettbewerbsprinzip immer als Grundpfeiler für die europäische Resilienz behandelt werden muss.