20.10.2024

Jetzt erst recht – an GEAS anknüpfen und irreguläre Migration wirksam bekämpfen!

Das Thema Migration wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Die Debatten darüber sind jedoch oft polemisch, undifferenziert und meist nur auf Teilaspekte der eigentlichen Problematik beschränkt.
Während die reguläre Migration in den deutschen Arbeitsmarkt von der Bundesregierung durch das neue Einwanderungsgesetz sehr sinnvoll neu geregelt wurde, gilt dies für den Bereich der irregulären Migration nicht. Zwar hat der Kompromiss auf EU-Ebene einen guten Schritt in die richtige Richtung in Gang gesetzt, dennoch bleiben viele Fragen offen und Probleme ungelöst. Wir JuLis setzen uns für eine freie Gesellschaft ein, in der Menschen unabhängig ihres Geschlecht und religiösen Bekenntnisses, ihrer Herkunft, Abstammung und Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität und Orientierung friedlich und in Freiheit zusammenleben. Wir erkennen an, dass eine freie Gesellschaft neben Bedrohungen durch staatliche Eingriffe auch von einem gesellschaftlichen Klima der Illiberalität bedroht werden kann. Vor diesem Hintergrund erschrecken uns einschlägige Erhebungen, die bei signifikanten Zahlen von Zuwanderern aus mehrheitlich muslimischen Ländern ein Weltbild zeigen, dass mit unserer freien Gesellschaft unvereinbar ist und genau dem entspricht, wovor zahlreiche ihrer Landsleute geflohen sind. Wer die Werte dieses Landes nicht teilt, kann nicht hoffen ein Teil dieses Landes zu werden. Wir schützen unsere freie Gesellschaft vor der Bedrohung durch den radikalen Islam – in unserem eigenen Interesse und im Interesse von Schutzsuchenden, die zu uns kommen. Der Schlüssel dafür ist eine Ordnung der Migration, die Rücksicht nimmt auf die strukturelle Aufnahmefähigkeit unserer Länder und Kommunen und die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Die Jungen Liberalen erkennen den Ernst der Situation rund um die irreguläre Migration. Wir brauchen nicht nur eine Rückkehr zu sachorientierten Debatten, sondern vor allem wirksame Lösungen. Diese müssen nachhaltig und zielgerichtet sein.

I. Eine liberale Migrationspolitik

Für uns Junge Liberale sind folgende Grundsätze für eine liberale Migrationspolitik entscheidend:
Wir unterscheiden weiterhin strikt zwischen regulärer, irregulärer Migration und Asyl. Während es einer kontrollierten und regulären Migration in unsere Arbeitssysteme bedarf und weiterhin das individuelle Recht auf Asyl gem. Art. 16a Abs. 1 GG gilt, muss der Teil an Menschen, die irregulär in unser Land kommt, gesenkt werden. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, wie die Einreise nach Europa und Deutschland begründet ist oder wie beispielsweise der Bildungsgrad einer Person ist. Bei jeder Thematik gilt für uns das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Wir vertrauen auf unser Recht und unsere Rechtsprechung. Durch die faktische Nichtanwendung des Dublin-Systems ist dieses facto außer Kraft gesetzt und gescheitert. Die Länder an den EU-Außengrenzen haben nach Dublin die Last fast aller Asylanträge zu tragen und in der Praxis viele Menschen einfach durchgewunken. Dies führt zu einem erheblichen Kontrollverlust innerhalb Europas. Daher muss das Dublin-Abkommen durch ein funktionierendes, gesamtheitliches europäisches Asyl- und Verteilungssystem ersetzt werden, das eine gerechte Lasten- und Aufgabenverteilung sicherstellt.

Migrations- und Asylpolitik muss menschenwürdig sein. Bei aller Härte in der Sache müssen die Rechte aller Menschen auf europäischer wie deutscher Ebene geachtet werden. Dazu gehört für uns auch das Recht, sich zu verteidigen. Dass es Flüchtlingen bisher teilweise nicht möglich war, sich rechtlichen Beistand zu suchen, ist für uns ein großes Problem und darf sich nicht fortsetzen. Wir stellen uns ebenfalls klar gegen von Mitgliedsstaaten der EU durchgeführten, vom EU-Recht nicht gedeckten Maßnahmen zur Einschränkung von Migration. Wir erachten es außerdem für dringend notwendig, Asylsuchenden den Einstieg in den Arbeitsmarkt sofort zu ermöglichen und eine qualifizierte Arbeitsaufnahme zu unterstützen.

Migrationspolitik muss dort, wo sie gemacht wird, auch gedacht werden. Von europäischer bis kommunaler Ebene gibt es viele Herausforderungen, die gesamtheitlich und strategisch gedacht werden müssen. Dafür braucht es enge Absprachen zwischen allen Ebenen, aber auch den Austausch von Ländern und Kommunen. Hier können nicht nur gesamtheitliche Strategien verbessert, sondern vor allem auch Best Practices ausgetauscht und etabliert werden können.

Wichtig ist uns insbesondere an dieser Stelle, dass der öffentliche Diskurs in der Asylpolitik nicht entgleitet. Wer vor Krieg, politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund persönlicher Merkmale zu uns flieht, dem gegenüber haben wir nach der Genfer Konvention eine Verpflichtung zum Beistand. Basierend auf diesem humanitären Grundsatz richten wir unsere neue Realpolitik in der Migrations- und Asylpolitik aus. Einreisenden in die EU – mit Ausnahme von Unionsbürgern und Menschen mit EU- bzw. Schengen-Visum – müssen an den Grenzen in einem zentralen, EU-weiten System erkennungsdienstlich erfasst und
gespeichert werden, um Einreisen über doppelte Identitäten zu unterbinden. Wer sich dieser Erfassung entzieht, begeht eine strafbare Handlung der illegalen Einreise. Wir begrüßen dazu die geplante Einführung des Entry/Exit System (EES) der EU im Schengen-Raum.

II. Irreguläre Migration in Europa wirksam bekämpfen!

Die Einschränkung illegaler Migration in Europa muss von allen Staaten gemeinsam gedacht werden. Jedes Mitgliedsland in der EU hat dabei eine Verantwortung. Die Lage an den EU-Außengrenzen war zuletzt immer schlechter, die humanitären Zustände teilweise dramatisch. Der Kompromiss der EU-Innenminister hat einen ersten Aufschlag für eine Reform des europäischen Asylrechts gemacht, viele Fragen sind gleichzeitig aber noch offen. Die Jungen Liberalen unterstützen die Stoßrichtung der GEAS in Bezug auf Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Asylzentren humanitären Standards entsprechen. Die beschlossenen Regeln müssen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich gelten. Zum weiteren Schutz der Außengrenzen soll Frontex zu einer operativen Grenzschutzpolizei ausgebaut werden, welche Exekutivbefugnisse erhalten soll.

Alle Einreisen müssen an den Grenzen in einem zentralen, EU-weiten System erfasst und gespeichert werden, um Einreisen über doppelte Identitäten zu unterbinden. Wir fordern, dass die Kapazitäten in den Asylzentren realistisch abgeschätzt und aufgebaut werden. Die eher willkürliche Zahl von 30.000 Menschen, die pro Jahr ein Grenzverfahren durchlaufen sollen, halten wir nicht für sinnvoll. Die Forderung, dass die Grenzverfahren vor allem Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote durchlaufen müssen, unterstützen wir, fordern jedoch, diese auf 35% statt 20% zu setzen, da bisher nur drei der zehn Hauptherkunftsländer der Migration in der EU abgedeckt sind.

Auch Straftäter, Gefährder und Menschen, die die Behörden getäuscht haben, sollen in
die Asylzentren aufgenommen werden, dort aber in getrennten Bereichen untergebracht werden. Eine maximale Aufenthaltsdauer von 12 Wochen ist angemessen, in dieser Zeit muss ein Zugang zu anwaltlicher Beratung gewährleistet sein.

Dass unbegleitete Minderjährige aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen,
lehnen wir ab. Hier droht die Gefahr, dass in Kombination mit dem Familiennachzug ein
Vorteil dadurch entsteht, dass man Kinder unbegleitet in Richtung der EU vorschickt.
In der Unterbringung muss das Menschenrecht auf Bildung gewährt werden. Allgemein
sind für allein reisende, minderjährige Personen sichere und getrennte Unterbringungen
zu gewährleisten.

In den Asylzentren sollen die Menschen den juristischen Einreisestatus der „fiktiven Nichteinreise“ beibehalten. Diese Lösung ist äquivalent zu den Regelungen am Flughafen, vereinfacht den rechtlichen Umgang mit gegebenenfalls anstehenden Rückführungen und schafft klare Verhältnisse. Für alle Mitgliedsstaaten soll es verpflichtend sein, Asylanträge über eine an die Drittstaatenlösung gekoppelte Zulässigkeitsprüfung prüfen zu lassen. Sind Migranten über sichere Drittstaaten in die EU gekommen, soll der Asylantrag als grundsätzlich unzulässig abgelehnt werden.

Wer bewusst ohne gültige Dokumente in die EU einreist und sich einem geregelten Asylverfahren entzieht, soll nach einer individuellen Prüfung der Umstände mit einer zeitlich begrenzten Einreisesperre belegt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass humanitäre Gründe, wie Verfolgung oder extreme Notlagen, angemessen berücksichtigt werden. Für uns ist klar: Die Reform der Innenminister wird nur funktionieren, wenn sowohl einzelne Mitgliedsstaaten als auch die EU insgesamt Rückführungsabkommen schließen.
Dies gilt sowohl mit den Herkunftsländern direkt als auch mit sicheren Drittstaaten. Letztere sollen beispielsweise durch mehr Entwicklungshilfe oder Visa-Erleichterungen entlohnt werden. Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen – sofern ihr Herkunftsland die Rücknahme verweigert – in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Wir lehnen Abschiebungen in Drittstaaten ab, die nur in Teilgebieten als sicher eingestuft wurden. Alle Drittstaaten müssen die Genfer Flüchtlingskonvention zwar nicht ratifiziert haben, zumindest aber ihre Anforderungen erfüllen.

Abschiebungen von Straftätern bspw. nach Syrien und Afghanistan sind immer rechtliche Einzelfälle. In der gegenwärtigen Lage in Syrien und Afghanistan können sie nicht bedingungslos gefordert werden. Gleichzeitig lehnen wir die Abschiebungen von Straftätern von Kapitalverbrechen in Länder wie Syrien und Afghanistan nicht kategorisch und nach entsprechender Einzelfallabwägung ab.

Die Migranten aus den Grenzverfahren sollen bei positivem Bescheid gleichmäßig in der EU verteilt werden. Länder können sich von dieser Verpflichtung „freikaufen“ und sollen nach Entwurf der GEAS 20.000 Euro pro Asylanten zahlen, den sie nicht aufnehmen. Wir sehen die generelle Idee dieses Vorschlags als pragmatisch und zur Umsetzung des Kompromisses wohl unerlässlich. Jedoch ist der Betrag von 20.000 Euro viel zu niedrig. Diese muss realistisch an die Kosten eines Verfahrens sowie der nachfolgenden Aufnahme einer Einzelperson im Durchschnitt angepasst werden. Es darf sich weder finanziell noch organisatorisch lohnen, sich unsolidarisch innerhalb der EU zu zeigen.

Die Jungen Liberalen fordern die Berufung eines Gremiums um den EU-Kommissar für Inneres, welches sich mit irregulärer Migration beschäftigt. Dieses soll die Verhandlungen der EU für Rücknahmeabkommen koordinieren. Gleichzeitig ist er für die Einhaltung und Kontrolle der Menschenrechtsstandards bei den Asylverfahren zuständig. Dass wie bisher die Mitgliedsstaaten sich in diesem Punkt selbst kontrollieren, halten wir für unzureichend. Darüber hinaus fordern wir mittelfristig eine zentrale europäische Asylbehörde, die zentral für alle Asylverfahren zuständig ist und gleiche Standards in der gesamten EU garantiert.

Wir unterstützen die humanitären Aufnahmeverfahren und Pilotprojekte zur Abwicklung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten und in Asylzentren an der EU-Außengrenze, um den Druck innerhalb der EU zu reduzieren. Mittelfristig sollen Asylanträge im Regelfall in Auslandsvertretungen von EU-Ländern gestellt werden. Auch das Stellen von Asylanträgen über ein Online-Portal soll ermöglicht werden.

III. Wir brauchen eine starke europäische Krisenverordnung!

„2015 darf sich nicht wiederholen!“ ist eine genauso häufige wie – ohne entsprechende Maßnahme – leere Phrase. Was wir zu dieser Zeit erlebt haben, zeigte nicht nur das Missmanagement in der Migrationspolitik der EU an sich auf, sondern auch die Überforderung alle Mitgliedsstaaten mit besonders starken Fluchtströmungen. Diese können jedoch nicht nur wie vor neun Jahren aus mehr Fluchtursachen in den Herkunftsländern entstehen, sondern auch durch die Instrumentalisierung von Flüchtlingen zur Schaffung eines humanitären Engpasses. Zuletzt versuchte dies Belarus, indem Flüchtlinge gezielt
an der polnischen Seite der EU-Außengrenze in Richtung Europas geschickt wurden.

Für diese Fälle braucht es eine koordinierte Antwort der EU darauf. Gerät ein Mitgliedsstaat in größerem Maße unter Druck, soll es die Ausrufung eines solchen Krisenfalls beantragen können. Innerhalb von 24 Stunden muss der europäische Beauftragte für Migration in Absprache mit dem EU-Kommissar für Inneres prüfen, ob dies angemessen ist. Wird der Krisenfall ausgerufen, greift die Krisenverordnung. Automatisch soll die maximale Dauer der Grenzverfahren auf 24 Wochen verlängert werden. Ist die Katastrophe länger anhaltend, soll die Aufenthaltsdauer in den Asylzentren zwei Mal um jeweils zwölf weitere Wochen verlängert werden. Das erste Mal durch ein Gremium um den EU-Kommissar für Inneres, das zweite Mal nur durch die zuständigen Fachgerichte.

In Krisensituationen sollten die Schutzbedarfe besonders sorgfältig geprüft und entsprechend angehoben werden, um sicherzustellen, dass alle gefährdeten Personen den notwendigen Schutz erhalten. Es muss vermieden werden, dass pauschale Quoten die individuelle Schutzbedürftigkeit überschatten.

Greift ein solcher Krisenfall, soll die Verteilung aller Menschen, deren Asylantrag bewilligt wurde, verpflichtend über den europäischen Verteilungsschlüssel erfolgen. Für die Dauer der Krisensituation sollen Ausgleichszahlungen nur in Ausnahmefällen möglich sein, wie zum Beispiel, wenn ein Land alle Kapazitäten ausgeschöpft hat. Weigert sich ein Land, Asylanten aufzunehmen, soll dies mit einem entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren sanktioniert werden.

IV. Für mehr Rechtsstaatlichkeit und ein wehrhaftes Deutschland in allen Fragen irregulärer Migration

Deutschland ist in der Vergangenheit immer wieder Ziel von irregulärer Migration gewesen. Dies belastet unsere Kommunen bis heute ans Maximum. Somit brauchen wir auch wegen der Situation vor Ort eine klare Linie gegen irreguläre Migration. Kein Bürger und keine Gemeinde darf das Gefühl haben, mit berechtigten Sorgen allein gelassen zu werden. Daher sind die Jungen Liberalen stark besorgt, dass die unerklärliche Untätigkeit und Zögerlichkeit der Landesregierungen und des Bundesinnenministeriums gegenüber der irregulären Migration, die öffentliche Haushalte, den inneren Frieden und die Geduld unserer europäischen Nachbarn massiv beschädigen. Wir verlangen eine Umkehr zur regulären Migration. Auch in der Bevölkerung hat die Überforderung der Politik mit einem konsequenten Handeln gegen irreguläre Migration für große Verunsicherung gesorgt. Anschläge wie in Mannheim und zuletzt in Solingen befeuern zum einen diese Wut, zum anderen die Pflicht der Politik, bei aller Komplexität schnelle Maßnahmen mit spürbarer Wirkung zu ergreifen.

Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber war ein richtiger Schritt. Nun muss weiter darauf gesetzt werden, Sachleistungen zur Regel zu machen und Überweisungen von Sozialleistungen in die Heimatländer weiter zu unterbinden. So wird die Attraktivität der Deutschen Sozialsysteme für Asylbewerber als Anreiz für irreguläre Migration wirksam gesenkt.

Bundesweit sollen zentrale Abschiebezentren eingerichtet werden, um die Organisation und Durchführung von Abschiebungen zu vereinfachen. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, sondern lediglich ein Ticket zur Ausreise bekommen.

Die Ausgestaltung der Europäischen Regelungen in Deutschland

In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen fordern wir als Junge Liberale, dass Deutschland eine Zulässigkeitsprüfung für alle gestellten Verfahren einführt, bis diese in der EU verpflichtend wird. Dass Nancy Faeser dies nicht tun will, kritisieren wir scharf. Deutschland darf sich nicht durch laschere Regeln erneut zum Anlaufpunkt für irreguläre Migranten machen, die in einem geregelten Grenzverfahren keine Aussicht auf einen positiven Bescheid hätten. Deutschland soll die Liste der sicheren Herkunftsländer um Tunesien, Marokko, Algerien, Indien und Mauretanien erweitern. Ebenso sollen automatisch Beitrittskandidaten für die EU zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

Deutschland soll auch weiterhin eigenständig Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit Herkunfts- und Drittländern führen. Dabei soll sich die Bundesregierung insbesondere auch an bereits verhandelter Rückführungsabkommen europäischer Nachbarländer (bspw. Österreich mit Marokko) orientieren.  nnerhalb der EU abschieben. Personen, die sich während des Stellen eines Asylbegehrens im Inland darauf berufen, nicht aus einem sicheren Drittstaat eingereist zu sein, sollten die Antragsteller hierfür in der Mitwirkungspflicht sein. Dies soll sowohl für Asylbewerber gelten, die im Sinne der Dublin-III-Verordnung sowie nach erfolgreicher Überprüfung im EURODAC-System in das jeweilige europäische Land überstellt werden müssen, welches für deren Asylverfahren verantwortlich ist, als auch für diejenigen Asylbewerber, die nachweislich aus einem sicheren Drittstaat innerhalb des deutschen Staates einen Asylantrag stellen möchten und nicht als „Dublin-Überstellung“ gelten.

Alle sicheren Herkunftsländer sollen automatisch sichere Drittstaaten sein. In dieser Konsequenz soll Deutschland auch bis zu einer Reform das Dublin-Abkommen konsequent anwenden und entsprechend auch innerhalb der EU abschieben. Länder, die bei Rücknahme Ihrer Bürger nicht kooperieren, erhalten keine weiteren Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Wir fordern, dass die Bundespolizei an allen Dienststellen und somit auch ohne Grenzbehörde zu sein, gleichberechtigt mit den Landesbehörden Maßnahmen zur Vollstreckung des geltenden Aufenthaltsrechts durchführen darf und sprechen uns daher für eine entsprechende Änderung des §71 des Aufenthaltsgesetzes aus. Um auch Menschen ohne gültige Papiere abschieben zu können, sollen die Bundesländer schnell und koordiniert Reisepapiere zur Ausreise besorgen und übermitteln. Diese Vorgänge müssen beschleunigt werden. Die gängigen Fluchtrouten an den Grenzen in Richtung der Schweiz, Österreich und Dänemark sollen stärker kontrolliert werden, um entsprechende illegale Einreisen möglichst zügig zu vermeiden. Insgesamt muss es eine Aufgabe für die Politik sein, Duldungsketten zu durchbrechen.

Abschiebungen aus Deutschland besser ordnen und beschleunigen!

Die Politik sollte sich darauf konzentrieren, Menschen, die eine dauerhafte Perspektive in Deutschland haben, rechtssicher und schnell in reguläre Aufenthaltsformen zu überführen, um Unsicherheiten zu vermeiden und die Integration zu fördern. Haben Menschen eine Ausbildung oder Berufserfahrung und zeigen den Willen zur Integration, können sie nach dem neuen Einwanderungsgesetz der Bundesregierung schnell in ein Arbeitsverhältnis kommen.

Wir fordern einen Sozialstaat, der Arbeit nicht bestraft. Daher begrüßen wir die Verschärfung der Sanktionsmechanismen im Bürgergeld durch die FDP sowie die Ausweitung der Übergangszeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 36 Monate für Asylbewerber. Eine Arbeit aufzunehmen ist essentiell, um sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Die momentane Ausgestaltung des Bürgergeldes ist ein Anreiz besonders für Menschen mit geringer Qualifikation, beispielsweise aufgrund einer sprachlichen Barriere, nicht zu arbeiten. Daher braucht es dringend eine Nachschärfung des Bürgergeldes im Sinne eines aktivierenden Sozialstaates der Chancen und des Forderns. Wir fordern die analoge Anwendung der Zumutbarkeits- und Fristenregelungen für die Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle des Bürgergeldes für Menschen, deren Antrag auf Asyl bewilligt wurde und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Im Gegenzug muss der deutsche Staat Schutzberechtigten durch Sprachkurse und wenig Bürokratie so viele Chancen wie möglich eröffnen. Dazu zählt ebenfalls die zügige Prüfung von Abschlusszeugnissen und Arbeitsnachweisen sowie Ausbildungs- und Studienleistungen.

Andernfalls ergibt es jedoch keinen Sinn, die Menschen jahrelang über Duldungen in unsicheren Arbeits- wie Lebensverhältnissen zu lassen, um sie am Ende doch abzuschieben. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, soll daher in ein Drittland abgeschoben werden. Auch eine kurzfristige medizinische Indikation soll
kein Grund für eine Duldung sein, stattdessen soll lediglich die Abschiebung verschoben werden können. Der Anspruch auf den kostenfreien Besuch von Integrationskursen soll hingegen dann auch auf geduldete Asylbewerber ausgeweitet werden. Für alle nicht geduldeten, ausreisepflichtigen Asylbewerber fordern wir als Sofortmaßnahme eine geordnete Offensive für Abschiebungen. Der Rechtsstaat muss hier seine Handlungsfähigkeit beweisen.

Auch die Situation vor Ort muss den Gegebenheiten der aktuellen Lage angepasst werden. Dass aktuell zum Teil nur bei 20% der abzuschiebenden Personen pro Termin eine Rückführung auch vollstreckt wird, muss ein klares Warnsignal und Aufgabe für die Politik zu gleich sein, die Bedingungen und Hürden für Abschiebungen zu senken.

Das größte Problem hierbei ist, dass abzuschiebende Personen oft nicht angetroffen werden. Gleichzeitig sind auch bürokratische Hürden und medizinische Gründe oft Blockaden für Rückführungen. Die Jungen Liberalen sehen die Abschiebehaft als wirksamstes Mittel an, um Abschiebungen konsequent zu vollstrecken. Hierfür müssen vor allem die Kapazitäten erhöht werden, um Menschen, die sich der Rückführung entziehen oder eine Abschiebung anderweitig zu verhindern versuchen auch zuverlässig in entsprechende Einrichtungen untergebracht werden können.

Die im Aufenthaltsgesetz genannten Regelungen zur Abschiebungshaft halten wir für gerechtfertigt. Es sollen jedoch die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Migranten zum Sinne einer Abschiebung innerhalb der EU wieder in Überstellungshaft genommen werden können.

Abschiebungen sollen nicht angekündigt stattfinden, um die Möglichkeit zu senken, dass die Ausreisepflichtigen untertauchen können. Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesinnenminister, hier die Kompetenzen der Polizei auszuweiten, sodass beispielsweise auch Nachbarräume von Asylunterkünften durchsucht werden können. Gesetze sind so anzupassen, dass Widerstand gegen eine
Abschiebung nicht zum Abbruch eben jener führen kann. In diesem Zusammenhang ist klar, dass keine Sozialleistungen mehr ausgezahlt werden dürfen, wenn der Rücknahmestaat bekannt gegeben hat, dass er die Rückeinreise akzeptiert. Werden Abzuschiebende nicht angetroffen, soll die Abschiebung nur bis zur Auffindung zurückgestellt werden.

Um sich von einer Abschiebung befreien zu lassen, soll in Zukunft nur noch ein ärztliches Attest von Amtsärzten vor Ort ausgestellt werden dürfen. Hierbei muss die Frage wichtig sein, ob ein Transport langfristige gesundheitliche Folgen für die abzuschiebenden Menschen haben könnte. Es kommt immer wieder vor, dass sich Migranten vor einer Rückführung selbst verletzen, um sich den behördlichen Maßnahmen zu entziehen. Dies muss unterbunden werden, indem bei Gefahr für die Gesundheit die Überführung in die Gesundheitsstation einer Abschiebehaft erfolgt. Danach soll die Rückführung bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden; dass aktuell teils Verfahren komplett neu aufgerollt werden, halten wir für kontraproduktiv und fordern, dass entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um dies zu verhindern.

Das BMI soll eine Statistik zu gescheiterten Abschiebungen erstellen, die über Gründe und Zahlen informiert. Zudem sollen private Beratungen für Flüchtlinge stichprobenartig kontrolliert werden, um zu verhindern, dass dort zu Handlungen zur Vereitelung der Abschiebungen angestiftet wird.

Neben der Statistik über die Anzahl gescheiterter Bemühungen einer Abschiebung sollen auch die zugrunde liegenden Ursachen erfasst werden.Diese offizielle Erfassung soll möglichst detailliert und jeweils für die gescheiterte Abschiebung erfolgen, um mögliche (rechtliche) Maßnahmenund Anpassungen vorzunehmen, die dazu führen sollen, die Anzahl scheiternder Abschiebungen zu vermindern.

Um dem Einsatz der Bundespolizisten bei Abschiebungen Rechnung zu tragen, sollen die
Aufgaben des „Flugbegleiters Luft“ in Zukunft als Arbeitszeit gewertet und entsprechend
vergütet werden. Es kann nicht sein, dass diese verantwortungsvolle und auch persönlich belastende Aufgabe von Freiwilligen unter den Bundespolizisten übernommen wird.

In Zukunft sollen mehr Abschiebungen auch über Linienflüge und damit verbundene Buchungskontingente der Bundespolizei durchgeführt werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden, oberste Priorität muss dabei immer die Sicherheit aller Menschen an Bord haben.

§ 51 StVollzG soll bei Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern keine Anwendung finden, um zu verhindern, dass diesen das für entlassene Häftlinge vorgesehene Handgeld ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu begrüßen wir jedoch finanzielle Anreize für Ausreisewillige sowie die organisierte Abwicklung entsprechender Rückführung. Auch diese müssen erfasst werden, um eine Ausnutzung dieses Systems auszuschließen.

Angriffe auf die Freiheit zu verhindern. Für Migranten, die in Deutschland die Abschaffung gewisser Grundrechte (wie Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf freie Wahlen) fordern, soll in Zukunft die Verletzung eben jener Grundrechte in ihren Herkunftsländern als Asylgrund für diese Personen entfallen. Auch die nachträgliche Aberkennung des Asylstatus soll in diesen Fällen möglich sein. Dies gilt analog für sonstige Abschiebehindernisse (Duldung, subsidiärer Schutz). Bei rechtswirksamer
Verurteilung wegen eines Rohheitsdelikts oder einer Sexualstraftat soll das Bleiberecht aberkannt und die Person unverzüglich bis zur Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden.

Der Familiennachzug muss reformiert werden. Aufgrund der fast schon dauerhaften Überforderung der Aufnahmekapazitäten muss die bisherige Praxis des Familiennachzugs infrage gestellt werden. Zugleich sollte die Pflicht, Arbeit zu suchen, auch für den Ehepartner gelten, sofern dieser nicht in Vollzeit der Kinderbetreuung nachgeht. Es sollen Anreize und Angebote geschaffen werden, um Frauen den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit durch Arbeiten außerhalb des Haushalts zu erleichtern. Zudem muss konsequent die Schulpflicht, sowie der Besuch von Integrations- und Sprachkursen von allen Familienmitgliedern eingehalten werden. Eine erfolgreiche Integration muss auch die gesamte Familie
umfassen.

V. Integration in den Arbeitsmarkt

Wir wünschen uns eine Offene Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkünfte und Hintergründe miteinander in Frieden und gegenseitigem Respekt leben. Eine geregelte Migration und Integration in den Arbeitsmarkt begreifen wir als Chance für kulturelle Bereicherung, einen starken Arbeitsmarkt mit ausreichend Fachkräftepersonal und eine stabile, krisensichere und innovationsfähige Wirtschaft sowie langfristig tragfähige Sozialsysteme.

Ziel für alle erwachsenen Asylsuchenden sowie Flüchtlinge muss daher ein sofortiger Berufsstart mit Antragstellung sein. Wir wollen keine Einwanderung in Sozialsysteme. Wir beobachten allerdings eine sehr niedrige Rate von Flüchtlingen in Arbeit im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Wir sind uns bewusst, dass das Problem vielschichtig ist. Eine Priorität muss deshalb die schnelle Anerkennung von Qualifikationen bei Flüchtlingen und Migranten sein. Wir fordern Erarbeitung grundsätzlicher Anerkennungsvorlagen statt einer aufwändigen Individualprüfung. Die Verfahren müssen innerhalb von 2 Monaten beschieden werden können und vollständig digital ablaufen. Für Kinder müssen Betreuungsplätze bereit gestellt werden, damit Eltern eine Arbeit in Vollzeit aufnehmen können. Dafür müssen auch neuartige Betreuungskonzepte zugelassen werden, bspw. die priorisierte Anerkennung ukrainischer Pädagogen als Fachkraft nach §7 KitaG, um als Tagesmutter/-vater schnell zugelassen zu werden.

Für qualifizierte Migranten aus Drittstaaten, die geregelt einwandern wollen, gibt es komplexe Verfahren. Die Vielzahl und Vielschichtigkeit der Regelungen muss reduziert oder gar ausgesetzt werden, um Fachpersonal weltweit nach Deutschland zu holen. Wir wollen den Ausbau des EU Talent Pool (EUTP) unter EURES, um mithilfe einer standardisierten Plattform Unternehmen und Arbeitssuchenden das Matching zu vereinfachen und Einreisebestimmungen und Qualifikationsanerkennungen vorab rechtssicher zu klären. Wir fordern den Abschluss ausländischer Qualifikationsanerkennungen in einem Zeitraum von maximal 2 Monaten statt wie bisher 2 Jahren. Die Konversation muss rein digital erfolgen können. Wir wollen, dass sich explizit Deutschland als Probelauf für das EUTP bereit stellt.

VI. Nichts integriert besser als Sprache

Nichts integriert besser als Sprache. Die bestehenden Systeme des BAMF verfehlen jedoch das Ziel: Neuankömmlingen in Deutschland die deutsche Sprache sofort nach Ankunft, alltagstauglich und berufssicher und in möglichst kurzer Zeit beizubringen. Daher fordern wir die Anzahl und Art der Integrations- und Sprachkurse des BAMF zu bündeln und parallel Bestehende abzuschaffen. Außerdem fordern wir die Verkürzung der Integrationskurse auf 4 Monate bei Erhöhung auf 7-8 Tagesstunden ohne gleichzeitige Beschäftigungsaufnahme. Bei gleichzeitiger Beschäftigungsaufnahme eine Verkürzung auf 6-7 Monaten bei bisherigem Stundensatz mit dem Zielniveau B1 und höher. Das selbst entwickelte Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) muss abgeschafft und ersetzt werden durch bestehende, etablierte Zertifikate, die den deutschen Spracherwerb bereits ausreichend nachweisen (bspw. TELC, DSD, Goethe-Zertifikat). Wer Bedarf an Nachhilfe hat, kann dafür Leistungen beantragen. Eine Arbeitsaufnahme während des Kurses und der daraus entstehende Wechsel in den Teilzeitkurs muss jederzeit möglich sein.

Wir wollen außerdem den Stellenmarkt für Lehrer öffnen: Lange Wartezeiten und lange Anfahrtswege — das zeigt den ungedeckten Personalbedarf für Kurslehrer. Die Anforderungen an Kurslehrerbefähigung sind zu vereinfachen. Die Lehrkräfte sind außerdem nicht mehr als Selbstständige auf Stundenbasis zu bezahlen, sondern ordentlich anzustellen.

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