Bei der Weiterentwicklung des Rechts ist auf eine technikneutrale Ausgestaltung zu achten. Das Internet spiegelt Dinge, die wir aus der realen Welt kennen, mit teilweise anderen Regeln wider.
Wir müssen akzeptieren, dass Inhalte im Netz praktisch nicht zu kontrollieren sind. Dieser Kontrollverlust ist ein wichtiges Element zum Schutz gegen Zensur und Unterdrückung von Meinungen. Deswegen müssen alle staatlichen Gesetze und Forderungen so ausgelegt sein, dass sie den Kontrollverlust mit einbeziehen und trotzdem in erforderlichem Maße funktionieren.
I. Zugang zum Internet
1. Ausbau der Zugangskapazitäten?
Die Jungen Liberalen befürworten einen kontinuierlichen und flächendeckenden Ausbau von Internetzugangskapazitäten. Hierbei muss der Staat Regulierungsaufgaben technologieneutral wahrnehmen, denn Politik entscheidet in Hochtechnologiebereichen langsamer als es die technischen Innovationszyklen erlauben. ??Für den flächendeckenden Zugang zum Internet mit der jeweils aktuell üblichen Bandbreite soll ein Grundversorgungsauftrag gelten, der dem Stellenwert des Internets, beispielsweise im Vergleich mit dem Fernsehen, Rechnung trägt.??Allerdings soll der Ausbau darüber hinaus im ordnungspolitischen Sinne als Standort- und Wirtschaftsförderungspolitik dem Wettbewerb der kommunalen Ebene überlassen bleiben. Es ist prinzipiell nicht Aufgabe des Steuerzahlers, über diesen Wettbewerb hinaus die Infrastruktur für Wirtschaftsunternehmen in infrastrukturschwachen Regionen zu finanzieren.
Die Jungen Liberalen befürworten einen ungehinderten Informationsfluss und damit die Diskriminierungsfreiheit auf dem Netz. Das Diskriminieren oder Priorisieren bestimmter Dienste auf dem Netz lehnen wir grundsätzlich ab. Dies gilt insbesondere für staatliche Beschränkungen der freien Kommunikation zwischen zwei Endpunkten.
Wir setzen uns für eindeutige Produktdefinitionen bei den Zugangsanbietern ein. Ein Zugangsanbieter der einen so genannten Internetzugang anbietet muss seinem Kunden das volle und neutrale Leistungsspektrum zur Verfügung stellen. Produkte, die Einschränkungen enthalten, dürfen nicht als Internetzugang, sondern nur als Onlinedienst bezeichnet werden.
Das Internet ist zu einer der zentralen Grundlagen für Meinungsfreiheit geworden. Es ist daher nicht akzeptabel, wenn der Staat Nutzer vom Internetzugang trennt. Das Internet ist zu dem zentralen Medium für die Ausübung kommunikativer Freiheitsrechte geworden.
Das Internet ist ein globalisiertes Kommunikationsmedium. Strafverfolgung durch deutsche Institutionen ist auf direktem Wege nur an Stellen möglich, wo der jeweilige Server oder Anbieter in Deutschland sitzt. Internetsperren sind lediglich ein Versuch, dem deutschen Internetnutzer die Augen vor möglicherweise strafbaren Inhalten im Netz zu verschließen. Da der eigentliche Inhalt aber weiterhin verfügbar ist und technische Sperrmaßnahmen nie umfassend wirken können, ist dieses Konzept zum Scheitern verurteilt. Hier gilt: Löschen statt Sperren!??Gesetze, die Provider dazu anregen oder gar zwingen, die Verkehrsdaten oder Inhalte ihrer Kunden zu überwachen oder zu speichern, lehnen wir ab.???II. Offenheit und Dezentralität des Internets??Jeder Teilnehmer des Netzes kann naturgemäß Anbieter und Konsument von Inhalten sein. Eine zentrale Autorität zur Erlaubnis von Seiten oder Links ist daher abzulehnen.
Der Staat soll öffentlich erzeugte Daten und Informationen möglichst als Rohdaten in maschinenlesbarer Form anbieten. Er hat ebenfalls die Pflicht sie grundlegend aufzuarbeiten. Deutschland kann sich dafür ein Beispiel an anderen Ländern wie beispielsweise den USA und Großbritannien nehmen, die ähnliche Plattformen bieten. Möglichst alle geeigneten Daten staatlicher Institutionen sind auf diese Weise zu veröffentlichen. Als Orientierung für die Eignung können die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern dienen.
Biometrische Daten müssen einen besonderen Schutz genießen, da sie ein Leben lang einer Person zugeordnet werden können. Von einer Verwendung solcher Daten in Verifikationsmechanismen des Staates ist daher abzusehen. Besonders bei zentral gespeicherten Datensätzen besteht für kriminelle Datensammler ein hoher Anreiz, sich illegal Zugang zu Datenbanken zu verschaffen und die Daten weiterzuverbreiten. Wenn Daten einmal im Umlauf sind, können sie im Nachhinein nicht wieder vertraulich gemacht werden. Darum reicht es nicht aus, hohe Strafen für Missbrauch staatlich gespeicherter Daten festzuschreiben. Es ist vielmehr wichtig, Daten gar nicht erst zu erheben und vorhandene, umfassende Datenbanken mit biometrischen Daten zu löschen.
?Bei Software, die von staatlichen Stellen verwendet oder zur Entwicklung in Auftrag gegeben wird ist darauf zu achten, dass für den Datenaustausch konsequent auf offenen Standards aufgebaut wird. Darüber hinaus soll Software, deren Entwicklung der Steuerzahler finanziert hat, offen und frei zur allgemeinen Verfügung gestellt werden, sofern dies kein direktes Sicherheitsrisiko oder keinen offensichtlichen Schaden für den Staat bedeutet. Die Verwendung offener Software ist für staatliche Stellen proprietärer Software bei gleicher Leistungsfähigkeit und vergleichbaren Kosten unter Berücksichtigung der mittelfristigen Planung vorzuziehen. Verträge über entsprechende Lizenzen und Wartungsverträge sind im Sinne weitestgehender Transparenz offenzulegen.
??4. Netzpolitik in festen Gremien beraten?
Netzpolitik ist ein Thema, dass viele politische Bereiche gleichermaßen tangiert. Politische Gremien müssen sich an dieser Tatsache orientieren. Zur Sammlung von Fachkompetenz sind eigenständige Gremien in den zuständigen Ebenen zu schaffen.
Durch die massiv beschleunigte Kommunikation im Internet ist es möglich, viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Demokratische Strömungen in einer unfreien, geschlossenen Gesellschaft sind so in der Lage sich auch ein objektives Bild der eigenen Lage zu verschaffen. Dieser Effekt kann als Katalysator für ganze Revolutionen dienen.
Transparenz des staatlichen Handelns ist in vielen Zusammenhängen erstrebenswert. Es gibt jedoch Daten, die der Staat aus guten Gründen schützt. ??Zwischen schützenswerten und veröffentlichungswürdigen Daten zu unterscheiden, ist in vielen Fällen anspruchsvoll. Darum sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, Rechte der Journalisten (z.B. Quellenschutz) nicht ohne weiteres auf alle Anbieter von Informationen und Meinungen (bspw. Blogger) zu übertragen. Es muss jedoch zukünftig entschieden werden, inwiefern hier eine klare Grenze gezogen werden kann.
??1. Datenschutz?
Die JuLis sehen den Datenschutz als einen kontinuierlich zu verbessernden Prozess an, der immer auch an die technischen Gegebenheiten der Zeit angepasst werden muss. Zur besseren Durchsetzungen des Datenschutzrechts müssen vielfältige neue Konzepte wie etwa der Datenbrief überprüft werden.
Die Julis setzen sich dabei für eine einheitlich hohen Datenschutz auf europäischer Ebene ein. Diese Regelung soll schon dann gelten, wenn die Nutzerplattform sich auch an europäische Nutzer richtet. Hierbei soll vor allem das Opt-In-Verfahren gelten. Dies meint, dass für den Nutzer eines Netzwerkes der Nullzustand gelten muss. In diesem gewährt die Grundeinstellung dem Nutzer den höchstmöglichen Datenschutz und den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Nutzer muss selbst aktiv bestimmen können, wer seine Daten einsehen und darauf zugreifen kann. Das schließt ein Verbot für den Betreiber ein auf E-Mail-Daten und (netzwerk-externe) Adressbücher seiner Nutzer zuzugreifen.??Nicht nur wegen des globalen Charakters des Internets können Datenschutzprobleme allerdings weder rein rechtlich, noch technisch, endgültig gelöst werden. Daher muss der Medienerziehung und der Heranbildung einer wirksamen Medienkompetenz fortlaufend ein hoher Stellenwert zukommen.
Das Einschließen von Daten hindert Nutzer von sozialen Netzwerken und anderen Plattformen daran stets zum besten Plattformanbieter zu wechseln. Es wäre wünschenswert, dass der digitale Hausrat mittels offener und freier Standards portierbar ist. Dadurch wird die informationelle Selbstbestimmung erleichtert. Zudem sollen Nutzer von Plattformen im Netz jederzeit ihre Daten sofort löschen können.
?Während bei der klassischen Telefonüberwachung die Abhörschnittstelle beim Telefonanbieter, also zwischen den beiden Kommunikationsteilnehmern, geschaltet war, ist es für die Polizei im Internet nicht mehr möglich ohne weiteres eine sogenannte Man-in-the-Middle-Atacke auf eine verschlüsselte Voice-over-IP Verbindung durchzuführen. Die Quellentelekommunikationsüberwachung, also die Platzierung einer Abhörschnittstelle direkt an der Quelle (beispielsweise durch eine Wanze auf dem Computer oder dem Smartphone) wird daher von Ermittlungsbehörden gefordert. Allerdings ist die direkte Überwachung am Endgerät ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre. Wir lehnen sie daher grundsätzlich ab.
Gesetze, die das Verschlüsseln von Daten und Datenströmen einschränken, lehnen wir ab.
Es muss mehr Rechtssicherheit für Anbieter von Proxys und Anonymisierungsdiensten geschaffen werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Begriff des Störers nicht auf Nutzer anzuwenden, die Daten nur durchleiten, wie es etwa bei Anonymisierungsprogrammen wie Tor oder bei Anbietern von privaten oder kommerziellen Hotspots geschieht.
Perspektivisch muss es eine Konvergenz zwischen dem Urheberrecht und den sog. verwandten Schutzrechten geben. Eine weitere Ausdehnung dieser partikularen Schutzrechte lehnen wir ab. Um die Interessen von Vervielfältigern und ähnlichen Beteiligten an der Wertschöpfungskette zu gewährleisten, müssen dementsprechend die Möglichkeiten vertraglicher Regelungen zwischen Urhebern und Verwertern ausgeschöpft werden. Alle urheberrechtlich schützbaren Arten von Werken sollen den gleichen Schutz genießen. Ausnahmeregelungen (z.B. für Musik) lehnen wir ab.
VII. Cybersecurity