13.10.2012

Im Zweifel für die Freiheit des Kindes

Freie Menschen bestimmen selbst über ihr Leben. Sie treffen Entscheidungen auch über ihren Körper selbst und ohne Bevormundung. Sie tun dies, weil sie vernunftbegabt und einsichtsfähig sind. Das gilt sogar dann, wenn ein Mensch sich zu seinem eigenen Nachteil entscheidet, gar seinen Körper verletzt.
Kinder passen nicht in dieses Bild, können solche Entscheidungen nicht treffen. Sie kennen nicht die Risiken von Eingriffen an ihrem Körper und können ihren Willen noch nicht artikulieren. Deshalb müssen ihre Eltern solche Entscheidungen für sie und zu ihrem Wohl treffen.
Grundsätzlich ist jede Substanzverletzung eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung. Ihre Rechtmäßigkeit bedarf also einer Rechtfertigung.
Unstrittig kommt dabei die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung in Betracht.
Keine Rechtfertigung eines solch schwerwiegenden, irreversiblen Eingriffs stellt jedoch das Vorliegen rein ästhetischer oder religiöser Motive dar.
Zweifelsohne erkennen die Jungen Liberalen die Religionsfreiheit und das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht des Grundgesetzes an. Diese Grundrechte müssen jedoch der Abwägung mit anderen, ebenso wichtigen Verfassungsgütern standhalten.
Dazu zählen namentlich die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie die Religionsfreiheit des Kindes. Grund und Grenze des elterlichen Sorge- und Erziehungsrechtes ist das Wohl des Kindes.
Eine Beschneidung im Genitalbereich, gerade im nichteinwilligungsfähigen Alter, ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Es kann dabei nicht auf eine angebliche Unbedenklichkeit des Vorgangs verwiesen werden. Nachgewiesenermaßen kann es zu einer schwerwiegenden psychischen und physischen Beeinträchtigung eines beschnittenen Kindes hinsichtlich seiner sexuellen Empfindsamkeit im Erwachsenenalter kommen. Auch vermutete hygienische Vorteile können eine fehlende medizinische Indikation nicht ersetzen.
Gerade als Liberale setzen wir uns immer für Freiheit und Selbstbestimmung ein. Dies muss gerade dann gelten, wenn so sensible Bereiche wie die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und über die eigene Sexualität betroffen sind.
Natürlich spielt die männliche Beschneidung im Islam und im Judentum eine zentrale Rolle. Jedoch kann keine religiöse Vorschrift über dem Grundgesetz stehen und auch Religionsgemeinschaften sind angehalten, ihre Regeln auch anhand zentraler Menschenrechte immer wieder zu hinterfragen und nötigenfalls zu reformieren.
Entscheidet sich ein Jugendlicher im religionsmündigen Alter für eine Beschneidung so ist dies ein Ausdruck von Religionsfreiheit und gelebtem Glauben.

Weitere Beschlüsse

10.05.2026

Make Verteidigung European Again!

Die liberal geprägte Weltordnung erodiert, die internationale Gewalt nimmt zu, die Konfliktgefahr steigt mit jedem Tag. Wir als Europäer müssen...
10.05.2026

Aus Liebe zur Freiheit: Alles lässt sich ändern

Alles lässt sich ändern. Diesem Anspruch, den wir an das Land und seine Politik stellen, müssen auch wir als Partei...
10.05.2026

Einfach, niedrig und gerecht – Staatsquote senken und Flat Tax einführen!

Leistung muss sich in allen Lebenslagen und für alle Einkommensstufen lohnen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die leistungsbereite Mitte...