05.02.2024

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre eines bekannten CDU-Politikers verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Congress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der private Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen Co. prinzipiell möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insider-Informationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Zur besseren Rechtsdurchsetzung fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Insider-Handel ist. bereits jetzt nach dem WpHG mit einer Freiheitsstrafe belegt. Davon sind auch politische Mandatsträger nicht ausgenommen. Mitglieder des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie Mitglieder der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen sollen entsprechende Finanztransaktionen im jährlichen Turnus offenlegen. Dabei soll eine Bagatellgrenze gelten. Diese Verpflichtung gilt für Parlamentarier und für Regierungsmitglieder auch für die Dauer von 5 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Parlament oder der Regierung.

Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für die Mitglieder des EU-Parlaments und der EU-Kommission einzuführen.

Sunset-Klausel: 10 Jahre

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