Die Jungen Liberalen sprechen sich für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aus. Das jüngst in Belgien verabschiedete Gesetz soll auch für Deutschland diskutiert werden.
Die schlussendliche Entscheidung über die Inanspruchnahme der Sterbehilfe soll, nach zwei Mündigkeitsgutachten durch zwei unabhängig urteilende Kinderpsychologen, letztendlich beim Kind alleine liegen. Bei Uneinigkeit der Gutachten, ist die Mündigkeit nicht gegeben. Die Erziehungsberechtigten, der behandelnde Arzt sowie ein weiterer ärztlicher Kollege sollen verpflichtend hinzugezogen werden. Die Koordination des Verfahrens soll durch einen der Kinderpsychologen mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen. Die Erkrankung muss nach jetzigem Stand der Medizin unheilbar und mit unzumutbarem Leid verbunden sein.
Bei einer jeden Erkrankung sollten stets zuerst die Möglichkeiten der Palliativmedizin ausgereizt werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine weitergehende Förderung der Palliativmedizin, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aus.