02.04.2016

Für eine geordnete Flüchtlingspolitik

Seit über einem Jahr dauert die Flüchtlingskrise in Europa an. Weder der Bundesregierung noch anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist es bisher gelungen, angesichts des Zustroms vieler Menschen nach Europa eine geordnete Lösung zu finden. Die Jungen Liberalen setzen sich für eine nachhaltige Lösung ein, die insbesondere folgende Aspekte beinhalten muss:

  • Das Dublin-Verfahren ist kein fairer Verteilungsmechanismus für Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union, weil es allein den Staaten an der Außengrenze der Europäischen Union die Last des Anerkennungsverfahrens aufbürdet. Es muss durch einen verbindlichen Verteilschlüssel ersetzt werden, bei dem die Mitgliedsstaaten durch Anreize geneigt sind, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen aus.

  • Solange kein verbindlicher Verteilerschlüssel erreicht werden kann, muss die Aufnahme weiter auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Wird das Anerkennungsverfahren positiv abgeschlossen, muss der Familiennachzug vollumfänglich gelten.

  • Die Anerkennungsverfahren für subsidiären Schutz und Flüchtlingsschutz für heute einreisende Personen müssen beschleunigt werden. Daneben kann der Vorschlag der FDP, Kriegsflüchtlingen mit einem neu zu schaffenden Instrument des humanitären Schutzes einen Aufenthaltstitel zu erteilen, eine Möglichkeit für bestimmte Gruppen sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Bei negativ beschiedenen Antragstellern müssen alle Landesregierungen in Deutschland die bestehenden Defizite bei der Durchsetzung von Ausweisungen beseitigen.

  • Die langfristig einzuführende verbindliche Verteilungsquote soll sich anhand der Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Faktoren wie Wirtschaftsleistung und Arbeitslosenquote sowie der Zahl bereits aufgenommener Flüchtlingen bestimmen. Im ersten Schritt muss jeder Mitgliedsstaat eine Mindestanzahl an Asylbewerbern aufnehmen. In einem zweiten Schritt können sich Staaten freiwillig für weitere Flüchtlinge öffnen. Die Finanzierung erfolgt über einen europäischen Topf, der pro Asylsuchendem eine Pauschale auszahlt, die nach den Lebenshaltungskosten in den Mitgliedsstaaten, gestaffelt ist. Finanziert wird dieser Topf durch die Beitragszahlungen der Mitgliedsstaaten gemäß ihrer Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl. Finanzielle Anreize für die Aufnahme von Flüchtlingen über den festgelegten Kontingenten sollen geschaffen werden.

  • Solange in der Europäischen Union keine Einigkeit über die Offenheit der Außengrenzen besteht, sind sichere Außengrenzen die Bedingung für offene Binnengrenzen. Eine europäische Lösung unter Beteiligung der Westbalkan-Staaten und eine europäische Lösung unter Beteiligung der Türkei schließen sich nicht aus, sondern müssen gemeinsam erfolgen. Eine Visumsfreiheit für die Türkei darf nur nach Erfüllung aller Anforderungen und nicht als Teil einer sachfremden Vereinbarung eingeführt werden. Dementsprechend muss es bei der Erfüllung aller Anforderungen durch die Staaten des Westbalkans bei der Visumsfreiheit für diese Region bleiben.

  • Es darf nach den Vereinbarungen zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der türkischen Regierung nicht nur für Personen aus Syrien möglich sein, aus der Türkei in die Europäische Union einzureisen. Für andere akut bedrohte Gruppen, z. B. Personen aus Eritrea, muss ein europäisches Anerkennungsverfahren bereits in der Türkei durchgeführt werden, weil eine Rückkehr in die Herkunftsländer in der Regel unzumutbar ist. Daneben muss für Einzelpersonen, die Verfolgungsgründe in der Türkei geltend machen, ein humanitäres Visum eingeführt werden. Beim humanitären Visum wird das Anerkennungsverfahren in EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Bei negativem Abschluss müssen die Antragsteller konsequent in die Türkei zurückgeführt werden.

  • Für die aus der Türkei aufzunehmenden Syrer sind insbesondere Aspekte der Familienzusammenführung zu berücksichtigen.

  • Die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei dürfen nicht als politischer Spielball in der Flüchtlingskrise missbraucht werden. Die Eröffnung von Beitrittskapiteln muss sich einzig und alleine an den Aufnahmekriterien der Europäischen Union orientieren und nicht an möglichen Gegenleistungen in der Flüchtlingspolitik. Eine Türkei, die Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen tritt, kann nicht in die Europäische Union aufgenommen werden.

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