23.03.2007

Für den Forschungsstandort – Stammzellenforschung in Deutschland nachhaltig ermöglichen!

Auf kaum einem anderen Gebiet macht die Medizin so viele Fortschritte, wie auf dem der Stammzellenforschung. Mit Hilfe neu erzeugter Stammzelltypen erhofft sich die Wissenschaft bislang unheilbare Krankheiten, wie z.B. Parkinson, Multiple Sklerose, Diabetes oder Herzerkrankungen zu heilen. Vor allem das Verfahren, mit dem die Wissenschaftler diese Stammzelltypen erzeugen wollen, wird heftig diskutiert. Da zur Behandlung der oben genannten Krankheiten Stammzellen mit körpereigenen Oberflächenmarkern erforderlich sind, diese jedoch nur schwer zu therapeutischen Zwecken aus dem erwachsenen Menschen isoliert werden können, wurde das therapeutische Klonen entwickelt. Therapeutisches Klonen bedeutet jedoch, dass Embryonen zum Zweck der Therapie geschaffen und vernichtet werden.

Als Stammzellen bezeichnet man Zellen, die ihre Differenzierung noch nicht abgeschlossen haben und sich daher in verschiedene Richtungen weiter entwickeln können. Außerdem besitzen sie die Fähigkeit, sich durch Zellteilung immer wieder selbst zu erneuern. Die Kombination dieser beiden Eigenschaften macht Stammzellen für medizinisch-technische Anwendungen so interessant. In der Medizin verspricht man sich bei vielen bislang unheilbaren Erkrankungen den Durchbruch durch Verwendung von Stammzellen. Man unterscheidet hierbei zwei verschieden Arten von Stammzellen:

Stammzellen, die aus wenigen Tagen alten Embryonen gewonnen werden, nennt man embryonale Stammzellen. Diese Stammzellen sind pluripotent, d.h. sie können sich zu vielen bestimmten Zelltypen entwickeln. Embryonale Stammzellen sind daher für die Wissenschaft weitaus vielversprechender.

Adulte Stammzellen, die zum Beispiel erwachsenen Menschen entnommen werden können, sind unipotent, d.h. sie entwickeln sich nur noch zu einem einzigen spezialisierten Zelltyp. Sie haben daher nicht die Entwicklungsmöglichkeiten embryonaler Stammzellen. Des weiteren unterscheiden sie sich stark nach Gewebetyp und kommen nur in sehr geringer Zahl in den Geweben vor, was ihre Gewinnung deutlich erschwert.

Die Notwendigkeit der körpereigenen Stammzellen

Was einerseits als wirksamer Schutz des Organismus funktioniert, erschwert andererseits bei Transplantationen von Organen oder Geweben den Erfolg der Behandlung: Das Immunsystem erkennt alle Fremdzellen anhand ihrer typischen Oberflächenmarker und zerstört sie. Da die körpereigenen Stammzellen bei Erwachsenen nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen und auch nicht mehr die Fähigkeit besitzen, sich in jeden Zelltyp zu entwickeln, bietet die Herstellung von geklonten menschlichen Embryonen eine alternative Quelle für individuelle körpereigene Stammzellen. Durch therapeutisches Klonen wäre es möglich, embryonale Stammzellen zu erzeugen, die mit den Zellkernen des Transplantat-Empfängers genetisch identisch sind und somit nicht abgestoßen werden.

Für therapeutische Zwecke soll also kein ganzer Mensch geklont werden, sondern nur ein Embryo, aus dem die embryonalen Stammzellen gewonnen werden können.

Gewinnungsmethode von embryonalen Stammzellen und ethische Bedenken

Bei der Gewinnung embryonaler Stammzellen wird die äußere Zellschicht des fünf bis sechs Tage alten Embryos (Blastozyste) mit Laser oder einer biochemischen Reaktion entfernt. Aus der inneren Zellmasse gewinnt man die Stammzellen. Bei diesem Vorgang wird der Embryo zerstört.

Die embryonalen Stammzellen können zum Beispiel von überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung stammen. Theoretisch könnten die Embryonen auch zu Forschungszwecken produziert werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Keimzellen von fünf bis zehn Wochen alten Feten, die aus Fehlgeburten bzw. Abtreibungen stammen.

Der Umgang mit menschlichen Embryonen ist sehr umstritten. Während die Gewinnung von embryonalen Stammzellen mit dem Ziel der Züchtung von Gewebe zu Transplantationszwecken und zur Verwendung in der Grundlagenforschung einen unübersehbaren Nutzen bringt und aus ethischer Sicht vertretbar ist, ist die Methode der Erzeugung von embryonalen Stammzellen ein ethisch problematischer Vorgang. Im Mittelpunkt der Diskussion über die ethische Bewertung des therapeutischen Klonens steht weniger die Frage, ob die Ziele des Verfahrens zu rechtfertigen sind, sondern vielmehr ob und in welchem Ausmaß Schutzansprüche des Embryos verletzt werden ob also die Ziele die Mittel ethisch vertretbar machen.

Ein Vorbild für den Umgang mit dieser Problematik sind England und die Schweiz. Forschung an menschlichen Embryonen ist hier bis zum 14. Tag nach der Befruchtung erlaubt. Nach dem 14. Tag bildet sich im Embryo der so genannte Primitivstreifen heraus, der die Achsen des entstehenden Embryos festlegen soll und nach dessen Ausbildung eine Mehrlingsbildung kaum mehr auftritt, was bedeutet das der Embryo ab dem 14. Tag nicht mehr bloß als Zellhaufen gelten kann. Im Gegensatz zur deutschen Haltung zu diesem Thema verfügt der englische Embryo also erst ab dem 14. Tag seiner Existenz über die vollen Menschenrechte. Weil beim Klonen nicht Ei- und Samenzelle miteinander verschmolzen werden, ist in Großbritannien auch das therapeutische Klonen erlaubt.

Gesetzliche Regelung in Deutschland Embryonenschutzgesetz (EschG) und Stammzellengesetz (StZG)

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die verbrauchende Forschung an Embryonen in Deutschland verboten. Das EschG erlaubt Herstellung oder Verwendung von Embryonen ausschließlich um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Im Vergleich zu den Embryonen in Forschungslaboren sind die Embryonen in ihrer natürlichen Umgebung, dem Mutterleib, rechtlich weniger gut geschützt. Abtreibung, und damit die Zerstörung eines menschlichen Lebens, ist in Deutschland verboten, jedoch unter bestimmten Umständen nicht strafbar. 2002 stimmte der deutsche Bundestag nach kontroverser Debatte für einen Kompromissvorschlag, dem StZG. Es sieht vor, die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen in Deutschland streng geregelt zu erlauben.

Rahmenbedingungen verbessern – Stammzellenforschung in Deutschland nachhaltig ermöglichen!

Länder wie z.B. Singapur mit einem erstklassigen Forschungszentrum haben sich als Forschungsstandort für Stammzellenforschung bereits hervorragend positioniert. Die hervorragenden Forschungsbedingungen in anderen Ländern führen dazu, dass immer mehr deutsche Forscher Ihre Vorhaben außerhalb Deutschlands durchführen. Um den Forschungsstandort Deutschland in diesem Bereich nicht weiter ins Hintertreffen geraten zu lassen, fordern die Jungen Liberalen, die Rahmenbedingungen für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland massiv zu verbessern. Bis zur tatsächlichen Anwendung des therapeutischen Klonens ist es noch ein weiter Weg und noch viel Grundlagenforschung erforderlich. Die derzeitigen Gesetze in Deutschland ermöglichen diese Grundlagenforschung nicht. Für die Jungen Liberalen ist die derzeitige Fassung des EschG und des StZG aus wissenschaftlichen und medizinischen Gründen nicht akzeptabel. Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, das EschG und das StZG zügig in Richtung dem Embryonenforschungsgesetz in England zu verändern, um somit in diesem Bereich eine nachhaltige Forschung in Deutschland zu ermöglichen. Hierfür fordern die Jungen Liberalen:

  • das EschG so auszugestalten, dass in Zukunft die Forschung an überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung ermöglicht wird.

  • im EschG eine Entnahme embryonaler Stammzellen bis zum 14. Tag nach der Befruchtung zu ermöglichen.

  • das StZG so zu ändern, dass die Forschung an nicht-importierten menschlichen embryonalen Stammzellen ermöglicht wird.

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