05.06.2022

Freiheit ist das Fundament – für schnelles, rechtssicheres und unbürokratisches Bauen

Die erste eigene Wohnung: für viele junge Menschen, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium beginnen, ist sie der entscheidende Schritt zu Freiheit und Eigenverantwortung. Doch bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten Mangelware. Nach erfolgreicher Ausbildung streben viele junge Menschen nach dem Glück in den eigenen vier Wänden, doch der Traum vom Eigenheim ist in Deutschland für viele leider unbezahlbar. Junge Menschen wollen mobil sein, vor Ort, aber auch deutschlandweit, doch der Bus kommt selten und die Bahn ist oft langsam, verspätet oder fällt gleich ganz aus. Zugleich sind junge Menschen nicht bereit, dafür Abstriche beim Klimaschutz zu machen oder ihre Heizkosten an autokratische Despoten zu überweisen. Um all dem gerecht zu werden, brauchen wir einen Wandel – und zwar schnell, denn Geduld haben wir keine mehr. Das Fundament für diesen Wandel ist das Bauen. Und genau hier hakt es. Denn Planungs- und Genehmigungsverfahren ziehen sich in Deutschland oft über Jahre hin. Zukunftsweisende Investitionen werden durch Rechtsunsicherheit und bürokratische Vorgaben ausgebremst. Das wollen wir ändern. Wir Junge Liberale fordern eine grundlegende Reform der Raumordnung und Fachplanung sowie des Bau- und Mietrechts. Wir wollen Planungsprozesse entschlacken und vereinfachen, privates Kapital entfesseln und Bürokratie abbauen. Damit wollen wir die Weichen stellen, für die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität und Unabhängigkeit in der Energieversorgung von autokratischen Despoten, für mehr bezahlbaren Wohnraum in Ballungszentren und für ein kräftiges, nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

Die Gußform unseres Fundaments: die Raumordnung

Komplexe Bauvorhaben, wie der Bau einer Autobahn oder Bahntrasse, aber auch die Schaffung eines Wohngebiets, müssen in Deutschland zahlreiche Hürden nehmen. Am Anfang vieler Bauvorhaben steht unweigerlich die Raumordnung. Sie verfolgt den Zweck, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und einen zusammenfassenden, fachübergreifenden und überörtlichen Grundkonsens über die nachhaltige Nutzung des Raums zu schaffen. Bevor die Planung eines konkreten Vorhabens (Fachplanung) beginnen kann, muss in einem Raumordnungsverfahren oder Zielabweichungsverfahren die Raumverträglichkeit festgestellt werden. Ist diese nicht gegeben, muss vor dem Planungs- oder Genehmigungsverfahren eine Änderung des Raumordnungsplans erfolgen. Dieser ganze Prozess ist genauso abstrakt und bürokratisch, wie er sich liest.

Wir wollen die Fachplanung beschleunigen, indem wir die Raumordnungsplanung auf Wesentliches beschränken und damit vielfach überflüssig machen. Künftig soll sich die Raumordnungsplanung auf die räumliche Festlegung von Raumnutzungen beschränken, die eine überwältigende überregionale Bedeutung haben. Dies kann etwa Energieerzeugung, Hochwasserschutz, Rohstoffgewinnung und Infrastruktur umfassen, nicht aber die Siedlungsentwicklung, die den Kommunen vorbehalten sein muss. Dementsprechend wollen wir auch den Katalog raumbedeutsamer Vorhaben in § 1 Raumordnungsverordnung (RoV) entschlacken. Deregulierung ist hier das Stichwort. Keinesfalls dürfen fachgesetzliche Vorgaben im Wege der Raumordnungsplanung verschärft werden.

Dort, wo die Raumordnungsplanung künftig erforderlich bleibt, wollen wir sie vereinfachen. Hierzu wollen wir die Regionalpläne abschaffen, sodass es in Zukunft auf Ebene der Länder nur noch landesweite Raumordnungspläne gibt. Auch das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Raumordnungsplans wollen wir beschleunigen. Aktuell ist hierfür eine Umweltprüfung sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Dies trägt maßgeblich zur Verfahrenslänge bei. Beides ist aber auch regelmäßig im anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für ein konkretes Vorhaben vorgeschrieben. Um diese unnötigen Doppelstrukturen abzubauen fordern wir, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umweltprüfung insoweit entfallen können, als sie später ohnehin bei der Planung eines konkreten Vorhabens, dass der Raumordnungsplan vorsieht, erfolgen. Schließlich wollen wir die Fachplanung beschleunigen, indem wir das Raumordnungsverfahren und das Zielabweichungsverfahren in die Fachplanung integrieren.

Die Planung von Infrastruktur mit bundesweiter Bedeutung wollen wir beim Bund konzentrieren. Hierzu soll die bundesweite Bedarfsplanung für Bundesstraßen, Stromnetze, Schienen und Wasserstraßen gebündelt mit der Raumordnungsplanung auf Bundesebene erfolgen. Die Länder dürfen hiervon nicht abweichen. Ansonsten soll die Raumordnungsplanung – mit Ausnahme der ausschließlichen Wirtschaftszone – weiterhin auf Länderebene erfolgen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wollen wir die Länder zur Verabschiedung eines Raumordnungsplans Energie verpflichten, der Flächen für Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausweist. Grundsätzlich ist hierbei mindestens 2 % der Fläche im gesamten Bundesgebiet für Windenergie vorzusehen. Darauf haben sich Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Parteien zwar mehrfach verständigt – passiert ist aber zu wenig. Wir fordern die umgehende und verpflichtende Umsetzung dieses Ziels. Ein Land kann hiervon nur abweichen, wenn im Gegenzug ein anderes Land zusätzliche Flächen ausweist. Hierzu wollen wir einen Zertifikatehandel zwischen den Ländern einrichten. Die Regelung ist bis 2050 zu befristen und dann zu evaluieren.

Jetzt geht’s an Eingemachte: die Fachplanung

Die Fachplanung bezeichnet die Planung und Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens. Oft zieht sich so ein Verfahren über Jahre hin. Dies liegt zum Teil an den zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, die es einzuhalten gilt, an der Überlastung von Verwaltung und Gerichten, aber auch am Verfahren selbst, dass eine Vielzahl kleinteiliger und zeitintensiver Zwischenschritte vorsieht.

Kein Tempolimit für Planungsverfahren

Um die Fachplanung zu beschleunigen, sollen alle Fachplanungsverfahren unverzüglich vollständig und ausschließlich digital erfolgen sowie das Building Information Modelling (BIM) für alle Verfahren verbindlich werden. Den Einsatz privater Projektmanager wollen wir zum Regelfall machen. Externe Sachverständige sollen auf Initiative und Kosten des Vorhabenträgers zum Einsatz kommen. Im Gegenzug sind die Verwaltungsgebühren zu senken. Auf Länderebene befürworten wir die Schaffung von behörden- und länderübergreifenden Fachexpertisepools für Umweltverträglichkeitsprüfungen, bautechnische Fragen und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben. Dadurch wird Wissen gebündelt und der Personalbedarf in Behörden begrenzt. Die Bearbeitungsdauer soll in die Bemessung der Verwaltungsgebühren einfließen. Wir fordern eine Speedgarantie des Staates. Übersteigt die Bearbeitungsdauer ohne Verschulden des Vorhabenträgers ein Jahr, sind Gebühren im Regelfall zu erlassen. Die Möglichkeit der Vorerkundung von Flächen für ein Vorhaben wollen wir ausweiten und vereinfachen, durch die Schaffung einer beschleunigten Duldungsanordnung und die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs.

Soweit rechtlich möglich, sollen Vollgenehmigungen mit Auflagen Vorrang vor der Aufteilung einer Genehmigung in Teilgenehmigungen haben. Umgekehrt soll eine Abschichtung von Entscheidungen mittels Teilgenehmigungen, Vorbescheiden oder der Zulassung des vorzeitigen Beginns stets zum Einsatz kommen, soweit dies der Verfahrensbeschleunigung dient. Ein berechtigtes Interesse ist hierfür nicht vorzuweisen. Für den Bau von LNG-Terminals und weiteren Vorhaben mit einer sicherheitspolitischen Dimension, sollte die öffentlich Hand zudem die Haftungsrisiken, die sich aus einem solchen Vorgehen ergeben, übernehmen. Schließlich wollen wir auch die bereits bestehenden Möglichkeiten, von einem zeitintensiven Verfahren abzusehen, ausweiten. Hierzu wollen wir unter anderem die Option, auf ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren zu verzichten (§ 76 Abs. 2 VwVfG), auf Ausbau- und Instandhaltungsmaßnahmen ausweiten.

Schnell reagieren in Krisenzeiten

Legalplanung bezeichnet die Genehmigung eines konkreten Vorhaben unmittelbar durch Gesetz, statt wie im Regelfall durch einen Verwaltungsakt. Dies halten wir in Ausnahmefällen für zulässig, wenn es ein überragendes Gemeinwohlinteresse gibt, wie bei der akuten Energieversorgungskrise infolge des russischen Angriffskrieges. Die Legalplanung kann auch vorläufige Baugenehmigungen mit staatlicher Haftungsübernahme vorsehen, wie etwa bei den LNG-Terminals. Legalplanung darf aber nicht zum Dauerzustand werden und nicht dazu führen, dass die dringend nötige Beschleunigung regulärer Verfahren vernachlässigt wird. Auch bei der Legalplanung sollte zudem der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht offen stehen. An diesem fordern wir die Einrichtung eines neuen Senats, der sich ausschließlich mit Planungsentscheidungen beschäftigt.

Modernisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient bei Bauvorhaben dazu, Betroffene anzuhören und Einwände gegen das Vorhaben frühzeitig beizulegen. Wir wollen die Öffentlichkeitsbeteiligung verbessern und gleichzeitig beschleunigen. Dazu soll die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 24 Abs. 3 VwVfG) zum Regelfall und das Verfahren gesetzlich näher kodifiziert werden. Für Umweltverbände soll hierbei eine Mitwirkungspflicht bestehen. Während des eigentlichen Verfahrens sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dann nur noch subjektiv Betroffene zu beteiligen. Wir fordern, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, stets unberücksichtigt bleiben. Im Falle einer Planänderung sind Einwendungen und Stellungnahmen nur bezüglich der Änderungen zulässig.

Beim Planfeststellungsverfahren, das der Genehmigung zahlreicher komplexer Vorhaben, wie dem Bau einer Autobahn oder Bahntrasse dient, soll die Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörungsverfahren, § 73 VwVfG) künftig unmittelbar von der Anhörungsbehörde durchgeführt werden.

Aus umweltverträglich wird Klima- und Umweltschutz

Im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat oft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erfolgen. Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt im Rahmen des Entscheidungsverfahrens transparent zu machen. Gleichzeitig erfordert eine UVP auch viel Zeit und Ressourcen und kann so ein Verfahren in die Länge ziehen. Der hehre Zweck einer UVP steht daher oftmals in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand und kann im schlimmsten Fall wichtige klimarelevante Vorhaben verzögern und der Umwelt damit einen Bärendienst erweisen. Daher wollen wir das Erfordernis einer UVP im deutschen Recht mit den europarechtlichen Vorgaben harmonisieren, sodass Deutschland nicht mehr wie bisher über geltendes EU-Recht hinaus geht. Für Ausbau- und Instandsetzungsvorhaben, bei denen im Vergleich zur Ausgangslage keine wesentlichen zusätzlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind, soll die UVP entfallen. Damit zeitintensive Vorprüfungen entfallen, ist im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) möglichst eindeutig und abschließend zu regeln, für welche Vorhaben eine UVP erforderlich ist. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Erhebung von Umweltdaten bereits während der Planaufstellung erfolgen können. Alternativprüfungen sollen entfallen. Schließlich wollen wir prüfen, ob Vorhaben, die ganz konkret dem Klimaschutz dienen, durch Gesetz eine positive Umweltbilanz bescheinigt werden kann, sodass eine UVP entfällt, damit die dem Klimaschutz dienenden Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden können.

Perspektivisch fordern wir eine Reform der UVP-Richtlinie (Richtlinie 2011/92/EU), um das Erfordernis einer UVP auf grenzüberschreitende Vorhaben zu beschränken. Denn der Artenschutz ist bereits dadurch hinreichend berücksichtigt, dass in Natura 2000-Schutzgebieten eine FHH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist.

Stichtagsregelung statt Rechtsunsicherheit

Die gesetzlichen Vorgaben, die ein Vorhaben einhalten muss, können sich auf im laufenden Verfahren ändern. Dies schafft Rechtsunsicherheit und zieht Verfahren in die Länge. Deshalb setzen wir uns für eine Stichtagsregelung ein. Demnach muss ein Vorhaben keine zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen, als bei Planeinreichung bestanden haben.

Volle Kraft voraus beim Klimaschutz

Die Zulässigkeit zahlreicher Vorhaben ist das Ergebnis einer Abwägung bei der eine Vielzahl öffentlicher Belange wie der Artenschutz oder die Schaffung von Arbeitsplätzen miteinander abgewogen werden. Wir wollen, dass der Klimarelevanz eines Vorhabens zu dessen Gunsten bei der Abwägung ein stärkeres Gewicht zukommt. Auf Grundlage einer gesetzlichen Bewertung soll sie in die Abwägung mit besonderem Gewicht einfließen. Zudem wollen wir, dass für klimarelevante Vorhaben Verbotstatbestände im Wege der Abwägung überwunden werden können und dies z.B. im Bundesnaturschutzgesetz verankern.

Nachhaltig Bauen heißt Artenvielfalt erhalten

Der Artenschutz dient dem Erhalt der Biodiversität und ist damit als öffentlicher Belang stets zu berücksichtigen. Zugleich verkompliziert der Artenschutz viele Verfahren. Um die Anwendung artenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erleichtern, fordern wir daher eine “Technische Anleitung (TA) Artenschutz”. Die Liste zu schützender Arten soll auf europäischer Ebene regelmäßig unabhängig überprüft werden. Auch die Schutzwürdigkeit von FFH- und Vogelschutzgebieten ist regelmäßig durch die Mitgliedstaaten zu überprüfen. Unterlagen von Behörden zur Begründung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände müssen hinsichtlich Aktualität und Erfassungsmethodik denselben Anforderungen genügen, die für die Antragstellenden eines Vorhabens gelten. Konflikten zwischen Verkehrsplanung und Wildtierwegeplänen oder Biotopvernetzungskonzepten wollen wir vorbeugen, indem wir Wildtierkorridore und Wildzäune bereits in der Planung mitdenken.

Schnell und verbindlich zur Rechtsdurchsetzung

Die vorgenommenen Erweiterungen der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) halten wir für gerechtfertigt, aber auch für ausreichend. Statt einer weiteren Verkürzung des Rechtswegs setzen wir auf die Beschleunigung der Verfahren durch weitere Spezialisierung am BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten, unter anderem durch die Schaffung von Senaten für Planungsrecht, sowie der besseren personellen Ausstattung, insbesondere mit organisatorischem und technischem Hilfspersonal.

Die materielle Präklusion wollen wir wieder einführen. Dadurch bleiben Einwände gegen ein Vorhaben, die nicht spätestens im Anhörungsverfahren vorgebracht wurden, im gerichtlichen Verfahren unberücksichtigt. Die gerichtlichen Kostenregelungen sind so anzupassen, dass keine Fehlanreize zum Rechtsmissbrauch geboten werden (Abmahnproblematik). Klageberechtigte Verbände müssen eine hinreichend große und auch offen stehende Mitgliedschaft haben, dürfen Rechtswahrnehmung und politische Lobbyarbeit nicht vermischen und müssen auch in der Ausgestaltung der Vergütungsstrukturen streng den Grundsatz der Selbstlosigkeit wahren. Unzulässig ist die Finanzierung durch Spenden von Konkurrenten und anderen wirtschaftlich Interessierten sowie durch staatliche Stellen.

Die Nachfrage übersteigt das Angebot? Einfach mal einen Bauen!

Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten Mangelware. Ideologische Interventionen im Wohnungsmarkt werden Mietenden wie Vermietenden nicht gerecht. Der Wohnungsmangel bedroht selbstbestimmte Lebenswege junger Menschen, verstärkt den Fachkräftemangel und ist ein Risikofaktor für Altersarmut. Durch die bürokratische Überfrachtung von Vermietenden entsteht auf angespannten Wohnungsmärkten kein neuer Wohnraum, Neubau hingegen wird sogar unattraktiver. Um Wohnraum für jede Lebenslage zu schaffen, muss das Bauen schneller und kostengünstiger erfolgen. Hierzu wollen wir das Baurecht reformieren. Gleichzeitig wollen wir durch ein modernes Mietrecht, einen flexiblen ÖPNV und steuerliche Entlastungen mehr Anreize zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums schaffen.

Gute Planung ist die halbe Miete – Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt, wo was gebaut werden darf. Zentrales Instrument ist die Bauleitplanung, die den Kommunen zusteht. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gebiet der Kommune erfasst und der Bebauungsplan, der sich auf ein konkretes Baugebiet beschränkt. Bebauungspläne müssen gegenwärtig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Dieses gestufte Verfahren führt regelmäßig dazu, dass die Realisierung konkreter Bauvorhaben viel (zu viel) Zeit in Anspruch nimmt. Wir wollen deshalb die Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) ausweiten, die den Verzicht auf einen Flächennutzungsplan ermöglichen. Konkret muss klargestellt werden, dass im Regelfall ein Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Weiter setzen wir uns dafür ein, dass in Zukunft keine dringenden Gründe mehr erforderlich sind, um einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, bevor ein Flächennutzungsplan aufgestellt wurde (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Zudem soll ein Bebauungsplan auch vom Flächennutzungsplan abweichen dürfen, wenn beide von derselben kommunalen Ebene aufgestellt werden und soweit er mit der Raumordnung kompatibel ist. Durch eine Anzeigepflicht ist sicherzustellen, dass Planungen von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden. Schließlich soll ein Flächennutzungsplan auch vorsehen können, dass bestimmte Flächen ausschließlich oder in einem bestimmten Rahmen der Beplanung durch einen Bebauungsplan überlassen werden. Kommunen bekommen damit die Möglichkeit, Flächennutzungspläne auf Bestimmungen zu beschränken, die tatsächlich für das gesamte Gemeindegebiet relevant sind.

Die Aufstellung von Bauleitplänen muss ausschließlich und vollständig digital erfolgen. Entsprechend wollen wir das gesamte System der Bauleitplanung digitalisieren. Stellungnahmen, die verspätet sind, sollen stets unberücksichtigt bleiben. Im Fall von Planänderungen sind neue Stellungnahmen nur bezüglich der Änderungen zulässig. Infolge des oft zyklischen Arbeitsanfalls in den Planungsbehörden, halten wir verstärkte Kooperationen zwischen den Gemeinden für sinnvoll und geboten. Informationsaustausch über Gemeinde- und Behördengrenzen hinweg und die Entwicklung von best-practice-Modellen sollen selbstverständlich werden.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wollen wir der Kommune vor Ort mehr Flexibilität geben. Ein Bebauungsplan regelt, was in einem bestimmten Gebiet gebaut darf. Hierzu nehmen die Kommunen im Bebauungsplan Bezug auf die Gebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Wir wollen die Kommunen ermächtigen, in Abweichung von der BauNVO, eigene Gebietstypen zu definieren. Zugleich wollen wir die BauNVO anpassen, um den Bau von Tiny Houses zu erleichtern. Denn in Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die gerne das Experiment wagen möchten, in einem Tiny House zu wohnen. Konkret wollen wir den Kommunen die Möglichkeit einräumen, Tiny Houses auch in Sondergebieten, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO), zuzulassen.

Das Bauen im Außenbereich, also außerhalb eines Bebauungsplans oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, ist grundsätzlich unzulässig. Dies soll eine Zersiedelung der Landschaft vorbeugen und dient damit auch dem Naturschutz. Gleichzeitig gibt es Vorhaben, die aufgrund ihrer Eigenheit nur im Außenbereich umgesetzt werden können (sog. privilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 BauGB). Darunter fallen beispielsweise landwirtschaftliche Anlagen oder Windkraftanlagen. Wir wollen den Katalog privilegierter Vorhaben ausweiten, auf alle Vorhaben, die einer klimaneutralen Energieversorgung dienen, insbesondere Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Elektrolyse- Anlagen zur Wasserstofferzeugung und Energiespeicher nebst Umspannwerken., Dies ist essentiell für den Erfolg der Energiewende. Zugleich wollen wir den Kommunen mehr Flexibilität einräumen, denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was bei ihnen gebaut werden sollte oder nicht. Hierzu wollen die Kommunen ermächtigen, per Satzung weitere privilegierte Vorhaben zu bestimmen.

Perspektivisch wollen wir den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht durch eine Änderung des Grundgesetzes übertragen.

Eingriffe in den Wohnungsmarkt reduzieren – Den Markt regeln lassen!

Die Tendenz dazu, dass sich Kommunen in Form von ausgeübten Vorkaufsrechten in den ohnehin belasteten Wohnungsmarkt einmischen beobachten wir mit großer Sorge. Statt zugunsten schnelleren Bauens den privaten Wohnungsbau nicht einzuschränken sorgt dieses Instrument für langfristige Baustaus – der Staat ist der schlechteste Bauträger!
Es bedarf einer Entbürokratisierung bei der Ausübung von Vorkaufsrechten: ein durch ein ausgeübtes Vorkaufsrecht in kommunale Hand gekommenes Grundstück muss von der Kommune innerhalb von 3 Jahren bebaut werden. Gelingt dies kommunal nicht, muss das die betreffende Immobilie wieder dem freien Markt zugeführt werden. Außerdem muss die Kommune bereits vor Ausübung des Vorkaufsrechtes eine genaue Planung über das Vorhaben mit dem jeweiligen Objekt vorlegen, die genau darlegt, wie für mehr Wohnraum gesorgt werden soll.

Weniger Ordnung ist mehr – das Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf. Wir fordern, das Bauordnungsrecht konsequent auf überflüssige oder unverhältnismäßig teure Regulierungen zu evaluieren. Das sogenannte „Goldplating“, also die zusätzliche Verschärfung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, lehnen wir ab. EU-Richtlinien sind grundsätzlich 1:1 umzusetzen.

Für Baugenehmigungen soll künftig das Prinzip der Genehmigungsfiktion bei Fristablauf gelten. Wenn die Behörde innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist den Antrag nicht bescheinigt, gilt die Genehmigung als erteilt. Für die nötigen Mitwirkungshandlungen anderer Behörden in einem Genehmigungsverfahren soll dies ebenfalls gelten. Wo immer möglich soll auf automatisierte Verwaltungsakte zurückgegriffen werden. Modulare und serielle Bauweisen wollen wir vereinfachen. Auch das Instrument der vorläufigen Baugenehmigung wollen wir ausweiten.

Die Stellplatzpflicht wollen wir abschaffen, denn sie ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade in Großstädten verzichten viele Menschen auf ein eigenes Auto und nutzen lieber den ÖPNV, Carsharingangebote oder die Leeze. Durch die Abschaffung der Stellplatzpflicht bleibt mehr Raum für Wohnungen, aber auch für Erholungsflächen.

Den Dachgeschossausbau wollen wir vereinfachen. Durch die Erschließung neuen Wohnraums lässt sich dort am besten eine Synergie aus der Schaffung von Wohnraum und einer nachhaltigeren Gebäudestruktur durch energetische Sanierung schaffen, denn die am schlechtesten gedämmte Stelle eines Hauses ist regelmäßig das Dach. Die Umwidmung von Dachgeschossen in Wohnraum wollen wir weitgehend genehmigungsfrei ermöglichen. Bauliche Aufstockungsmaßnahmen sowie Umwidmung und Nachnutzung sollen per Regelfallerlaubnis erleichtert werden. Insbesondere sollen die Regeln zu Abstandsflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Stellplatzpflichten und Barrierefreiheit im Rahmen des einmaligen Dachgeschossausbaus deutlich liberalisiert werden.

Gutes Wohnen auch für kleine Einkommen

Für viele Menschen ist bezahlbarer Wohnraum schwierig zu finden. Dabei ist die Wohnung für viele Menschen zentraler Lebensmittelpunkt mit maßgeblicher Bedeutung für den eigenen Lebensweg. Für uns hat sich gezeigt, dass staatlicher Wohnungsbau nicht die Lösung dieses Problems ist. Der Staat ist eben nicht der bessere Vermietende. Für uns hat die Schaffung und Bereitstellung von günstigem Wohnraum oberste Priorität. Die entsprechenden Mittel sind deshalb am besten zur direkten Unterstützung finanzschwacher Wohnungssuchender und bei der Bereitstellung günstiger Wohnungen einzusetzen (z.B. in Form des sog. „Housing-First”-Prinzips bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit). Statt eines Flickenteppichs aus Förderprogrammen für einzelne Gruppen und Bauformen fordern wir eine breite steuerliche Entlastung für den Wohnungsbau.

Gerade junge Menschen aus finanziell schwachen Haushalten stehen auf angespannten Wohnungsmärkten vor dem Problem, dass ein Zugang zu diesem ohne eine ihnen nicht vorliegende Bürgschaft der Eltern kaum möglich ist. Um jungen Menschen unabhängig vom Einkommen und den finanziellen Mitteln ihrer Eltern eine faire Chance bei der selbstbestimmten Wahl ihres Lebenswegs zu ermöglichen, sehen wir die Zahlung einer Pauschale für privatwirtschaftliche Bürgschaftsversicherungen als zentral an. Dies soll durch einen Sachkostenposten im Rahmen der Ausbildungsförderung und des Bürgergeldes geschehen.

Wir wollen ein Freiheitsmietkaufmodell einführen, damit der Traum von den eigenen Vier-Wänden für Personen – und insbesondere für junge Familien – mit kleinen und mittleren Einkommen, die über kein oder geringes Eigenkapital verfügen, Realität werden kann. Dabei werden Wohnungen auf Grundstücken der öffentlichen Hand neu gebaut. Ihre Ausstattung und Bauweise erfolgt so, dass erschwingliche Kosten garantiert werden können. Dabei werden die Mieten auf ein virtuelles Tilgungskonto angerechnet. Ab einer gewissen Höhe der Tilgung erfolgt dann auch formell die Eigentumsübertragung und es entsteht unmittelbar ein Vermögenswert, der für die Zukunft genutzt werden kann. Die Verpflichtung zur Beendung der Finanzierung bleibt bestehen. Somit ermöglichen wir einer breiten Gruppe von Menschen durch den Mietkauf – also über laufende Tilgungen der Kosten- die Schaffung von Wohneigentum, und somit wieder eine echte Perspektive.

Interessenausgleich in Mietverhältnissen

Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt lehnen wir grundsätzlich ab. Ein Mietendeckel führt evident zu einer deutlichen Reduktion des Wohnungsangebots. Eine Mietpreisbremse verschiebt, wie auch die Kappungsgrenze, das Wohnungsangebot zum Nachteil einkommensschwacher Menschen häufig in einen unregulierten Schwarzmarkt oder ist in Märkten mit geringem Angebot faktisch gar nicht durchsetzbar. In jedem Fall sind es insbesondere diese einkommensschwachen, und damit häufig junge Menschen, die keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Das wollen wir ändern. Dazu setzen wir auf Anreize zur Schaffung und Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

Wertsteigernde Sanierungen erhöhen und erhalten die Wohnqualität. Deshalb müssen sie sich für Vermietende auch amortisieren können. Aus den gleichen Gründen muss der Vermietende die Möglichkeit haben, Modernisierungsmaßnahmen mit angemessener Vorlaufzeit durchzuführen. Zum Schutz der Mietenden wollen wir das bestehende Sonderkündigungsrecht beibehalten. Ausnahmen von der Duldungspflicht wollen wir hingegen abschaffen. Das Zweckentfremdungsverbot für die Umwandlung von Wohn- in Geschäftsräume (und umgekehrt!) wollen wir abschaffen. Denn gerade belebte Innenstädte und individuelle Lebenswege zeichnen sich durch einen häufigen Wechsel der Nutzung aus, der durch pauschale Verbote erschwert wird.

Um Rechtssicherheit zu schaffen und einen fairen Umgang zwischen den Parteien in einem Mietverhältnis zu gewährleisten, sollen die außerordentlichen Kündigungsgründe (§ 569 BGB) um typische Fallgruppen einer Unzumutbarkeit ergänzt werden. Die erleichterte Kündigung (§ 573a BGB) soll für Wohnungen in einem vom Vermietenden selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als vier Wohnungen – statt wie bisher zwei – gelten.

Wohnung auf Betriebstemperatur bringen

Auch beim Thema Heizkosten braucht es einen neuen, verbesserten Interessenausgleich zwischen Vermietendem und Mietendem. Es liegt im Interesse beider Parteien, die Heizkosten zu reduzieren. Dafür müssen sich jedoch die Investitionen des Vermietenden amortisieren können und gleichzeitig ein Anreiz bestehen, diese auch durchzuführen. Deswegen schlagen wir ein Stufenmodell anhand der Gebäudeeffizienzklassen zur partiellen Heizkostenübernahme durch den Vermieter vor. Dazu soll je nach Gebäudeeffizienzklasse ein gewisser Anteil der Heizkosten vom Vermietenden übernommen werden. Im Falle einer modernen Dämmung soll dieser Anteil 0 %, im schlechtesten Falle bis zu 50 % der Kosten betragen. Um klimaschädlichem Heizmissbrauch vorzubeugen, soll es eine absolute Deckelung der Kostenübernahme durch den Vermietenden bei einem für die Gebäudeeffizienzklasse stark überdurchschnittlichen Verbrauch des Mietenden geben. Damit sich Investitionen in Klimaschutz und in energetische Sanierungen wieder lohnen, muss für den Vermietenden auch die Umlage der Kosten für die Modernisierung auf die Mietenden im angemessenen Rahmen vereinfacht werden.

Die meisten Gebäude in Deutschland werden derzeit mit Öl oder Gas geheizt. Das muss sich ändern, wenn wir unsere Klimaziele einhalten wollen. Die Wärmepumpe ist eine zunehmend beliebter werdende Alternative. Sie heizt mit Strom. Damit der Einsatz einer Wärmepumpe kostengünstiger wird, wollen wir die Stromsteuer abschaffen. Die Treibhausgasemissionen der Stromproduktion werden bereits vollständig durch den Europäischen Emissionshandel bepreist. Eine zusätzliche Steuer auf Strom ist deshalb überflüssig und zur Erreichung der Klimaziele kontraproduktiv.

Fernwärme ist eine weitere klimafreundliche Alternative zu Öl und Gas, die wir attraktiver machen wollen. Mit Blick auf das Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts ist auch davon auszugehen, dass der fehlende Wettbewerb hier zu erhöhten Preisen führt. Daher fordern wir eine Liberalisierung des Fernwärmenetzes. Dazu soll der Netzbetrieb von der Wärmeerzeugung grundlegend getrennt werden. Wir setzen uns für die Schaffung einer Fernwärmenetzgesellschaft ein, die sich alleine um den Netzbetrieb und den diskriminierungsfreien Zugang zur Einspeisung kümmert.

Verkehr, wo du willst, wann du willst

Durch eine verbesserte Anbindung und eine kommunenübergreifende Planung mit dem öffentlichen Nahverkehr können neue Wohngebiete erschlossen und angespannte Wohnungsmärkte entlastet werden.  Um den Ausbau des ÖPNV im Rahmen der Erschließung von Quartieren attraktiver zu machen, muss die Verkehrsplanung parallel zum Neubau geplant und durchgeführt werden, notfalls unter Zuhilfenahme von Bonus-Malus-Verfahren, die effektive finanzielle Anreize zur rechtzeitigen und gemeinsamen Fertigstellung von Wohnraum und Verkehrsanbindung bereitstellen.

Gerade für eine schnelle, populäre Verkehrsinfrastruktur auf der sogenannten letzten Meile sind “ÖPNV-on-demand”, Pooling- und Sharing-Angebote zunehmend von zentraler Bedeutung. Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer grundlegenden Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes. Das bedeutet insbesondere die Abschaffung der Betriebs- und Tarifpflicht für Taxis, der Taxikonzessionen und der Rückkehrpflicht für Mietwagen bei gleichzeitigem Erhalt der Preisauszeichnungspflicht. Dabei sollen die Kommunen Bedingungen an das Geschäftsgebiet für eine Nutzungserlaubnis knüpfen dürfen, um Insellösungen und fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge zu vermeiden. Zudem fordern wir den Ausbau intelligenter Verkehrsleitsysteme und der Infrastruktur für autonomes Fahren. In diesem Zusammenhang soll sich die Politik aktiv für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Ermöglichung autonomen Fahrens einsetzen.

Mein Haus, mein Wohneigentum, mein Block

Die Anzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ist im europäischen Vergleich zu gering. Dabei ist Wohneigentum Ausdruck von Selbstbestimmung, Nachhaltigkeit und einer hohen gesellschaftlichen Lebensqualität. Deshalb wollen wir mehr Menschen das Glück in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Dazu fordern wir einen Freibetrag in Höhe von 1.000.000 Euro auf die Grunderwerbsteuer für die erste, selbstgenutzte Immobilie. Der Freibetrag ist regelmäßig an die Grundpreisentwicklung anzupassen. Mittelfristig wollen wir die Grunderwerbsteuer abschaffen. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum soll wieder möglich sein. Die Straßenausbaubeiträge, in den Bundesländern in denen es sie noch gibt, und die Grundsteuer wollen wir abschaffen. Bund und Länder müssen die Einnahmeausfälle der Kommunen hier kompensieren.

Klimaschutz und nachhaltiges Bauen

Klimapolitik und Baupolitik lassen sich nur gemeinsam denken, denn etwa 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäudesektor. Weltweit sind es sogar noch deutlich mehr. Aber auch über die Emissionen hinaus führen der Flächenverbrauch, Versiegelung und Zersiedelung zu einem Lebensraumverlust für die Umwelt, zum Verlust von Agrarflächen, zu höheren Infrastrukturkosten und begünstigen Überschwemmungen. Daher muss liberale Politik hier einen Interessenausgleich finden und die Synergie aus nachhaltigem und günstigem Bauen herausarbeiten. Hierin sehen wir eine riesige Chance Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz zu werden.

Europäisches Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr 

Wir begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (ETS 2) zur Ergänzung des bestehenden ETS für Energie, Industrie und den innereuropäischen Flugverkehr. Mit dem ETS 2 können die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor angemessen bepreist und limitiert werden, um so die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dafür ist es unerlässlich, dass im ETS 2 alle Gebäude berücksichtigt werden. Gleichzeitig fordern wir eine zügigere Zusammenführung der beiden Handelssysteme und eine geographische Ausweitung auf weitere Staaten über Freihandelsabkommen. Die Einnahmen aus dem ETS und dem ETS 2 sollen den Bürgerinnen und Bürgern in Form eines Energiegelds ausgezahlt und für Förderprogramme im Bereich Energiesparen, Energieerzeugung und Energieeffizienz im Gebäudesektor eingesetzt werden.

Bauen mit dem Müll Anderer

Das Ziel nachhaltigen Bauens muss eine Kreislaufwirtschaft in der Baustoffherstellung sein. Dazu darf die Nutzung von Recycling-Baustoffen einerseits und neuen nachhaltigen Baustoffen wie Holz andererseits nicht künstlich erschwert werden. Wir begrüßen deshalb die 2023 in Kraft tretende bundesweite Mantelverordnung, die bundeseinheitlich den Verteilung und Verwertung von Bauabfällen regelt. Gleichzeitig muss die Verordnung schnellstmöglich weiterentwickelt werden, damit recycelte Baustoffe Produktstatus erlangen können und ein Start in die Kreislaufwirtschaft endlich beginnen kann. Um die Benutzung von Recycling Baustoffen nicht unnötig zu erschweren ist die Katasterpflicht für recyceltes Material abzuschaffen. Außerdem fordern wir ein einheitliches Analyseverfahren, das eine zuverlässige Einstufung der Entsorgungswege ermöglicht. Um die missbräuchliche Entsorgung oder Verwendung von Bauabfällen zu verhindern, soll der Rückbau von Gebäuden den zuständigen Behörden kundgetan werden.

Der Staat soll mit gutem Beispiel vorangehen. Deswegen sollen in allen öffentlichen Vergaben Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Einsatz von innovativen Baustoffen, bspw. anhand des EU-Bewertungssystems Level(s), berücksichtigt werden.

Mit Blick auf den Einsatz von neuen nachhaltigen Baustoffen, insbesondere Holz, offenbart sich ein bundesuneinheitliches und oft unwissenschaftliches Bild in den Landesbauverordnungen. Insbesondere der oft unwissenschaftlich hochregulierte Brandschutz für moderne Baustoffe behindert die Implementierung von nachhaltigen Ressourcen im Neubau. Deshalb fordern wir das Bauministerium dazu auf, mit den zuständigen Landesministerien einen runden Tisch zu schaffen, der eine bundesweite Harmonisierung der Anforderungen, insbesondere der Brandschutzstandards, für innovative und nachhaltige Baustoffe zum Ziel hat.

Flächenversiegelung 

Um den Flächenverbrauch in Deutschland auf die von der Bundesregierung gegebene Zielgröße von 30 ha/Tag zu begrenzen, fordern wir die Einführung eines interkommunalen Flächenzertifikatehandels, der die realen Kosten von Flächenneuverbrauch reflektiert. Dazu wird ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung etabliert, dessen Gesamtverbrauch in einem bestimmten Zeitraum anhand der Zielgröße begrenzt ist. Kommunen, die im Rahmen eines Bebauungsplans ungenutzte Fläche in eine Verkehrs- oder Siedlungsfläche umwandeln möchten, müssen Zertifikate entsprechend den neu versiegelten Flächen einlösen. Diese Zertifikate sind bundesweit an einer Flächenbörse interkommunal handelbar. Die Gesamtmenge an Zertifikaten wird am Anfang jedes Jahres anhand eines Schlüssels, der sich an der Einwohnerzahl orientiert, ausgegeben. Die Kosten der Zertifikate können an die Bauträger weitergereicht werden. Durch die Revitalisierung von Flächen können Kommunen darüber hinaus neue Zertifikate erhalten. Langfristig befürworten wir das Netto-Null Ziel.

Nicht alles Alte ist erhaltenswert – Denkmalschutz

Der Denkmalschutz erschwert oftmals die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden. Deshalb wollen wir künftig zwischen dem äußeren Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes und den Innenräumen differenzieren. Die Innenräume sollen nur vor Veränderungen geschützt sein, wenn sie aus sich heraus einen entsprechenden Schutz rechtfertigen. Unwesentliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild, z.B. durch Austausch der Fenster, sollen einfacher möglich sein. Der Denkmalschutz muss den widerstreitenden Interessen, insbesondere Eigentumsschutz, Klimaschutz, Barrierefreiheit und Bedarf an Wohnraum stärker Rechnung tragen.

 

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04.04.2024

Geh doch Blutspenden, wo du willst!

Die Jungen Liberalen wollen Blutspenden einfacher und unbürokratischer gestalten. Dazu wollen wir einen bundesweiten Blutspendeausweis einführen. Der bundesweite Blutspendeausweis soll...
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