Wir fordern die Bundesjustizministerin dazu auf, eine Gesetzesänderung einzuleiten, die den § 32 der Zivilprozessordnung dahingehend ändert, dass dem sogenannten „forum shopping“ (Willkürliches Auswählen einzelner Gerichte) in Deutschland einen Riegel vorschiebt. Dazu könnte man den § 32 ZPO dahingehend ergänzen, dass Rechtsstreitigkeiten in presse- und internetrechtlichen Angelegenheiten, ausschließlich beim Gerichtsstand des Beklagten anhängig gemacht werden können.