27.01.2023

Fahrgastrechte im Fernverkehr stärken!

Ein zuverlässiger und pünktlicher Fernverkehr ist für Pendler eine essenzielle Dienstleistung. In Deutschland aber sind Zugausfälle und, auch gravierende, Verspätungen, zum Regelfall geworden. Die geltenden Fahrgastrechte vermögen nur wenig Abhilfe zu schaffen. Da Pflichtverletzungen der Verkehrsunternehmen weitgehend sanktionsfrei bleiben, entstehen wirtschaftliche Fehlanreize.

Wir Junge Liberale fordern dazu den Artikel 17 der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu reformieren: Pro Minute Verspätung im Zielbahnhof soll der Kunde 1 Prozent des Fahrpreises zurück erhalten. Der Betrag muss im Fernverkehr ab 30 Minuten, im Regionalverkehr ab 20 Minuten Verspätung im Zielbahnhof ausgezahlt werden. Der Erstattungsprozess soll vereinfacht und voll automatisiert werden. Fahrgäste sollen nach Möglichkeit auf dem gleichen Wege wie sie ihre Zahlung bewirkt haben auch die Erstattung bekommen. Kunden, die ihre einzelnen Fahrten nicht bezahlen müssen (z.B. im Falle einer BahnCard100) erhalten anteilig Geld zurück.

Weitere Beschlüsse

21.11.2025

Aufschwung statt Abwrackprämie, Reformen statt Regulierung – helfen wir der Automobilbranche aus der Krise!

Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Siesteht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politischeÜberregulierung, hohe Energiekosten...
21.11.2025

Wettbewerb statt Werftenrettung – Mit Marktwirtschaft in eine bessere Zukunft

Privat…  Dem Zeitgeist der Industriepolitik und politisch motivierten Investitionen oder gar Einstiegen in Unternehmen setzen wir die Vision eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Deutschland...
21.11.2025

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen, klimaschädliche Markthindernisse beseitigen!

 Die Jungen Liberalen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1...