27.01.2023

Eltern tot, Finanzamt droht – Waisenrenten nicht mehr auf Steuerfreibetrag anrechnen

Niemand sucht sich den Tod der eigenen Eltern aus. In den tragischen Fällen des Verlustes eines oder gar beider Elternteile steht minderjährigen Kindern bzw. hinterbliebenen Kindern bis 27 Jahren bis zum ersten Ausbildungsabschluss in Deutschland die sog. Waisen- oder Halbwaisenrente zu. Diese Form der Rente wird aktuell im Gegensatz zu Unterhaltszahlungen während der Ausbildung voll auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Diese Ungleichbehandlung von Empfängern von Waisenrente im Vergleich zu Empfängern von Unterhaltszahlungen lehnen die Jungen Liberalen entschieden ab.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb, dass Waisenrenten nicht als Einkünfte nach dem EStG behandelt und im Rahmen des elternunabhängigen BAföG nicht als Einkommen angerechnet werden.

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