27.01.2023

Eltern tot, Finanzamt droht – Waisenrenten nicht mehr auf Steuerfreibetrag anrechnen

Niemand sucht sich den Tod der eigenen Eltern aus. In den tragischen Fällen des Verlustes eines oder gar beider Elternteile steht minderjährigen Kindern bzw. hinterbliebenen Kindern bis 27 Jahren bis zum ersten Ausbildungsabschluss in Deutschland die sog. Waisen- oder Halbwaisenrente zu. Diese Form der Rente wird aktuell im Gegensatz zu Unterhaltszahlungen während der Ausbildung voll auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Diese Ungleichbehandlung von Empfängern von Waisenrente im Vergleich zu Empfängern von Unterhaltszahlungen lehnen die Jungen Liberalen entschieden ab.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb, dass Waisenrenten nicht als Einkünfte nach dem EStG behandelt und im Rahmen des elternunabhängigen BAföG nicht als Einkommen angerechnet werden.

Weitere Beschlüsse

26.03.2026

Schluss mit dem piepsenden Beifahrer!

Seit 2023 ist für die Fahrzeug-Homologation ein voreingeschaltetes ISA (IntelligentSpeed Assistance) Pflicht. Dieses System informiert den Fahrer akustisch, wenn er...
26.03.2026

Crypto – To the moon and back

In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum von einer Nische technikaffiner Pioniere hin zu...
26.03.2026

Soforthilfe für Soldaten: Wer Freiheit verteidigt, verdient die beste Versorgung!

Die Jungen Liberalen erkennen die unverzichtbare Rolle der Soldaten für die Sicherheit und Verteidigung unseres Landes an. Im Dienst für unser...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen