Die Jungen Liberalen fordern die umfassende Reform des Heilpraktiker- sowie des Arzneimittelgesetzes. Dabei sollen heilpraktische Verfahren den gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie schulmedizinischen Verfahren, Therapien und Medikamenten unterworfen werden. Die Anwendung von Verfahren, Therapien und Medikamenten, die keine Zulassung erhalten, sollen künftig nicht mehr über GKV Leistungen abgerechnet werden können. Damit das Verfahren über die GKV abgerechnet werden kann, muss wie bei allen anderen neuen Therapieformen nachgewiesen werden, dass im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard gleichwertige oder bessere Resultate erzielt werden. Darüber hinaus sollen nur zugelassene Verfahren, Therapien und Medikamente an öffentlich finanzierten Einrichtungen wie Krankenhäusern angeboten und praktiziert werden dürfen. Entsprechende Regelungen streben wir auch für die die Beamtenbeihilfe an. Anbieter von Verfahren ohne nachgewiesene Wirksamkeit, sollen verpflichtet werden, dies kenntlich zu machen bzw. darüber zu informieren.