06.06.2013

Einführung von flächendeckenden Jugendparlamenten

Das Phänomen der Politikverdrossenheit in Deutschland ist insbesondere bei Jugendlichen ein wachsendes Problem. Die JuLis erkennen hier einen deutlichen Handlungsbedarf und fordern eine größere Partizipation von Jugendlichen in der Politik und bei parlamentarischen Entscheidungen. Die Einführung eines weitgehenden Systems von Jugendparlamenten erscheint den JuLis als optimaler Weg diese Partizipation von Jugendlichen zu ermöglichen.
Zur Mitwirkung der Jugendlichen an den politischen Willensbildungsprozessen werden Jugendstadträte, Landesjugendparlamente und ein Bundesjugendparlament im gesamten Bundesgebiet gegründet.
Die Jugendparlamente vertreten die Interessen der Jugendlichen und erhalten die Möglichkeit, sich an allen wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen der Jugendlichen betreffen, zu beteiligen und entsprechende Empfehlungen und Anträge an die Stadträte, Landtage und an den Bundestag zu richten. Insbesondere entwickeln die Jugendparlamente Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am aktuellen und zukünftigen politischen Geschehen. Die betreffenden Verwaltungen leiten Vorlagen, welche die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen betreffen, grundsätzlich vor der abschließenden Beratung, an die entsprechenden Jugendparlamente weiter.
Die Voraussetzung für die Einbringung neuer Ideen und Vorschläge seitens der Jugendlichen in die Politik ist es, einen weitgehend parteiideologischen freien Raum zu schaffen. Daher sollen die Vertreter der Jugendlichen fraktionslos und nur ihrem Gewissen verpflichtet sein.
Die Festsetzung der Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht für die Jugendparlamente ist zweifellos nicht leicht und muss ständig neu evaluiert werden. Die JuLis sind der Meinung, dass allen Jugendlichen in einem Alter von 14-21 Jahren in Deutschland ein aktives und passives Wahlrecht für die jeweiligen Jugendparlamente gegeben werden soll. Dabei soll das Wahlrecht nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sein.
Die Jugendparlamente haben eine Amtszeit von einem Jahr und wählen aus ihren eigenen Reihen einen Vorsitzenden und einen Vorstand, welcher die verwaltenden Aufgaben ausführt und als erster Ansprechpartner für interne und externe Anfragen dient. Darüber hinaus sollen die Jugendparlamente ein angemessenes Budget zur eigenen Verwaltung erhalten, allerdings müssen finanzielle Ausgaben mit einer Mehrheit im Gremium beschlossen werden. Die Tätigkeit der Jugendvertreter ist ehrenamtlich und nur anfallende Reise- und Unterkunftskosten sollen vom Staat getragen werden.

Weitere Beschlüsse

21.08.2024

Women´s rights are human rights

Die Förderung und der Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sind von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung von Freiheit,...
21.08.2024

Demokratie statt Räterepublik

In der Politik sollten Ideen, nicht Identitäten zählen.Die Jungen Liberalen stehen zu unserer parlamentarischen Demokratie, die Ideen und Vorschläge statt...
21.08.2024

Deutschland soll brennen!

Der verantwortliche suchtfreie Drogenkonsum ist Teil unserer Gesellschaft. Bei Alkohol kommt eine tiefe gesellschaftliche Verankerung als Genussmittel und Kulturobjekt hinzu.Unnötige...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen