Die Freiheit, das eigene Leben in jeder Situation selbstbestimmt und eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen, sind entscheidende Leitmotive für uns als Junge Liberale. Die Handlungsunfähigkeit im Krankheitsfall und die daraus entstehende Unmündigkeit ist heute aktuell wie nie. Leider müssen viel zu viele Angehörige tagtäglich in Krankenhäusern über die Behandlungen, häufig sogar über Leben und Tod einer ihr nahestehenden Person entscheiden – vielfach ohne die Einstellung des Patienten überhaupt genauer zu kennen.
Der Gesetzgeber sieht hierfür unter § 1901a BGB die Patientenverfügung vor, wodurch jedem die Entscheidung ermöglicht werden soll, wie konkret in welchem Fall verfahren wird, um so den Willen des Individuums erkenntlich zu machen. Allerdings ist dies in Deutschland ausschließlich Volljährigen vorbehalten.
Wir Junge Liberale erkennen Menschen schon ab 16 Jahren als mündige Bürger an: So sollen sie bei Wahlen durch ihre Stimme Verantwortung für sich und die Gemeinschaft übernehmen. Ebenso wird ihnen bereits die Freiheit eingeräumt, über die Organspende und die Wahl der Sozialversicherung zu entscheiden.
Wir sehen es als nicht gerechtfertigt an, dass Jugendliche, die unter Einbeziehung eines Beistandes über die Patientenverfügung aufgeklärt werden, nicht selbst über ihre Behandlung entscheiden dürfen. Unter keinen Umständen darf es dazu kommen, dass im Zweifelsfall das Interesse von Jugendlichen einfach überstimmt wird. Wir halten es
daher für zwingend notwendig, jeden ab 16 Jahren in die Lage zu versetzen,
für die schwierigste aller Situationen selbstbestimmt Entscheidungen über den eigenen Körper und das eigene Leben treffen zu können.
Die Jungen Liberalen setzen sich im Rahmen einer grundlegenden Reform der Patientenverfügungen daher für eine Anerkennung solcher bereits ab einem Alter von 16 Jahren ein.