06.06.2013

Effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung gewährleisten

Die Jungen Liberalen betonen die Mündigkeit und Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. So auch in Finanzfragen, wie es beispielsweise in der Forderung nach einer Pflicht zur Versicherung statt Pflichtversicherung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung manifestiert ist. Da jedoch relativ wenige Bürger tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Finanzprodukte haben und die Komplexität vieler Produkte nicht auf Anhieb durchblicken können, haben sie den Wunsch nach kompetenter Beratung.
Folglich stellen die Jungen Liberalen fest, dass ein funktionierender Markt in der Finanzberatung zwingende Grundlage ist für eine erfolgreiche Sozialpolitik nach liberalen Vorstellungen. Lässt sich ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages in Finanzfragen beraten, so hat der Berater jedoch in aller Regel einen Wissensvorsprung hinsichtlich der zu verkaufenden Produkte.
Es liegt also eine asymmetrische Informationsverteilung vor, so dass die Gefahr besteht, dass der Berater dies zu Lasten des Verbrauchers ausnutzt. Darüber hinaus hat ein Berater das Ziel, das Einkommen aus seiner Beratungstätigkeit zu maximieren, was in vielen Fällen dem Interesse des Verbrauchers nach adäquater Beratung widerstrebt. Dies sind Indizien dafür, dass ein freier Markt im Bereich der Finanzberatung zu unerwünschten Ergebnissen führt. Vor allem die Finanzkrise hat gezeigt, dass vielen Verbrauchern Finanzprodukte empfohlen wurden, die hinsichtlich aktueller Lebenssituation und der individueller Risikotoleranz für sie ungeeignet waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen einen effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung, die sicherstellt, dass Verbraucher adäquat beraten werden ohne einzelne Produkte, Vertriebswege oder Beratungsformen regulatorisch besserzustellen. Dies beinhaltet die folgenden Initiativen:
– Eine Harmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Finanzprodukte. Wir begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie und der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFiD) sowie deren Implementierung in deutsches Recht. An vielen Stellen werden einzelne Produkte jedoch noch stark unterschiedlich behandelt. Zudem decken die beiden Richtlinien große Teile der Palette an Finanzprodukten erst gar nicht ab. Daher müssen einheitliche Grundlagen für alle Bereiche geschaffen werden.
– Einen Nachweis über ausreichende Qualifikationen für alle Vermittler von Finanzprodukten. Es dürfen nur die Produktgruppen vertrieben werden, für die eine ausreichende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Entsprechende Qualifikationen muss ein Berater dem Verbraucher auf dessen Wunsch vor Beginn der Beratung offengelegen. Darüber hinaus müssen sich alle Vermittler, bzw. Vermittlungsunternehmen, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank registrieren lassen.
– Die Erstellung von Produktinformationsblättern für alle Finanzprodukte. Diese sind dem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages auszuhändigen. Wichtig ist jedoch, dass alle Produktinformationsblätter kurz, prägnant und für den Verbraucher verständlich gehalten sind. Seitenlange Produktinformationen, die der Verbraucher ohnehin nicht liest, lehnen wir entschieden ab.
– Die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse für die Honorarberatung im Vergleich zur Provisionsberatung. Jeder Verbraucher sollte entscheiden dürfen, ob er eine Provisionsoder eine Honorarberatung in Anspruch nehmen möchte. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass ein Verbraucher nicht erst eine kostenlose Beratung bei einem auf Provisionsbasis arbeitenden Vermittler einholt und anschließend ein ungezillmertes Produkt bei einem Honorarberater ohne dessen Beratungsdienstleistung erwirbt. Eine bewusste und gezielte staatliche Förderung der Honorarberatung wird abgelehnt.
– Eine Gleichstellung bei der Offenlegung von in Finanzprodukten enthaltenen und vom Verbraucher zu tragenden Gebühren. Der momentan bestehende von Produkt zu Produkt variierende Ausweis dieser Gebühren führt zur Diskriminierung einzelner Produkte.
– Erleichterungen bei der Beweislast der Verbraucher im Falle von Falschberatung. Im Zuge dessen muss bei allen Finanzprodukten, mit denen Kosten und/oder Verlustrisiken verbunden sind, ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, welches dokumentiert, worüber der Verbraucher beraten werden wollte, welche Handlungsalternativen der Berater dargelegt hat und zu welchem Ergebnis die Beratung geführt hat. Dieses Protokoll ist gemeinsam vom Berater und vom Verbraucher zu unterzeichnen. Aufgrund des langfristigen Charakters vieler Finanzprodukte sollte auch eine Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht gezogen werden.
– Die Verankerung von Finanzthemen in der Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich, wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu verstehen. All diese geforderten regulatorischen Eingriffe sollten zunächst zeitlich befristet werden. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Evaluierung hinsichtlich der Effektivität der einzelnen Eingriffe stattfinden. Die Eingriffe, die sich bewährt haben, können auf unbestimmte Zeit fortbestehen; solche, die jedoch keinen positiven Effekt haben, sollten folglich wieder zurückgenommen werden. Auch bereits bestehende regulatorische Eingriffe in den Markt der Finanzvermittlung sollten nach Möglichkeit auf ihre Effektivität hin überprüft werden.

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