Die Verwirklichung und der Schutz der Freiheit des Einzelnen sind für Liberale die wichtigsten Aufgaben des Staates und zugleich seine Wirkungsgrenze. Er ist Garant eines Ordnungsrahmens, der alle Bürger gleichermaßen bindet und ihnen die freie Entfaltung ihres Lebens innerhalb dieses Rahmens sichert und ermöglicht. Darüber hinaus ist er aber weder legitimiert noch befähigt, "gute" oder "richtige" Entscheidungen für den Einzelnen zu treffen. Auch unser Wirtschaftssystem muss diese Erkenntnis widerspiegeln. Wir vertrauen darauf, dass jeder für sich und in freier Zusammenarbeit mit anderen zu legitimeren und passgenaueren Lösungen kommt, als es der Staat durch kollektives Handeln vermag. Wir trauen den Menschen zu, auch in wirtschaftlichen Fragen mündige Entscheidungen zu treffen, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen und frei von der Bevormundung anderer zu leben.
In der Marktwirtschaft werden sich Anbieter und Verbraucher nur einig, wenn beide Seiten ihren Vorteil sehen. Die Marktwirtschaft steigert den gesellschaftlichen Wohlstand und vereint Eigen- und Gemeinnutz. Sie sichert nicht nur unsere wirtschaftliche Freiheit, sondern schafft auch faire Chancen für den Aufstieg jedes Einzelnen und befördert damit eine offene und dynamische Gesellschaft. Nicht zuletzt entsteht erst durch den Marktprozess der große volkswirtschaftliche Wohlstand, der anschließend auch denjenigen zu Gute kommt, die nicht selbst an dessen Entstehung mitwirken können. Der Staat als Marktordner muss die Vertragsfreiheit der Akteure vor äußeren Eingriffen schützen, private Eigentumsrechte garantieren und die Offenheit des Marktes durchsetzen. Eingriffe, die darüber hinausgehen, führen zu einem Verlust wirtschaftlichen Potentials. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Folgen des eigenen Handelns nicht auf Dritte abgeschoben werden. Die Jungen Liberalen wollen eine möglichst freie Marktordnung, die Teilhabe auf dem Weg statt Gleichheit am Ende fördert, Hindernisse abbaut, zu Leistung anreizt, fit für die Globalisierung ist und auch der kommenden Generation noch Freiheit und Selbstverwirklichung sichert!
Die Sicherung des fairen Wettbewerbs erkennen wir als einzige wirtschaftspolitische Aufgabe des Staates an. Das Kartellamt ist eines der wenigen nützlichen Mittel, die dem Staat zur Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen. Als Grundlage für diese freiheitliche Wirtschaftsordnung dient auf Unternehmerseite außerdem das freiheitliche Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns und des verantwortungsvollen Unternehmertums.
Neue Märkte zulassen
Viel zu oft hält der Staat an veralteten Regeln fest, die ihren eigentlichen Sinn längst verloren haben oder in Wahrheit noch nie einen hatten. Die Abschottung zahlreicher Berufsfelder vor den Mechanismen der Marktwirtschaft gehört für uns dazu. Die Liberalisierung bisher überregulierter Berufe ist gleichermaßen eine Frage der volkswirtschaftlichen Vernunft wie der individuellen Chancengerechtigkeit und muss entschlossen angegangen werden. Die Monopolkommission soll alle zahlenmäßig beschränkten Berufe auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.
Auch ganze Marktbereiche werden aktuell von Wettbewerbs- und Innovationsdruck weitgehend ferngehalten. Wir sind davon überzeugt, dass eine Liberalisierung auch hier zusätzliche Nachfrage generiert, so zur Mehrung des Wohlstands beiträgt und außerdem ein Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit ist. Deshalb wollen wir bisher geschlossene Märkte öffnen. Die Monopolkommission soll alle konzessionierten und preisgebundenen Märkte auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.
Bei der Gründung von Unternehmen behindern bürokratische Hürden Wachstum und Innovationen. Damit Deutschland ein Zentrum für Unternehmergeist, Gründungen, Forschung und Produktivität werden kann, müssen diese Hürden abgebaut und die mit der Gründung befassten Institutionen verschlankt werden.
Der Staat soll der privaten Wirtschaft keine Konkurrenz machen. Staatliche Unternehmen sollen daher grundsätzlich privatisiert und am Markt kapitalisiert, staatliche Anteile an privaten Unternehmen veräußert werden. Dienstleistungen der unmittelbaren Daseinsvorsorge müssen weiter durch den Staat erbracht werden, sofern es bei gleichbleibender Qualität kein kostengünstigeres privates Angebot gibt.
Im Bereich der Sozialversicherungen soll eine Entwicklung von der Pflichtversicherung zur Versicherungspflicht stattfinden, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zur freien Entscheidung über ihre Versicherungen zu geben.
Bei der Erschließung neuer Märkte dürfen private Akteure nicht durch den Staat ausgebremst werden. Zölle und andere Handelsschranken sollen daher grundsätzlich im Rahmen der Welthandelsorganisation abgebaut werden. Freihandelsabkommen mit Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sind eine große Chance und sollen offensiv angestrebt werden. Die Verhandlungen müssen dabei so transparent wie möglich erfolgen und die bisherigen Standards der Marktwirtschaft in Deutschland angemessen berücksichtigen. Innerhalb der Europäischen Union ist der gemeinsame Binnenmarkt weiter auszubauen.
Entlastung des bestehenden Marktes
Enge staatliche Regelsetzung begrenzt die Kreativität und Innovationsfähigkeit des Marktes. Heute wenden viele Selbstständige und Freiberufler fast mehr Zeit für die Erfüllung diverser staatlicher Anforderungen auf als für die volkswirtschaftlich sinnvollere Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Wir freuen uns auf die vielen noch unentdeckten Ideen und Marktlücken und fordern daher einen tiefgreifenden Abbau der bürokratischen Belastungen für die Privatwirtschaft. Auch gesetzliche Produktions- und Dienstleistungsstandards müssen dabei kritisch hinterfragt werden.
Im europäischen und internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung für die Übergabe von Unternehmen für die Beteiligten deutlich schlechter. Die Erbschaftssteuer schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, gefährdet Arbeitsplätze und ist überdies ein weitreichender Eingriff in das Privateigentum. Wir fordern daher ihre stufenweise Abschaffung binnen fünf Jahren. Zur unmittelbaren Gegenfinanzierung sollen die Länder einen für die Unternehmen aufkommensneutralen Zusatzanteil an der Körperschaftssteuer vom Bund erhalten.
Faire Ordnungsregeln im Markt
Zielvorstellung der Sozialen Marktwirtschaft sind Unternehmen, in denen sich Eigentümer und Beschäftige partnerschaftlich begegnen und ihre eigenen Interessen immer im Respekt und der Achtung vor den notwendigen Bedürfnissen der anderen Seite vertreten. Wichtigster Ausdruck dieser Sozialpartnerschaft ist die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit in Verbindung mit der Autonomie der Tarifparteien. Der Staat hat die Tarifautonomie zu achten.
In unserer modernen Gesellschaft mit vielschichtigen und kleinteiligen Märkten gehen Flächentarifverträge mit Millionen von Betroffenen häufig an der Realität in den Betrieben vor Ort vorbei. Wir wollen, dass die konkrete wirtschaftliche Situation der einzelnen Unternehmen bei Tarifverhandlungen stärker berücksichtigt wird. Deshalb müssen betriebliche Tarifverträge stets Vorrang vor Flächen- oder Regionaltarifverträgen haben. Haustarifverträge sollen alle in einem Unternehmen tariflich Beschäftigten umfassen und so eine verfassungskonforme Alternative zur betrieblichen Tarifpluralität bieten.
Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit lehnen wir ab. Die Koalitionsfreiheit gewährleistet es den Bürgerinnen und Bürgern, einer Koalition ihrer Wahl beitreten zu können. Sie gilt somit für alle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, unabhängig von ihrer Größe und unabhängig von der Frage, ob es aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Interessen sinnvoll ist, wenn auf ihrer Seite verschiedene Gewerkschaften verhandeln. Monopolansprüche, die andere und kleinere Gewerkschaftsgruppierungen ausschließen wollen, sind mit der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und sie widersprechen den Prinzipien der pluralistischen Gesellschaft.
Streiks und Aussperrungen sind für uns ein legitimes Mittel des Arbeitskampfs. Sie sollten aber die Ausnahme eines Tarifkonflikts bleiben. Dennoch gilt: Wer die Tarifautonomie bejaht, muss auch die Freiheit zum Arbeitskampf und das Prinzip der gleichen Voraussetzungen bejahen. Ein Streik sollte immer das letzte Mittel eines Arbeitskampfes sein. Schlichtungsverfahren sollten einem Streik immer vorausgehen
Die Selbstorganisation der Beschäftigten in einem Unternehmen stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und bindet Arbeitnehmer und Arbeitgeber partnerschaftlich aneinander. Die betriebliche Mitbestimmung ist daher zu Recht eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Sie muss aber immer als Mitbestimmung in innerbetrieblichen Angelegenheiten und niemals als Fremdbestimmung der Beschäftigten über das Eigentum des Unternehmens verstanden werden. Einige Fehlentwicklungen müssen zum Schutze der Eigentumssicherheit und damit zu Gunsten der Marktfähigkeit der Unternehmen korrigiert werden. Freistellungen von Betriebsräten von ihren eigentlichen Vertragspflichten müssen auf das zur Wahrnehmung unmittelbar betriebsbezogener Arbeit notwendige Maß zurückgeführt werden. Einen absoluten Kündigungsschutz für Betriebsräte sowie Übernahmegarantien und Mindestnoten für Auszubildendenvertreter soll es nicht länger geben. Die Eigentümerverantwortung in Unternehmen muss gestärkt werden. Risiko auf der einen und Ertrag oder Verlust auf der anderen Seite müssen näher zusammengebracht werden.
Lohnfindung ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien. Gesetzliche Mindestlöhne vernichten die Nachfrage auf dem Markt und gefährden Arbeitsplätze, deren Produktivität unter der entsprechenden Lohngrenze liegt. Die Mindestlohnregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist auf die Branchen zu begrenzen, die tatsächlich unter ausländischem Wettbewerbsdruck stehen. Nur für sie soll das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung fortgelten. Als notwendiges Kriterium ist zusätzlich die Zustimmung des Bundeskartellamtes einzuholen, das die Unbedenklichkeit in Hinblick auf die Wettbewerbssituation auf dem Markt zu bescheinigen hat. Um bewusstes Lohndumping zu Lasten des Steuerzahlers und der Sozialsysteme zu vermeiden, sollen erwerbsfähige Personen nicht mehr jede angebotene Arbeitsstelle annehmen müssen. Sie können Arbeit ablehnen, wenn der Stundenlohn, hochgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung, das Niveau des Liberalen Bürgergeldes nicht erreicht. Erreicht der Stundenlohn dieses Niveau, so muss die Arbeit angenommen werden. Andernfalls wird der Bürgergeldanspruch gekürzt.
Beschäftigte müssen sich darauf verlassen können, dass unbefristete Arbeitsverträge vor willkürlicher Kündigung schützen. Gleichzeitig sichert der vergleichsweise hohe Kündigungsschutz in Deutschland nur diejenigen, die bereits eine Beschäftigung haben, erschwert aber allen anderen die Aufnahme einer unbefristeten Arbeit. Wir wollen den gesetzlichen Kündigungsschutz maßvoll weiterentwickeln und beschäftigungsfreundlicher machen. Das Kündigungsschutzgesetz soll daher nicht für Kleinbetriebe unter 30 Beschäftigten gelten und das Kündigungsmerkmal der verhaltensbedingten Kündigung praxisnaher werden.
Neueinstellungen müssen einfacher werden. Bürokratische Vorgaben und umfangreiche Dokumentationspflichten erschweren es Unternehmen, schnell die richtigen Beschäftigten zu finden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss mit dem Ziel reformiert werden, Arbeitgeber und Bewerber in ihrer gegenseitigen Vertragsfreiheit zu stärken. Es soll die merkmalsbezogene Personalauswahl nur dann einschränken, wenn der Arbeitgeber dafür keine glaubhaften betrieblichen Gründe angeben kann. Die Beweispflicht muss bei der klagenden Seite liegen. Betriebliche Gründe können sein: Aufbau und Struktur des Unternehmens, Kundenzielgruppe, Auswirkungen auf den Umsatz.
Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich eine gute Maßnahme, um Arbeitnehmer an neue Aufgaben heranzuführen und ihren Leistungswillen zu prüfen. Gleichzeitig gibt es aber auch Fälle von sachgrundlosen Befristungen, die über Jahrzehnte aneinander gereiht werden. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Ansatz der Sozialen Marktwirtschaft und negiert die sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Wir gehen davon aus, dass nach dem Prinzip des ehrbaren Kaufmanns tätige Unternehmen wissen, dass ihre Mitarbeiter zur Verwirklichung ihrer eigenen Lebensziele ein hinreichendes Maß an beruflicher Planbarkeit benötigen. Wo dieses Prinzip aber missachtet wird, wollen wir die Regelungen bei sachgrundlosen Befristungen enger fassen und das Austauschen von befristet Beschäftigten zwischen Unternehmen einschränken. Im Bereich der Leiharbeit gilt für uns der Grundsatz, dass gleiche Leistung auch gleich bezahlt werden muss.
Offenheit des Marktes
Das Wettbewerbsprinzip ist eine der Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft. Damit der Wettbewerb seine Innovationskraft entfalten kann, muss der Markt offen und sachbezogen agieren. Kartelle und Monopole gefährden die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbsprinzips und müssen daher im Sinne einer liberalen Marktordnung vermieden und wo nötig durch den Staat aufgehoben werden. Illegale Preisabsprachen hebeln den Marktmechanismus bewusst aus. Ihnen muss mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Die Sanktionsmöglichkeiten des Kartellamts müssen neben Bußgeldern und Vorteilsabschöpfungen um eine langjährige anteilige Gewinnabschöpfung erweitert werden.