26.09.2024

Bürokratieabbau – einfach machen! (2/2)

Bye Bye Bau-Bürokratie

Die Zeichen der deutschen Wirtschaft stehen hoffentlich bald wieder auf Wachstum. Dafür ist es essentiell, dass Unternehmen wie Bürger unkompliziert große und kleine Bauprojekte realisieren können. Außerdem ist ein liberales Planungs- und Genehmigungsrecht unabdingbar, um Deutschland attraktiv für Investitionen zu halten. Konkret wollen wir deswegen:

  • Schaffung einer grundsätzlichen Genehmigungsfiktion bei Baumaßnahmen im privaten Wohnbereich. Bauträger von eigengenutzten oder vermieteten Grundstücken sollen bei kleinen und mittleren Bauprojekten nicht erst jede Baugenehmigung abwarten müssen, sondern diese gilt grundsätzlich als erteilt. Verstößt der Bauherr gegen Regelungen, kann die zuständige Behörde im Nachhinein diese Verstöße
  • sanktionieren und eventuell Umbaumaßnahmen oder sogar Abrisse verfügen.
  • Selbst für klassische Gebäude einen Bauantrag genehmigt zu bekommen, ist oftmals ein langwieriger und kostenintensiver Prozess – trotz dessen, dass es sich eigentlich um einen standardisierten Verwaltungsakt handelt. Wir begrüßen das Ziel, dass Bauanträge vollständig digitalisiert werden sollen. Konkret schlagen wir vor, dass gewisse Formblätter (z.B. Flächenberechnungen) bei der Antragstellung durch den in der Regel sowieso vorliegenden digitalen Bauplan ersetzt werden können. So können Prüfungen durch das Bauamt mit einfachsten Mitteln automatisiert werden. Die verpflichtenden Angaben zum Artenschutz sollen bei Privatbauten vollständig gestrichen werden. Gerade in städtisch beabsichtigten Neubaugebieten ist das Bauamt in der Pflicht, diese Prüfungen anzustellen. Außerdem möchten wir Restriktionen wie den Stellplatznachweis ersatzlos streichen. Ein Bauherr, der kein Auto besitzt, braucht keinen Stellplatz. Generell möchten wir das Recht auf Nebenauflagen durch die jeweilige Baubehörde zur Baugenehmigung (gemäß VwVfG) massiv einschränken.
  • Beschränkung des Denkmalschutzes im Gebäudebereich weitestgehend auf Gebäude mit nationaler Bedeutung. Außerdem muss der Denkmalschutz auf Bundesebene geregelt werden. Schließlich kann der Eigentümer mit einem Gebäude nicht einfach das Bundesland wechseln, um besseren Denkmalschutzregelungen unterworfen zu sein.
  • Die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Milieuschutzes und die Mietpreisbremse. Der Milieuschutz ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht und verhindert dringend benötigte Investitionen. Die Mietpreisbremse setzt den Preismechanismus außer Kraft, verhindert dadurch den Neubau von Wohnungen und führt zur systematischen Benachteiligung von Wohnungssuchenden.
  • Wir sprechen uns für eine Bagatellgrenze für PV-Anlagen aus, damit bspw. Privathaushalte und Unternehmen nicht nicht ab der ersten Kilowattstunde zum Stromlieferanten werden. Zudem fordern wir einen Pauschaltarif für Netzentgelte und wollen kommerziellen Energieerzeugern, abgesehen von begründeten Ausnahmefällen (Netzstabilität), das Recht geben, eigene Kabel zu verlegen.
  • Projekte sollten auf eigenes Risiko nach der Eingangsbestätigung des Förderantrags durch den Projektträger begonnen werden können, anstatt mehrere Monate auf den Förderbescheid zu warten. Fördermittel sollten in kürzeren Zeitabständen ausgezahlt werden können.
  • Um Bürokratieabbau zu erproben, wollen wir Experimentierräume, bevorzugt in strukturschwachen Regionen wie den ehemaligen Braunkohleregionen oder Teilen Ostdeutschlands, schaffen. Dort soll zeitlich begrenzt erprobt werden, welche Bürokratieregelungen verzichtbar sind, um diese Erkenntnisse anschließend auch auf Bund und Länder zu übertragen. Die Regionen profitieren durch die Ansiedlung junger, dynamischer Unternehmen.
  • Die digitale Aktenführung in Baugenehmigungsverfahren wird gesetzlich verpflichtend, einheitliche technische Schnittstellen ermöglichen allen beteiligten Behörden einen unkomplizierten und schnellen Zugriff auf die Informationen.
  • Der Abtransport von Bauschutt, Abfall und Altgeräten soll bundesweit von der Erfordernis einer Berufskraftfahrerqualifikation befreit werden.
  • Die Umnutzung von gewerblichen Liegenschaften soll künftig einfacher und ohne eigenen Bauantrag möglich sein.
  • Die Errichtung von Mobilfunkmasten im Außenbereich ist bereits heute möglich, erfordert jedoch einen spezifischen Standortbezug und kann nicht auf einen anderen Standort im Innenbereich ausweichen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren. Unterversorgte Gebiete im Außenbereich können nur begrenzt durch Masten im Innenbereich versorgt werden und würden mehrere Masten benötigen, was ineffizient wäre. Daher sollte die Privilegierung von Mobilfunkmasten im Außenbereich erweitert werden, so dass Vorhaben zur Mobilfunkversorgung nicht entgegengehalten werden kann, dass ein gleich geeigneter Alternativstandort im Innenbereich zur Verfügung steht.
  • Eine Neuregelung des Immissionsschutzes beim Neubau, konkret die Abschaffung der Kategorie des Gewerbelärms, die Bestimmung des Lärmimmesionswert innerhalb des Wohnraums sowie die Möglichkeit für Kommunen bei neuen Bebauungsplänen eigene höhere Lärmschutzwerte für Gebäude festzulegen.
  • Die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, sowie aller kommunalen Selbstverpflichtungen, die diese Regel übernehmen, stattdessen kann/soll eine individuelle Entscheidung kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.
  • Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Gebäudebrandschutzgesetzes unter Beteiligung der Baubranche und die Anerkennung von gebäudeübergreifenden
  • Fluchtwegen.
  • Bebauungspläne schränken oftmals die Baufreiheit des Grundstückeigentümers unverhältnismäßig ein, geben zu strenge Regelungen bezüglich Aussehen und Umfang des Bauvorhabens vor und verhindern so effiziente Flächennutzung. Die im Bebauungsplan zu regelnden Aspekte wollen wir durch eine Änderung des Baugesetzbuches drastisch reduzieren. Insbesondere Regelungen zu Dachformen, Farben, Materialien oder sonstigen ästhetischen Merkmalen dürfen im Bebauungsplan nicht mehr vorkommen.

Papierdschungel abholzen – Bürokratieabbau im Umweltrecht

Damit insbesondere Unternehmen von sich aus Umweltschutz betreiben wollen, gilt es, möglichst wenige bürokratische Hürden zu schaffen. Ob Genehmigungen oder ein bundesweiter Regelungsdschungel – das deutsche Umweltrecht muss einfach sein, damit es wirkt. Und es darf kein Einfallstor für Missbrauch radikaler Kleingruppen sein. Konkret haben wir deswegen folgende Forderungen:

  • Das Verbandsklagerecht wollen wir reformieren, indem wir die materielle Präklusion wieder einführen und erhöhte Transparenzpflichten für die Verbände einführen.
  • Die bundesweite Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Somit gewährleisten wir erhebliche Planungserleichterungen für Unternehmen, die in verschiedenen Bundesländern wirtschaften.
  • Bei Bauvorhaben von besonderem und übergeordneten Interesse wie der Talbrücke Rahmede zeigt sich: Bürokratie bremst notwendige infrastrukturelle Projekte und verursacht täglich einen wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe. Für Ersatzneubauten von Brücken sollen in Zukunft keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr vorgeschrieben sein.
  • Die gesetzlichen Schutzregelungen seltener Tiere bei Bauvorhaben wollen wir lockern.
  • Die gesetzlichen Schutzregelungen seltener Tiere bei Bauvorhaben wollen wir lockern, insbesondere durch eine Abkehr vom Individualschutz zugunsten eines Populationsschutzes und durch die Einführung der materiellen Präklusion.
  • lockern. Konkret wollen wir keine zusätzlichen Anforderungen nach TA Luft an den Tierwohlstall des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sowie die Streichung des Anhang 10 zur TA Luft. Darüber hinaus soll eine Angleichung der Haltungsvorschriften für Nutztiere an europäische Vorgaben sowie die Beschränkung der Novelle des Tierschutzgesetzes auf die Mindeststandards des europäischen Rechts zu beschränken.
  • lockern.
  • Die Streichung des weitgehenden Verbotes zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel in FFH-, Vogelschutzgebieten und Nistschutzgebieten entsprechend europäischer Mindeststandards.
  • Bestehende Datenbanken für Landwirtschaftliche Meldepflichten und Tierarzneimitteldokumentation zu verbinden und somit Doppelmeldungen zu vermeiden.
  • Betriebliche Dokumentationspflichten in der Risikoanalyse oder Überprüfung von Biosicherheit vereinheitlichen und die Erfordernisse auf seuchenhygienische Einheiten zu reduzieren.
  • Streichung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz im Rahmen des Düngerechts.
  • Erleichterung des Baus von vertikalen Farmen und eine Abschaffung der einseitigen rechtlichen Privilegierung konventioneller Landwirtschaft.

Staat & Verwaltung – einfach, digital, unkompliziert

Damit Unternehmen und Bürger möglichst frei von bürokratischen Belastungen sind, müssen auch Staat und Verwaltung unbürokratisch funktionieren. Jedoch ist kein Land so bekannt und verrufen für seine bürokratischen Verwaltungen wie die Bundesrepublik. Hier steckt nicht nur ein Potential, dass Verwaltungen wieder Kapazitäten für das haben, was die Bürger wünschen, sondern es können erhebliche Kosten eingespart werden. Insgesamt muss es wieder darum gehen, Verwaltungs- und Gesetzesstrukturen vor diesem Hintergrund kritisch zu hinterfragen. Daher fordern wir:

  • Regierungsbeauftragte der Bundes- und Landesregierung mit eigenen Stäben wollen wir genauso wie parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister abschaffen. Wichtige Beauftragungen sollen stattdessen von leitenden Ministerialbeamten wahrgenommen und die Amtsleitung der Ministerien durch beamtete Staatssekretäre übernommen werden. Entsprechende Liegenschaften des Bundes sollen in private Trägerschaft veräußert werden. Im Falle des Amtes der Staatsministerin für Kultur und Medien, sollen Kunstbestände, der entsprechenden Liegenschaften der Staatsministerin privatisiertwerden.
  • Die Aufgaben des Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit sollen künftig durch das Auswärtige Amt übernommen und das BMZ aufgelöst werden. Unter dem Dach des reformierten Normenkontrollrates soll zudem eine Kommission gebildet werden, die einen Gesamtvorschlag zur Reorganisation der Bundesministerien und ihrer Portfolios erarbeitet, der die Zahl der Ministerien spürbar reduziert. Das Ziel muss zudem sein, bis 2030 30 Prozent der Stellen für Ministerialbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, insbesondere auf der politischen Ebene der Bundesministerien, zu reduzieren.
  • Die Auflagen der Lagerung, nach welcher Waffen beispielsweise in Waffenschränken vom Grad 0 oder 1 gelagert werden müssen, sollen durch eine allgemeine Fahrlässigkeitsklausel, nach Vorbild des §36 Abs. 1 WaffG, ersetzt werden. Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen, dass der Besitz von Munition, die nicht dem Kaliber der auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen Kaliber entspricht, nicht länger als Straftatbestand – äquivalent zum illegalen Waffenbesitz – behandelt wird, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Das bürokratische Verfahren der Bedürfnisprüfung soll zukünftig entfallen. Symbolpolitische Forderungen nach einem Verbot von Schreckschuss-/und Signalwaffen sowie eine Registrierungspflicht für dekorative Waffen oder einer Regulierung von Messerklingenlängen lehnen die Jungen Liberalen entschieden ab. Darüber hinaus lehnen wir Waffenverbotszonen im öffentlichen Raum grundsätzlich ab.
  • Mit dem Kinderchancengeld wollen wir kindbezogene Leistungen bündeln und über ein digitales Kinderchancenportal einfach und unbürokratisch abrufbar machen. Die Kindergrundsicherung in ihrer jetzt vorgeschlagenen Form lehnen wir ab.
  • Umfangreiche Regelungen stellen mitunter besondere Herausforderungen für staatliche Institutionen dar, ohne einen verhältnismäßigen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Die Vereinfachung von Gesetzen birgt somit nicht nur das Potenzial, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten, sondern auch öffentliche Ressourcen zu schonen. Das Waffengesetz in Deutschland gilt als eines der restriktivsten seiner Art. Doch eine umfangreiche Regulierung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer effizienten und effektiven Regulierung. Wir fordern eine grundlegende Evaluierung und anschließende Verschlankung der Vorschriften für den legalen Waffenbesitz.
  • Die Teillegalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Betäubungsmittel. Die gegenwärtige Rechtsgestaltung des CanG stellt in der Praxis die staatlichen Institutionen wie Polizei, Justiz und Zulassungsbehörden entgegen den Erwartungen vor enorme zusätzliche regulatorische Anforderungen. Wir wollen mit einer Volllegalisierung eine praxistaugliche Rechtsgestaltung implementieren. Daher fordern wir die vollständige Abschaffung von Besitzgrenzen für Cannabis sowie eine vereinfachte Regulierung des Handels und der Produktion analog der von Tabakprodukten. Darüber hinaus soll Deutschland sich für eine Anpassung der internationalen Gesetze für eine rechtskonforme Möglichkeit einer Volllegalisierung einsetzen.
  • Die Schriftformerfordernis wollen wir weitgehend abschaffen und durch die Textform ersetzen.
  • Die Ermöglichung von Scheidungen ohne richterlichen Beschluss und ohne “Trennungsjahr”. Eine Scheidung soll durch übereinstimmende Erklärung der Eheleute gegenüber dem Standesamt aufgelöst werden können, womit Kapazitäten bei Gericht gespart werden, die für andere Verfahren genutzt werden können.
  • Eine weitgehende Genehmigungsfiktionen bei Überschreitung bestimmter Fristen durch Behörden. Genehmigungen gelten damit beispielsweise im Baurecht als erteilt, wenn die Behörde in einer bestimmten Frist nicht über einen Antrag entscheidet.
  • Die vollständige gesetzliche Zulassung digitaler Beschlussversammlungen im Vereins- und Stiftungsrecht ohne Notwendigkeit etwaiger Satzungsänderungen der Organe, um Vereinen und Stiftungen nicht weitere Hürden für eine Vereinfachung von Mitgliederversammlungen aufzubauen.
  • Durch die Einführung einheitlicher Standards bei Bund, Ländern und Kommunen zur Rechnungsstellung und die flächendeckende Einführung der E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber, entlasten wir Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen.
  • Die Abschaffung des notariellen Beglaubigungerfordernisses für Satzungsänderungen von gemeinnützigen Körperschaften. Damit werden gemeinnützige Vereine und Stiftungen konkret finanziell und vom bürokratischen Aufwand entlastet.
  • Statt eines Wildwuchses an Förderprogrammen zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen und damit einer schleichenden Aushöhlung insbesondere der Autonomie der Länder und der kommunalen Selbstverwaltung, wollen wir Länder und Kommunen durch
  • Hebesatzrechte auf Bundessteuerndie zuvor zu senkende Einkommen- und Körperschaftsteuer in die Lage versetzen, ihren Finanzbedarf
  • selbständig zu decken und eigene Prioritäten zu setzen. Der Personalbestand, der gegenwärtig für die Beantragung und Administration von Fördermitteln verantwortlich ist, soll konsequent auf andere Verwaltungsbereiche umgelegt oder
  • -wo möglich- abgebaut werden.
  • Die BundID muss weiter ausgebaut werden und mehr Anwendungsfälle anbieten, damit die Papierentlastung auch bei den Bürgern ankommt.

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