26.03.2023

Besondere Pflichten für verbandsklagebefugte Organisationen

Insbesondere im Umwelt- und Verbraucherschutzrecht haben Organisationen im Rahmen der Verbandsklage die Befugnis, Rechte der Allgemeinheit durchzusetzen, auch wenn diese individuell nicht betroffen sind.

Aus dieser herausgehobenen Stellung folgen für die Jungen Liberalen mindestens die folgenden Pflichten:

1. Finanzierung

Die Finanzierung von verbandsklagebefugten Organisationen muss transparent sein. Zusätzlich muss eine finanzielle Einflussnahme von Partikularinteressen eingeschränkt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass an diese Organisationen dieselben Anforderungen zu stellen sind, die an die Transparenz und das Annahmeverbot von Parteispenden gestellt werden.

2. Transparenz der Arbeit

Die Organisationen nehmen für sich in Anspruch, das Recht der Allgemeinheit durchzusetzen. Um das Risiko zu verringern, dass im Interesse Einzelner gehandelt wird, muss die Arbeit der Organisationen transparent sein. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass diese Organisationen auskunfts- und veröffentlichungspflichtig nach dem Vorbild des Informationsfreiheitsgesetzes  werden.

3. Compliance

Aufgrund der herausgehobenen Stellung dieser Organisationen besteht auch bei vollständiger Transparenz das Risiko der unzulässigen Einflussnahme. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass diese Organisationen ein Compliance Management einrichten müssen.

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