27.01.2023

Begrüßen wir neue Mitgliedstaaten, damit Europa groß und stark wird!

Die Europäische Union ist das größte und erfolgreichste Freiheits- und Friedensprojekt der Welt. Kein Wunder also, dass immer mehr Staaten mitmachen wollen. Für uns Junge Liberale ist ein neuer Mitgliedstaat zu allererst eine neue Chance. Eine Chance für mehr Freiheit, mehr Wohlstand und mehr Vielfalt. Mit einer klugen und zugleich ambitionierten Erweiterungspolitik können wir Europa nicht nur größer, sondern auch besser machen. Dafür müssen wir klare, nicht verhandelbare Beitrittsvoraussetzungen bestimmen und neue Schwerpunkte im Beitrittsprozess setzen. Dann können wir die Europäische Einheit vollenden.

I. Die Beitrittsvoraussetzungen

Jeder Staat, welcher der Europäischen Union beitreten will, muss die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllen. Hier darf es keine Kompromisse geben, denn wenn einem neuen Mitgliedstaat schon beim Beitritt das Gefühl gegeben wird, unsere Werte seien verhandelbar, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit.

Kern der Kopenhagener Kriterien sind die Werte der EU, die sich auch in Artikel 2 des EU-Vertrags wiederfinden. Diese sind so bedeutend, dass eine einfachgesetzlicher Garantie derselben in Beitrittsstaaten nicht genügt. Vielmehr müssen sie durch die Verfassungen der jeweiligen Staaten geschützt sein. Oder anders gesagt: Staaten, die der EU beitreten, müssen nicht nur Demokratien, sondern wehrhafte Demokratien sein.

Auch die Aufnahmefähigkeit der EU für neue Mitgliedstaaten ist eines der Kopenhagener Kriterien. Bei der Beurteilung dieses Kriteriums darf es nicht nur auf wirtschaftliche Belange ankommen. Auch die Erhaltung einer funktionsfähigen repräsentativen Demokratie muss Berücksichtigung finden. Das Verhältnis von Unionsbürgerinnen und -bürgern zu den Abgeordneten des EU-Parlaments ist bereits heute höher als in vielen anderen Staaten der Welt. Gleichzeitig kann das Parlament auch nicht unbegrenzt vergrößert werden, ohne seine Handlungsfähigkeit einzubüßen. Wir fordern, dass ein EU-Beitritt niemals dazu führen darf, dass weniger als ein Parlamentarier auf 1 Millionen Einwohner fällt oder dass das Parlament handlungsunfähig wird.

Für die Westbalkanstaaten hat die EU das Bestehen guter nachbarschaftlicher Beziehungen als zusätzliches Beitrittskriterium bennant. Wir finden, dieses Kriterium sollte für alle Beitrittskandidaten gelten, denn es ist nicht zielführend neue Konflikte in die EU zu holen. Unter vorgenanntem Kriterium verstehen wir nicht die vollständige Abwesenheit von Konflikt, sondern den unbedingten Verzicht auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt sowie ein insgesamt respektvolles Miteinander. Es versteht sich jedoch von selbst, dass dort, wo die Gewalt einseitig verschuldet ist, dieses Kriterium keine Anwendung finden kann.

Damit ein Staat der EU beitreten kann, muss er ein europäischer Staat sein. Darunter verstehen wir, neben einem vorbehaltlosen Bekenntnis zu unseren Werten, eine gewisse historische und kulturelle Verbundenheit sowie eine hinreichende geographische Nähe zum europäischen Kontinent. Der Staat muss also nicht zwingend auf dem Kontinent Europa liegen. Religion darf keine Rolle spielen.

Rabatte, Vergünstigungen oder Opt-Outs darf es bei einem EU-Beitritt grundsätzlich nicht geben. Ausnahmen dürfen nur aufgrund geographischer Besonderheiten, zugunsten nationaler Minderheiten oder Überseegebieten und bei kulturellen Besonderheiten, die nicht im Widerspruch zu unseren Werten stehen und sich nicht wesentlich auf die EU auswirken (Snus in Schweden), erfolgen. Als einzige wesentliche Ausnahme bei einem Beitritt muss ein Opt-Out aus der Währungsunion möglich sein.

Die EU muss jedoch nicht nur die Einhaltung ihrer Werte bei neuen Mitgliedstaaten sicherstellen. Europäische Werte sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und müssen effektiv durchgesetzt werden können. Deshalb muss auch natürlichen und juristischen Personen die subsidiäre Möglichkeit eingeräumt werden, vor dem EuGH ihre Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta einzuklagen. Diese muss künftig auch auf rein nationale Sachverhalte in Gestalt eines Mindeststandards Anwendung finden. Die Einhaltung von Menschenrechten und Gemeinschaftswerten durch die Mitgliedstaaten muss stärker kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden. Entsprechende Verfahren über das Einfrieren von EU-Geldern oder partikularen Stimmrechtsentzug müssen vom Rat der EU an den Europäischen Gerichtshof übergehen.

II. Der Beitrittsprozess

Der Beitrittsprozess beginnt mit Einreichung des Beitrittsantrags durch den beitrittswilligen Staat. Nächster Schritt ist die Verleihung des Beitrittskandidatenstatus durch die EU. Hierfür müssen noch nicht alle Beitrittsvoraussetzungen erfüllt sein, aber das Land sollte sich auf dem richtigen Weg befinden und bestrebt sein, notwendige Reformen durchzuführen. Bevor dann die  Beitrittsverhandlungen beginnen, kann die EU noch Anforderungen an den beitrittswilligen Staat stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Beitrittsverhandlungen ein guter Hebel sind, um notwendige Reformen anzustoßen. Dies sollte die EU nutzen. Reformen können mit schnellem Fortschreiten der Verhandlungen honoriert, bei Rückschritten die Verhandlungen verlangsamt und notfalls sogar eingefroren werden.

Während der Beitrittsverhandlungen stellt die EU dem beitrittswilligen Staat finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Anpassung an EU-Standards zu erleichtern. Gefördert werden vor allem Bildung, Justiz und Infrastruktur. Mindestens genauso wichtig muss jedoch die Unterstützung der Zivilgesellschaft sein. Neben EU-eigenen Programmen und der Förderung lokaler Organisationen, müssen hierbei auch politische Stiftungen sowie politische und nichtpolitische Jugendorganisationen miteinbezogen werden. Ferner wollen wir allen Beitrittskandidaten und Staaten mit Beitrittsperspektive sowie allen weiteren Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik anbieten, gegen angemessene finanzielle Beteiligung, Teil des Programms Erasmus+ zu werden, anstatt nur Partnerland zu sein.

Vor einem EU-Beitritt müssen zusätzliche optionale Zwischenschritte bestehen, die über eine Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) hinausgehen. Dazu gehört eine Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Letzterer steht gegenwärtig nur den Mitgliedern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) offen. Das wollen wir ändern. Für Staaten, die nicht EFTA- aber EWR-Mitglied sind, sind dann EuGH und EU-Kommission zuständig. Auch die Zollunion wollen wir reformieren, damit EU- und Nicht-EU-Mitglieder von zukünftigen Freihandelsabkommen der EU gleichermaßen profitieren. Natürlich können Zollunion und/oder EWR auch dauerhafte Alternativen zu einem EU-Beitritt sein. Die Anforderungen an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte sollten für einen EWR-Beitritt höher sein, als für einen Beitritt zur Zollunion, aber niedriger als für einen EU-Beitritt.

Der Beitritt zur EU darf nicht an dem Veto eines einzigen Mitgliedstaates scheitern. Deshalb soll für einen EU-Beitritt künftig nur noch die Ratifikation des Beitrittsvertrages durch drei Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich sein, die zusammen mindestens drei Viertel der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen. Für den Beschluss zur Aufnahme und Abbruch von Beitrittsverhandlungen sowie dem Beitritt zum EWR muss entsprechendes gelten.

III. Die Vollendung der Europäischen Einheit

Jedes Land und jede Region hat eigene Herausforderungen, die es auf dem Weg in die EU zu meistern gilt. Deshalb wollen wir auf Grundlage der zuvor aufgestellten Grundsätze individuelle Strategien entwickeln.

1. Westbalkan

Die Länder des Westbalkan sind integraler Bestandteil des europäischen Kontinents. Eine erneute Instabilität dieser Region wie in den 90er-Jahren hätte spürbare Folgen für die ganze EU. Deshalb muss die Stabilität, Sicherheit und Prosperität dieser Region ein Kernanliegen europäischer Politik sein. Dies kann nur durch einen EU- Beitritt der Staaten des Westbalkan garantiert werden, weshalb dies das erklärte Ziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten sein muss. Folglich begrüßen wir die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die Verleihung des Kandidatenstatus an Bosnien und Herzegowina. Auch dem Kosovo ist der Kandidatenstatus zu verleihen.

Wir JuLis unterstützen die Unabhängigkeit des Kosovos. Doch, damit der junge Staat der EU beitreten kann, müssen ihn alle EU-Mitgliedstaaten anerkennen. Darauf muss die EU hinwirken und zugleich eine Annäherung zwischen Belgrad und Pristina fördern.

Weiterhin muss die von der EU-Kommission empfohlene Visaliberalisierung für kosovarische Staatsangehörige unverzüglich umgesetzt werden. Sollte Serbien vor dem Kosovo EU-Mitglied werden, muss der Beitrittsvertrag eine Klausel enthalten, nach der Serbien einen EU-Beitritt des Kosovos nicht blockieren kann.

Infolge der Jugoslawienkriege besteht nach wie vor ein tiefes Misstrauen bis hin zu offener Feindschaft zwischen den unterschiedlichen Volksgruppen des Westbalkans. Der beste Weg, um alte Feindbilder aufzubrechen, sind Begegnungen zwischen Angehörigen der verfeindeten Gruppen. Deshalb wollen wir nach dem Vorbild des INTERREG-Programms, Veranstaltungen aller Art – egal ob kulturell, sportlich oder politisch – fördern, die Menschen aus unterschiedlichen Ländern des Westbalkan zusammenbringen.

Ein besonderes Augenmerk muss den Rechten von Minderheiten wie Sinti und Roma oder queeren Personen gelten. Die Abwesenheit von staatlicher Diskriminierung ist dabei nicht ausreichend. Vielmehr muss ein staatlicher Schutz vor Diskriminierung auch durch nichtstaatliche Akteure bestehen.

Pressefreiheit darf nicht nur de-jure existieren, faktisch aber durch die Übermacht einiger großer Medienunternehmen ausgehebelt werden. Hier kann die EU ansetzen, indem sie junge, unabhängige Journalistinnen und Journalisten gezielt über ein Austauschprogramm fördert. Das Programm soll Praktika zu Nachrichtenredaktionen innerhalb der EU vermitteln und finanziell fördern.

2. Island, Norwegen und die Schweiz

Island und Norwegen sind durch die Mitgliedschaft im EWR sowie im Schengen-Raum und die Schweiz über eine Vielzahl bilateraler Verträge sowie als Mitglied des Schengen- Raums bereits stark mit der EU verbunden. Alle drei Staaten sind hochentwickelt und haben vorbildliche demokratische und rechtsstaatliche Strukturen. Daher muss bei einem entsprechenden Wunsch der Bevölkerung allen Dreien der Weg in die EU offenstehen. Im Hinblick auf die Popularität von Snus in Norwegen, muss dem Land eine mit Schweden vergleichbare Ausnahmeregelung eingeräumt werden.

3. Türkei

Die Jungen Liberalen fordern, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei umgehend zu beenden. Das Land hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter von Europa und seinen Werten entfernt. Gleichwohl wollen wir an der Zollunion mit der Türkei festhalten. Auf keinen Fall darf der Abbruch der Beitrittsgespräche zu einem Abbruch des Dialogs mit der türkischen Zivilgesellschaft führen. Vielmehr muss dieser intensiviert werden.

Im Falle einer substanziellen Verbesserung der Menschenrechtslage können wir uns eine Ausweitung der Zollunion und auch eine Mitgliedschaft der Türkei im EWR vorstellen. Sollte die Türkei eines Tages die Beitrittsvoraussetzungen vollumfänglich erfüllen, d.h. auch die Besetzung Nordzyperns beenden, die militärischen Drohungen gegen Griechenland im Zusammenhang mit diversen Grenzstreitigkeiten einstellen und den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten anerkennen, muss ihr der Weg in die EU offenstehen.

4. Georgien, Moldau und die Ukraine

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine war auch im Hinblick auf EU-Beitrittskandidaten eine Zäsur. Die Jungen Liberalen begrüßen deshalb ausdrücklich die Verleihung des Kandidatenstatus an die Ukraine und Moldau sowie die Anerkennung der EU-Beitrittsperspektive Georgiens. Auch Georgien wollen wir den Kandidatenstatus schnellstmöglich verleihen. Eine Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion sowie im Europäischen Wirtschaftsraum sollten Zwischenschritte sein, die schnellstmöglich geprüft und umgesetzt werden sollten. Die Kopenhagener Kriterien gelten selbstverständlich für alle Beitrittskandidaten.

Die Ukraine und Moldau haben ihre Bewerbungen für den Beitrittsstatus in Rekordgeschwindigkeit vorbereitet. Die Unterstützung eines EU-Beitritts steigt auch in der Bevölkerung immens. Diese Überzeugung muss die EU als Momentum verstehen und unterstützen. Aufgrund des russischen Angriffskriegs hat die Europäische Union allerdings ein verstärktes strategisches Interesse, dass die beiden Kandidaten, und insbesondere die Ukraine, die Kriterien schnellstens erfüllen.

Deshalb muss die EU hier im großen Rahmen Unterstützung leisten. Die finanzielle Unterstützung der Beitrittskandidaten ist hierbei besonders wichtig, auch um dem Reformwillen auf dem Weg zum Beitritt Respekt zu zollen. Aber auch zusätzliche Unterstützung wie Übersetzungsdienstleistungen und vermehrte Austauschförderungen müssen dazugehören. Zur Finanzierung sollen wenn möglich auch die eingefrorenen Reserven der Russischen Zentralbank und die konfiszierten Vermögenswerte russischer Oligarchen genutzt werden.

Auch ein Beitritt Georgiens ist im natürlichen Interesse der Europäischen Union. Es darf nicht zu dem Risiko kommen, dass Georgien sich neben der Ukraine und Moldau vergessen sieht. Deshalb soll sich Deutschland innerhalb der EU für eine kurzfristige Verleihung des Kandidatenstatus einsetzen und das Land auch bilateral bei seinen Bewerbungsbemühungen unterstützen. Als Junge Liberale setzen wir dabei auch auf eine enge Zusammenarbeit mit den liberalen Kräften vor Ort. Auch wenn der Beitrittsweg hier noch weitaus länger andauern könnte, muss die politische Unterstützung der Beitrittsperspektive mit klaren Unterstützungsmaßnahmen der EU untermauert werden.

5. Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino

Wir wollen Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino eine „Vertiefte Assoziation“ mit der EU anbieten. Diese soll aus unterschiedlichen Modulen, namentlich EWR, Schengen, Zollunion, Euro und Erasmus+, bestehen. Jedes dieser Länder soll frei wählen können, an welchen Modulen es teilnehmen möchte und an welchen nicht. Innerhalb eines Moduls darf es jedoch kein Rosinenpicken geben. Ein zukünftiger Europäischer Bundesstaat muss außerdem die Verteidigung dieser Staaten anbieten. Damit stärken wir tiefe Verbindung der EU zu diesen Staaten, die bereits heute besteht. So ist Liechtenstein bereits Mitglied des EWR und des Schengen-Raums, während Andorra, Monaco und San Marino Teil der Europäischen Zollunion und des Euros sind. Einer EU-Mitgliedschaft dieser Staaten stehen wir aufgrund ihrer geringen Bevölkerungszahl jedoch kritisch gegenüber.

6. Israel

Als liberaler und demokratischer Rechtsstaat erfüllt Israel an sich alle Voraussetzungen für einen EU-Beitritt. Umfragen zeigen auch, dass eine EU- Mitgliedschaft in der Bevölkerung recht populär ist. Daher ist für uns JuLis klar, sollte Israel wünschen EU-Mitglied zu werden, so unterstützen wird dies ausdrücklich. Vor einem Beitritt müssen allerdings die Außengrenzen Israels geklärt werden. Bevor dies geschehen ist, sollte Israel ein Beitritt zum EWR und zur Zollunion angeboten werden. Unabhängig von all dem muss Israel zeitnah eine Mitgliedschaft im Europarat angeboten werden.

7. Cabo Verde

Cabo Verde ist ein Inselstaat im Atlantischen Ozean und Teil der Makaronesischen Inseln zu denen auch die Azoren, Madeira und die Kanaren gehören. Bereits heute kooperieren Cabo Verde und die EU auf vielen Ebenen miteinander und mehrfach schon hat das Land Interesse an einer EU-Mitgliedschaft bekundet. Cabo Verde ist Europa kulturell sehr nahe, die Amtssprache ist portugiesisch und das Land ist stabil sowie relativ frei. Wir fordern daher, dass die EU dem Land eine Beitrittsperspektive eröffnet. Natürlich muss auch Cabo Verde vor einem Beitritt ehrgeizige Reformen durchführen und sich wirtschaftlich entwickeln. Dabei muss das Land von der EU unterstützt werden. Ferner muss sich die EU dafür einsetzen, dass Cabo Verde zeitnah dem Europarat beitreten kann.

8. Armenien

Armenien ist ein demokratischer Staat, der aber noch weit von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien entfernt ist. Darüber hinaus ist das Land Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion, womit ein EU-Beitritt derzeit nicht in Frage kommt. Somit ist aktuell nur eine engere Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft möglich. Sollte sich Armenien jedoch dazu entschließen, einen EU- Beitritt anzustreben, muss dem Land eine Beitrittsperspektive eröffnet werden. Neben der Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen, was auch eine friedliche Lösung des Konflikts mit Aserbaidschan beinhaltet, bedarf ein EU-Beitritt des Landes auch einem EU- Beitritt Georgiens oder der Türkei. Vorab kann ein Beitritt zum EWR und zur Zollunion angeboten werden.

9. Sezession

Entsteht auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates ein neuer unabhängiger Staat, so wird dieser bisher nicht automatisch Mitglied der EU. Für den Fall, dass eine Sezession im Einvernehmen mit dem Ursprungsstaat erfolgt, wollen wir, dass der neue Staat künftig automatisch zu denselben Konditionen wie sein Ursprungsstaat EU-Mitglied wird. Dazu wollen wir die EU-Verträge entsprechend abändern. Einseitige Unabhängigkeitserklärungen und/oder Abspaltungen innerhalb der EU dürfen dagegen unter keinen Umständen anerkannt werden.

IV. Liberale stehen zusammen für die europäische Einheit

Eine wichtige Basis für die Zusammenarbeit mit (potenziellen) Beitrittskandidaten ist auch die Förderung liberaler Kräfte in den jeweiligen Ländern. Dies gilt insbesondere für Länder, bei der die Unterstützung für eine EU-Mitgliedschaft noch ausbaufähig ist. Als Junge Liberale sehen wir hier uns selbst, aber auch die Freien Demokraten in der Pflicht. Ein enger Austausch mit (potenziellen) Partnerorganisationen und Schwesterparteien, auch im Rahmen der europäischen Dachverbände, gehört insbesondere in diesen Ländern zum Selbstverständnis liberaler Außen- und Europapolitik. Dieses Selbstverständnis muss mit Leben gefüllt werden.

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