Über bisher bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehende Einschränkungen hinsichtlich der freien Wahl der Art und Weise, seinen persönlichen Zahlungsverfahren zu vollziehen, sind strikt abzulehnen.
Eine Aufnahme der Institution "Bargeld" in das Grundgesetz halten wir der Bedeutung der Verfassung unangemessen, sie ist abzulehnen.
Welches Zahlungsverfahren akzeptiert wird ist keine Entscheidung des Staates oder der Politik. Deswegen soll die Pflicht, Bargeld anzunehmen schrittweise abgesenkt werden. Als Resultat soll es letztendlich jedem Akteur selbst überlassen bleiben, ob und bis zu welchen Mengen er Bargeld als Zahlungsverfahren akzeptiert.