Gut 38 Millionen Menschen sind in Deutschland erwerbstätig. Für die allermeisten von ihnen ist die tägliche Arbeit Hauptquelle für den Lebensunterhalt. Auch wenn Arbeit nicht alles ist, spielt sie zudem häufig eine wichtige Rolle bei der Identifikation und Sinnstiftung für das eigene Leben. Weit über fünf Millionen Bundesbürger sind auf der Suche nach Arbeit. Egal wie gut eine staatliche soziale Absicherung finanziell ausgestaltet sein kann – eigene Arbeit kann sie nicht ersetzen.
Liberale Arbeitsmarktpolitik möchte daher möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Zunahme von selbstständiger Arbeitdirekt und über die Schaffung weiterer Arbeitsplätze die Arbeitslosigkeit bekämpft. Auch in einer industrialisierten und automatisierten Gesellschaft muss und wird die menschliche Arbeit immer benötigt werden. Die Anforderungen an Arbeitskräfte sind einem stetigen und immer schnelleren Wandel unterworfen, der grundsätzliche Bedarf an Arbeit nicht.
Im Folgenden skizzieren wir unsere Forderungen zu einem Teilbereich der liberalen Arbeitsmarktpolitik, zu den Rahmenbedingungen von Arbeitsverträgen, zum kollektiven Arbeitsrecht, zum lebenslangen Lernen und zur sozialen Absicherung. Arbeit hat jedoch nur dann Zukunft wenn darüber hinaus gute gesellschaftliche, wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen politisch gesetzt und diese von engagierten und gut ausgebildeten Menschen genutzt werden.
Schutz des Arbeitnehmers
Gut 34 Millionen abhängig Beschäftigte – das bedeutet ebenso viele Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In weiten Teilen können nur die Vertragsparteien selbst beurteilen, welche Komponenten des Beschäftigungsverhältnisses wie geregelt sein müssen. Hier hat sich der Staat mit Regulierungen daher zurück zu halten. Jedoch ist in sehr vielen Verhandlungen kein Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien zu beobachten. Durch die hohe Arbeitslosigkeit und die Möglichkeit zur Verlagerung von Arbeit ins Ausland hat dieses Ungleichgewicht zu Lasten der Arbeitnehmer in den letzten Jahren sogar zugenommen. Es ist daher Aufgabe des Staates, durch Rahmenregelungen für eine Angleichung der Kräfte und somit für einen Schutz der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Jungen Liberalen sehen daher den Kündigungsschutz als Mittel gegen die Willkür des Arbeitsgebers an. Darüber hinaus halten wir eine angemessene Kündigungsfrist zur Planungssicherheit beider Seiten für elementar. Zudem muss der Asymmetrie der Kräfte durch eine deutliche Verringerung der Arbeitslosigkeit entgegen gewirkt werden. Dies ist nur durch eine gute, vom Vertrauen in den Markt geprägten Wirtschaftspolitik möglich. Die Rechte, die ein Arbeitnehmer aufgrund dieser Überlegungen genießt, sind als individuelle Rechte des Einzelnen auszugestalten. Sie werden daher in Zukunft unabhängig von der Größe des Unternehmens gewährleistet, in dem der Arbeitnehmer arbeitet. Dies schlägt sich unter anderem in unseren Forderungen zum Kündigungsschutz und zur Betriebsratsgründung nieder. Ein komplexes Rechtsgebiet wie das Arbeitsrecht muss den Menschen zugänglich und verständlich sein. Die Aufteilung in eine unübersichtliche Anzahl von Gesetzeswerken ist dabei nicht hilfreich. Daher ist es wichtig neben einfachen und verständlichen Regelungen diese auch in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch zusammenzufassen, wie dies bereits im Einigungsvertrag von 1990 vorgesehen war.
Nicht nur aus dem Grundgedanken der staatlichen Zurückhaltung ist es geboten, die Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers maßvoll auszugestalten. Ein zu hoher Schutz von bestehenden Vertragsverhältnissen behindert Arbeitslose bei der Suche nach Arbeit und macht zudem nötige Anpassungen an neue Marktgegebenheiten äußerst schwierig: Dies ist zum Schaden der gesamten Volkswirtschaft in unserem Land. Es ist daher heute aus Sicht der Jungen Liberalen nicht nur Aufgabe des Staates den Einzelnen in seinem Arbeitsverhältnis zu schützen, sondern zunehmend auch seine Qualifikation für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu erhalten und auszubauen. Dies muss der Staat in Zukunft durch Förderung des Lebenslangen Lernens gewährleisten. Dieses darf keine leere Floskel mehr sein, sondern muss durch aktives Handeln des Staates unterstützt werden.
Arbeitsverträge
Kündigungsschutz
Die bisherige Ausgestaltung des Kündigungsschutzes wird nicht mehr den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht. Anstatt eines dauerhaften Anspruchs auf einen bestimmten Arbeitsplatz muss der gesetzliche Kündigungsschutz zuvorderst der kurz- und mittelfristigen Planbarkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Jungen Liberalen fordern daher für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber um einen Monat zu erhöhen. Maximal kann so innerhalb von zwölf Jahren eine Kündigungsfrist von einem Jahr aufgebaut werden. Mit dieser Regelung, die über den bisherigen Kündigungsschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hinausgeht, soll die Planungssicherheit der Arbeitnehmer gestärkt werden. Eine Ordentliche Kündigung soll zukünftig gegenüber dem Arbeitnehmer schriftlich und hinreichend qualifiziert begründet werden. Eine rechtliche Differenzierung nach den Kategorien (betrieblich bedingt, persönlich bedingt bzw. verhaltensbedingt) ist damit nicht mehr notwendig. Somit ist zum Beispiel auch eine Kündigung wegen fehlender Leistungsfähigkeit denkbar. Die Zustimmungspflicht des Betriebsrats im Falle einer Ordentlichen Kündigung (§ 102 BetrVG) entfällt. Ein Schutz gegen Willkür ist aus Sicht der Jungen Liberalen jedoch zwingend zu gewährleisten. So muss zum Beispiel bei Beschwerden bei Vorgesetzten über Probleme in Arbeitsprozessen auch weiterhin klarer Schutz vor Willkür bestehen.
Die Regelungen zur Außerordentlichen Kündigung haben weiter in ihrer jetzigen Form Bestand. Mit den oben skizzierten Kündigungsfristen für die Ordentliche Kündigungen gehen die Jungen Liberalen über die aktuelle Gesetzeslage hinaus. Dafür entfallen jedoch so dieses bisher einschlägig war alle weiteren Kündigungsschutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Dies betrifft ausdrücklich auch die Regelungen zur Sozialauswahl bei Kündigungen. Es besteht somit keine Verpflichtung mehr Alter, Familienstand, Länge der Betriebszugehörigkeit, etc. zu berücksichtigen.
Befristete Verträge, Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und so genannte Scheinselbständigkeit
Befristete Arbeitsverträge, die das oben beschriebene Schutzniveau für Ordentliche Arbeitsverträge unterlaufen und einem sachlichen Grund für die Befristung (Krankheitsvertretung, Messeeinsatz, etc.) entbehren, sind in Zukunft nicht mehr möglich. Sie haben lediglich noch ihre Berechtigung, um beiderseitige Transparenz über die gewünschte Dauer des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses zu schaffen. Somit wird es auch keinen Anreiz mehr für wiederholte befristete Arbeitsverträge, so genannte Kettenverträge, geben. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind auf eine monatliche Einkunftsmöglichkeit von 500 Euro auszudehnen. Die Pauschalierung hat sich bewährt und ist ein geeignetes Mittel gegen die Schwarzarbeit. Ebenso sind die Regelungen zur Verhinderung der so genannten Scheinselbständigkeit abzuschaffen. Diese verhindern für viele den Weg aus der abhängigen Beschäftigung hin zu einer eigenständigen Unternehmensgründung mit überschaubarem Kapitalaufwand.
Arbeitszeitregelungen
Gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit sind notwendig, um jedem Arbeitnehmer ein nötiges Maß an Zeit zur Erholung und zur aktiven Gestaltung seiner Freizeit zu gewähren. Daher setzen sich die Jungen Liberalen für eine Begrenzung der Wochenarbeitzeit im Monatsmittel von 50 Stunden ein. Staatliche Regelungen, die das Arbeiten zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Wochentagen privilegieren, respektive das Volumen und die Lage der täglichen Arbeitszeit reglementieren, sind jedoch abzulehnen. Sie behindern viele Arbeitnehmer in ihrer Möglichkeit zur individuellen und flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf essenziell ist. Durch Arbeitszeitmodelle wie Jahresarbeitszeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben werden, auch auf einen schwankenden Bedarf nach Arbeitsleistung zu reagieren. Jahresarbeitszeitkonten müssen nach spätestens drei Jahren ausgeglichen werden. Diese und vergleichbare Konten sind gesetzlich gegen Insolvenz zu sichern; die Kosten für die Insolvenzsicherung hat der Arbeitgeber zu tragen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Konten durch Auszahlung oder durch Freizeitausgleich aufzulösen.
Regelungen für Behinderte und für Angestellte mit Familie
Körperlich Behinderte können in vielen Bereichen mit derselben oder zumindest mit vergleichbarer Leistung arbeiten. Dennoch ist ihre Behinderung häufig ein Einstellungshemmnis. Ein Arbeitsplatz ist jedoch für viele Behinderte eine wichtige Komponente zur gesellschaftlichen Integration. Die Jungen Liberalen fordern daher, Unternehmen ab 100 Mitarbeitern dazu zu verpflichten, mindestens drei Prozent ihrer Arbeitsplätze, die über die ersten 100 Mitarbeiter hinaus gehen, an Menschen mit körperlicher Behinderung zu vergeben. Ein über diese Regelung hinausgehender, besonderer Kündigungsschutz soll künftig nicht bestehen, da dieser als Einstellungshemmnis wirken würde.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen wie bisher einen besonderen Schutz im zeitlichen Umfeld der Geburt. Nach der Geburt haben sowohl Mutter als auch Vater gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf unbezahlte Elternzeit von jeweils bis zu drei Jahren. Diesen können wahlweise beide Elternteile in einer Aufteilung von mehreren Abschnitten bis zum achten Lebensjahres des Kindes nehmen. Für die Zeit von der Geburt bis drei Monate nach der Vollendung der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitnehmer in deren Familie es minderjährige Kinder gibt, haben darüber hinaus Anspruch auf Teilzeitarbeit, so diesem Arbeitszeitmodell keine besonderen, objektiv nachweisbaren Gründe entgegenstehen.
Kollektives Arbeitsrecht
Betriebsverfassung
Das Gremium Betriebsrat sichert die Teilhabe der Angestellten an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Für Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz nicht nur der Ort, an dem sie Geld verdienen, sondern auch der Ort, an dem sie einen wesentlichen Teil ihrer Zeit verbringen. Deswegen soll der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitumfeldes (Arbeitsschutz, Verpflegung etc.) zukommen. Die Jungen Liberalen möchten diese Funktion unterstützen, fordern darüber hinaus jedoch die Umgestaltung zu einem Kooperationsgremium innerhalb des Unternehmens. Wirtschaftliche und personelle Leitentscheidungen müssen vom Inhaber, respektive der Geschäftsführer unabhängig getroffen werden können. An dieser Stelle muss dem Betriebsrat jedoch eine beratende Funktion zukommen. Die Jungen Liberalen bekräftigen die wesentliche Stellung des Betriebsrates in einem Unternehmen, in dem in Zukunft die Verhandlungen über Arbeitslöhne dem Arbeitgeber sowie dem Betriebsrat obliegen. Wir erkennen darin eine flexible, zur gegenwärtigen Praxis nicht minder durchsetzungsstarke Gestaltungsform der Lohnverhandlungen. Sowohl Arbeitgebern, als auch dem Betriebsrat ist es möglich, externe Beratung zu nutzen oder einen externen Verhandlungsführer einzusetzen. Bei Einwilligung beider Verhandlungsparteien können die Verhandlungen auf der Verbandsebene geführt werden. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind bindend, lediglich eine abweichende Entlohnung nach oben ist möglich. Die JuLis fordern, dass die Ausgestaltung und Finanzierung des Kooperationsgremiums Betriebsrat individuell im Rahmen eines betrieblichen Bündnisses ausgehandelt und ausgestaltet wird.
Unternehmensverfassung
Die wirtschaftliche Mitbestimmung zielt auf den Schutz der in abhängiger Arbeit beschäftigten Arbeitnehmer und auf die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen. Die Jungen Liberalen bekräftigen das Ziel, Angestellte zu schützen. Die Kontrolle eines Unternehmens sowie wirtschaftliche und personelle Leitentscheidungen obliegen nach unserer Auffassung einzig dem Eigentümer, zumal die wirtschaftliche Mitbestimmung zu einem intransparenten Versorgungsapparat für Funktionäre degeneriert ist. Das Drittelbeteiligungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Montan-Mitbestimmungsgesetz sind abzuschaffen und durch ein beratendes Arbeitnehmer-Mitglied im Aufsichtsrat zu ersetzen.
Lebenslanges Lernen
Der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit kann nicht durch gesetzliche Schutzvorschriften gewährt werden; der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit ist die lebenslange Förderung der fachlichen Qualifikation des Arbeitnehmers. Gerade in einer sich beständig wandelnden Arbeitswelt darf die Qualifikationsphase nicht mit dem Ende der Ausbildung oder des Studiums abgeschlossen sein. Die Jungen Liberalen setzen sich deshalb für einen großen Schritt in Richtung lebenslanges Lernen ein. Dieses Lernen darf sich jedoch nicht auf dem Niveau der bisherigen Weiterbildungsmaßnahmen oder von Volkshochschulkursen abspielen, sondern muss von Anspruch und Einsatz geprägt sein. Um das gewünschte Niveau zu gewährleisten, werden die Veranstaltungen je nach Zielgruppe in der Regel von Berufsschulen und Fachhochschulen angeboten. Um seine Qualifikation zu erhalten, erwirbt der Arbeitnehmer zukünftig durch zehn Jahren Berufstätigkeit einen Anspruch auf Teilnahme an Kursen des Lebenslangen Lernens. Diese haben einen Umfang, von bis zu zehn Wochen. Dies entspricht in etwa 15 Credits nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Die Credits können entsprechend der thematischen Gegebenheiten auf ein bis drei Kurse aufgeteilt sein. Die Veranstaltungen können Vollzeit, im Block oder Teilzeit angeboten werden. Alle Kurse schließen mit einer qualifizierten Prüfung ab. Über die genaue Ausgestaltung des Angebots entscheidet der Bildungsträger, ebenso über Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren. Viele Angebote der Weiterbildung werden heutzutage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne den Staat finanziert. Dies soll auch weitestgehend so bleiben. Die im Rahmen des Lebenslangen Lernens angebotenen Veranstaltungen gehen jedoch über die konkreten betrieblichen Anforderungen hinaus und dienen der langfristigen Qualifikation des Arbeitnehmers für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen. Um dieses Lernen zu forcieren, ist insbesondere auch in Verbindung mit dem reduzierten staatlichen Schutz beim Kündigungsschutz die Unterstützung des Staates nötig. Die Finanzierung der Angebote des Lebenslangen Lernens erfolgt daher zur Hälfte durch den Staat. Für die andere Hälfte, die die Bürger selbst aufbringen müssen, stellt der Staat attraktive Finanzierungsmodelle bereit, die der konkreten Einkommenssituation des Kursteilnehmers gerecht werden. Unternehmen haben ihren Anteil durch eine Freistellung des Arbeitnehmers zu leisten.
Soziale Sicherung
Auch in einem deregulierten und flexibilisierten Arbeitsmarkt wird es Arbeitslosigkeit geben. Selbst bei einer so genannten Vollbeschäftigung werden vermutlich drei bis vier Prozent der Erwerbsfähigen ohne Arbeit sein. So führen zum Beispiel Übergangszeiten zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen häufig zu kurzen Zeiten von Arbeitslosigkeit. Die Jungen Liberalen stehen daher für eine klare und verlässliche soziale Absicherung, die im Sinne einer Risikoabsicherung einen Schutz vor dem Abgleiten in Armut darstellt. Ziel muss jedoch die Wiedereingliederung in das Berufsleben sein eine Daueralimentation darf das System nicht fördern.
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsverwaltung
Gerade im Bereich der Arbeitslosenversicherung gibt es genügend potenzielle Kunden für einen freien und fairen Wettbewerb. Die jetzige Arbeitslosenversicherung ist in ihrem Wesen nicht konsequent, da z. B. das Risiko der Arbeitslosigkeit von Selbständigen nicht versichert werden kann, da die Nachfrage fehlt. Bislang scheitert eine private Arbeitslosenversicherung an der staatlichen Zwangsversicherung! Bei ca. 38 Millionen Erwerbstätigen haben wir in Deutschland ein Kundenpotenzial, das aufgrund einer monopolistischen Zwangseinrichtung nicht ansatzweise für einen Wettbewerb genutzt wird.
Junge Erwerbstätige bekommen die Möglichkeit, sich bei ihrem Wunschunternehmen im Rahmen einer Pflicht zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Hier bieten private Unternehmen ihrer Produkte an. Ein Kontrahierungszwang gibt den Kunden die Gewissheit, sich im Rahmen einer gesetzlichen festgeschriebenen Mindestdeckung zu versichern. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, Produkte nach ihren Wünschen anzubieten. Ein Leistungskatalog kann als Beispiel folgende Leistungen anbieten. Staffelung der Leistung nach Beitragszahlung, Arbeitsvermittlungsmaßnahmen, Leistung erst nach Monat X der Arbeitslosigkeit, etc.
Sollten sich keine Unternehmen finden, die dieses Produkt anbietet, gibt es noch die Möglichkeit das Risiko über einen Versicherungspool abzudecken! Erwerbstätige die bereits in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen die Möglichkeit sich für die staatliche Arbeitslosenversicherung oder die private Vorsorge zu entscheiden. Für neue Erwerbstätige ist der Weg in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht mehr vorgesehen. Eine seriöse Finanzierung für die bisherigen Ansprüche kann über Steuern fremd finanziert werden. In der Sozialversicherungssparte, Arbeitslosenversicherung, wird der Begriff Sozialstaat und soziale Gerechtigkeit neu definiert. Ein Sozialstaat ist der Staat, der im äußersten Notfall eingreift und in erster Linie seinen Bürgern die Freiheit nach eigenen Entscheidungen lässt.
Das liberale Bürgergeld
Das Bürgergeld bündelt alle durch Steuern finanzierten Sozialleistungen, einschließlich des heutigen Arbeitslosengeldes II, die Höhe der individuellen Auszahlung ist somit von den jeweiligen Lebensumständen abhängig. Es soll einerseits bedarfsabhängig vor materieller Not schützen, andererseits den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen. Es wird im Sinne einer Negativsteuer von einer Stelle, vorzugsweise das Finanzamt, ausgezahlt. Dies erspart den Bürgergeldempfängern überflüssige Bürokratie und dient zugleich dem Datenschutz. Die Grundsicherung durch das Bürgergeld ist hierbei beim soziokulturellen Existenzminimum anzusetzen. Unterscheidungen zwischen Ost und West werden nicht getroffen. Durch weit reichende Hinzuverdienstmöglichkeiten, insbesondere im unteren Lohnbereich (der Anrechungsfaktor soll dabei höchstens 50 Prozent betragen), wird eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gefördert, respektive ein Anreiz zur Annahme von Teilzeitbeschäftigung geschaffen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat sich bewährt und ist eine wichtige Komponente der sozialen Absicherung Berufstätiger. Die Jungen Liberalen sprechen sich im bisherigen Modell für Karenztage aus um hier entsprechenden Missbrauch vorzubeugen. Grundsätzlich soll aber die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Kapitaldeckung umgestellt werden. Damit einhergehend kann auch der Krankenversicherungsschutz individuell vereinbart werden.