01.11.2009

Anpassung der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der Errichtung einer festen Fehmarnbelt-Querung

Die Jungen Liberalen stellen fest, dass das Königreich Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland am 03.09.2008 einen Staatsvertrag zur Errichtung einer festen Fehmarnbelt-Querung unterzeichnet haben. Nach der Zustimmung durch den Bundestag am 18.06.2009 sowie der ersten und zweiten Zustimmung des Bundesrates am 13.02. und 10.07.2009 steht der Errichtung dieses großen Verkehrsinfrastrukturprojektes von deutscher Seite aus nichts mehr im Wege.

Die Jungen Liberalen begrüßen ausdrücklich den geplanten Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung. Mit dem Ersatz der bisher benötigten Schiffspassage zwischen Dänemark und Deutschland durch ein festes Bauwerk wird die sogenannte Vogelfluglinie noch attraktiver und es ergeben sich deutliche Zeitersparnisse für den Verkehr von und nach Skandinavien.

Die Jungen Liberalen erkennen, dass die bestehende Verkehrsinfrastruktur rechtzeitig an die zu erwartenden neuen Verkehrsströme angepasst werden muss. Mit der Errichtung einer festen Fehmarnbelt-Querung wird mit starken Zuwächsen für den Güterverkehr auf der Vogelfluglinie gerechnet. Dies wird insbesondere Auswirkungen auf den schienengebundenen Güterverkehr haben, da davon ausgegangen werden kann, dass mit dem Entfallen des bislang notwendigen trajektierens von Eisenbahnwaggons über den Fehmarnbelt neben dem bestehenden Personenverkehr künftig auch der 1996 auf die Jütlandlinie verlagerte Schienengüterverkehr wieder auf die Vogelfluglinie zurückkehren wird.

Die Jungen Liberalen betrachten mit Sorge, dass die bereits heute bestehende zweigleisige, elektrifizierte Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Lübeck kaum noch zusätzliche Trassenkapazitäten für den Schienenverkehr aufweist ein Zustand, der sich mit der Betriebsaufnahme des Netz Ost in Schleswig-Holstein im Dezember 2009 und der damit verbundenen Ausweitung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr weiter verschärfen wird. Darüber hinaus steht für die Jungen Liberalen fest, dass die Hinterlandanbindung einer festen Fehmarnbelt-Querung nicht zu Lasten des Öffentlichen Personennahverkehrs in und um die Metropolregion Hamburg gehen darf.

Die Jungen Liberalen erkennen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Durchbindung von zusätzlichen Nahverkehrszügen aus Niedersachsen und Bremen nach Hamburg, dass es im Bereich des Schienenverkehrs einer Ergänzung der bestehenden Elbquerung bedarf. Hierzu favorisieren die Jungen Liberalen einen zweigleisigen Ausbau der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen Lüneburg und Lübeck, um über die bestehende, derzeit eingleisige Elbquerung bei Lauenburg, Hamburg weiträumig umfahren zu können und die bestehenden Engpässe auf Hamburger Gebiet entlasten zu können.

Die Jungen Liberalen erkennen die enormen wirtschaftlichen Vorteile der Errichtung einer festen Fehmarnbelt-Querung, bekennen sich jedoch auch zum Tourismusstandort Ostholstein und setzten sich zur Entlastung für einen Neubau einer Güterumgehungsbahn für die Ostseebäder entlang der Lübecker Bucht ein.

Für die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der Errichtung einer festen Fehmarnbelt-Querung fordern die Jungen Liberalen:

– Vollständiger vierspuriger Ausbau der Bundesautobahn 1, sowie den Bau einer zweiten Brücke oder eines Tunnels über bzw durch den Fehmarnsund

– Ausbau der Bundesstraße 404 zur Bundesautobahn 21 zwischen dem Anschluss an die A1 bei Bargteheide und dem Anschluss an die A 24 bei Schwarzenbek

– Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahnverbindung Lübeck Puttgarden bereits bis 2018 und nicht wie vorgesehen erst bis 2025

– Bau einer zweigleisigen, elektrifizierten Güterumgehungsstrecke für die Ostseebäder entlang der Lübecker Bucht, der Personenverkehr soll dabei weiterhin auf der bestehenden eingleisigen Strecke entlang der Ostseebäder geführt werden

– Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahnverbindung Lübeck Lüneburg als weiträumigen Umfahrung Hamburgs für den Schienengüterverkehr

– die Planung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Planung der Trassenführung der Bahnstrecke, muss in Absprache mit den Kommunen vor Ort erfolgen

– eine verbindliche Lotsenpflicht im Fehmarnbelt

 

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