Die JuLis fordern, die Anonyme Lebendorganspende zu ermöglichen. Es muss daher auch möglich sein, Organe aus rein altruistischen Motiven zu spenden. Diese Anonyme Lebendspende wird bereits in Teilen der USA, Großbritannien und den Niederlanden praktiziert. Sie sieht vor, dass die Organe eines Spenders einem ihm unbekannten und nicht bestimmbaren Empfänger gegeben werden. Die Spende nimmt an der Verteilung nach den gleichen Kriterien wie die der postmortalen Spende teil. Dies soll Anonymität sichern und Organhandel ausschließen. Um zusätzlich Spenden aufgrund eines überzogenen Helfersyndroms zu verhindern, sind Evaluierungsverfahren erforderlich, die ebenso die Freiwilligkeit der Spende feststellen. Die anonymen Spender sollen den Empfängerkreis aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht einschränken dürfen, etwa nach dem Alter oder Erkrankung der potenziellen Empfänger. Der Spender darf dabei von niemandem eine Kompensation erhalten, die über eine geringfügige Aufwandsentschädigung für die aufgebrachte Zeit hinausgeht. Kosten für etwaige Folgeerkankungen müssen nach der Organentnahme von den Krankenkassen übernommen werden.