Die Demografie ist die größte gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Wir erkennen an: die Generationen seit den Babyboomern haben den Generationenvertrag der umlagefinanzierten Rente durch Unterlassen aufgekündigt. Machen wir uns auf den Weg, die Rente wieder maßvoll, sicher und leistungsgerecht zu machen. Dazu gehört die konsequente Kapitaldeckung und eine Grundsatzreform des Rentenbezugs. Lasst uns den Generationenvertrag neu verhandeln.
Wir Jungen Liberalen fordern die unverzügliche Umsetzung der Aktienrente durch die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten in der hier dargelegten Form. Die aktuell in ihrer Umsetzung befindliche Form der Aktienrente ist leider bei weitem nicht ausreichend, um signifikante Effekte auf das gesetzliche Rentensystem ausüben zu können.
Die Rente vor dem Kollaps bewahren!
Diejenigen Personen, die nach dem Oktober 1987 geboren sind, sind bereits rechnerisch Verlierer unseres Rentensystems. Das Rentensystem ist mittelfristig nicht mehr finanzierbar; das ist keine Frage der politischen Haltung, sondern eine Frage der Mathematik. Daher ist die Einführung des Generationenkapitals zur Stabilisierung der Rente unabdingbar.
Daher teilen wir das Anliegen des Bundesfinanzministers, über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich mehrere Milliarden Euro in ein zweckgebundene Investitionsvehikel zu überführen und an den Kapitalmärkten zu investieren. Zur Finanzierung sollen insbesondere die ohnehin unbegründeten versicherungsfremde Rentenansprüche gekürzt und abgeschafft werden. Insbesondere müssen die Zusatzprogramme für langjährig und besonders langjährige Versicherte, aber auch alle anderen beitragslosen Rentenansprüche abgebaut werden. Zur zusätzlichen Entlastung, sowie als Gebot der Generationengerechtigkeit, ist es außerdem notwendig die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt an die demographische Entwicklung anzugleichen. Hierzu soll das Regeleintrittsalter nach dem Verhältnis zwischen mittleren Beitragsjahren und mittlerer Rentenbezugsdauer auf dem Niveau des Stichjahres 1980 fixiert und fortführend proportional zur Lebenserwartungsentwicklung fortgeschrieben werden. Die Anpassung soll entsprechend der Jahrgangskohorten-spezifischen Lebens- und Rentenbezugserwartung für alle Rentenversicherten erfolgen. Das Regeleintrittsalter muss den demografischen und versicherungsmathematischen Gegebenheiten folgen, und darf nicht länger politisch instrumentalisiert werden. Diese Umsetzung steht einer weiteren leistungsbezogenen Flexibilisierung des Renteneintritts nicht im entgegen.
Ziel ist es, nach 10 Jahren den dann angenommenen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung durch die Bruttorendite des Portfolios vollständig decken zu können. Sollte sich nach dem Anlagezeitraum ein Überschuss ergeben, der nicht zur Deckung der Zuzahlung der gesetzlichen Rente benötigt wird, fordern wir, dass der dann freiwerdende Bundeszuschuss dazu genutzt wird, die Abgabenlast für alle Bürger zu reduzieren. Überschüsse müssen in jedem Fall im Rentensystem verbleiben (Zweckbindung) und explizit nicht zur Deckung des Gesamthaushaltes einer Bundesregierung genutzt werden können.
Wir fordern die Senkung der Kapitalertragssteuer auf 15 Prozent. Weiterhin soll zur Erreichung einer größeren Rechtsformneutralität bei Personen- und Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine ähnliche Steuer- und Abgabenbelastung des ausgeschütteten Gewinns erfolgen sowie, zumindest auf Antrag, eine ähnliche Belastung des thesaurierten Gewinnes. Dazu soll auch die Körperschaftsteuer gesenkt werden.
Um Kleinanleger zu entlasten fordern wir die Anhebung des Sparerpauschbetrages auf 10.000 Euro und die automatische Kopplung an die Inflationsentwicklung durch ein Bundesgesetz. Darüber hinaus fordern wir die bis 2009 gültige Spekulationsfrist auf Wertpapiere von 12 Monaten wieder einzuführen.
Weiterhin fordern wir die Abschaffung der Vorabpauschale und bekräftigen erneut unsere Forderung zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Die Umlage muss weg!
Ein staatlicher Rentenfonds nach skandinavischem Vorbild ist ein erster wichtiger Schritt, um das Rentensystem zu stabilisieren. Aber das Grundproblem der demographischen Instabilität der Umlage wird dadurch nicht gelöst. Daher setzen wir uns für die langfristige Substituierung des umlagefinanzierten Rentensystems durch eine vollständige Aktienrente ein.
Wir fordern, dass jeder Deutsche ein individuelles Aktienvorsorgedepot erhält, das an die Steuer-ID gebunden ist und ab der Geburt automatisch eröffnet wird. Anstatt Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, muss dann ein Mindestanteil des Bruttogehalts oder des jährlichen Gewinns in das Rentendepot eingezahlt werden, die entweder in den staatlichen Rentenfonds oder private Kapitalmarktprodukte investiert werden können. Die Transaktions- und Betriebskosten trägt der Bund. Es ist jedoch darauf zu achten, die Gebühren des staatlichen Rentenfonds, wie es bereits Schweden im Falle des AP7 gelingt, möglichst gering zu halten. Nach mindestens 30 Beitragsjahren, jedoch spätestens zum 65. Lebensjahr, soll es für jeden Depotinhaber die Möglichkeit geben, die angesparten Beiträge zu liquidieren und entweder schrittweise, bzw. sofort vollständig auszahlen zu lassen.
Die Kapitalerträge aus dem individuellen Rentenfonds sind vollständig steuerfrei. Die Einzahlungsbeiträge sollen wie die aktuellen Rentenversicherungsbeiträge auch zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein, um eine doppelte Entlastungswirkung zu erzielen und einen aktiven Anreiz für einen möglichst hohen Beitrag zur Altersvorsorge zu setzen.
Die Ablösung aus der Umlage soll teilweise von den Erträgen des Generationenkapitals finanziert werden. Allerdings wird ein Teil der Umlage für die Übergangszeit durch Rentenversicherungsbeiträge finanziert werden müssen. Dabei sollen mittelfristig die Versorgungskassen von Beamten, Richtern und Soldaten sowie langfristig private Ersatzkassen systemlogisch in die Aktienrente integriert werden. Es soll von der Deutschen Rentenversicherung, gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof geprüft werden, in welchen Alterskohorten eine schrittweise Umstellung von der Umlage in die Aktienrente sinnvoll organisiert und finanziert werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern Ansprüche in Form von Rentenpunkten ggf. In die Aktienrente umgewidmet werden könne.
Sobald die vollständige Systemumstellung gelungen ist, kann die Deutsche Rentenversicherung abgeschafft und das Generationenkapital in die Hand der Bürger veräußert werden.
Das Altersteilzeitgesetz (AltersTZG) aus 1996 stammt aus einer Zeit, als es nicht an Fachkräften, sondern an Arbeit mangelte. Heute ist es andersherum. Dennoch ist das AltersTZG nach wie vor in Kraft und wird großflächig für sozialverträgliche Vorruhestandsprogramme verwendet. Im Jahr 2022 befanden sich ca. 300.000 Menschen in Altersteilzeit, 25% mehr noch als 2017. In Zeiten des demographischen Wandels ist ein derartiges System ein System der Generationenungerechtigkeit. Wir fordern daher eine Abschaffung des AltersTZG. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind etwaige Regelungen einer Flexi-Rente.
Daneben sind weitere Maßnahmen notwendig, um den Kollaps der Rentenversicherung abzuwenden. Dabei ist es entscheidend, dass notwendige Reformen nicht länger aufgrund von politischer Opportunität ausgesetzt werden. Es ist unvermeidbar, dass die doppelte Haltelinie auf Seiten des Rentenniveaus nicht länger aufrechtzuerhalten ist. Aus diesen Gründen fordern wir, die langfristige Garantie des Rentenniveaus von 48% auslaufen zu lassen. Weiterhin muss aber das Versprechen gelten, dass die Leistungsträger der Gesellschaft nicht überlastet werden; sodass der Rentenbeitrag auch weiterhin nicht die Haltelinie von maximal 20% überschreiten darf und sich perspektivisch absenkt. So schaffen wir eine generationengerechte Haltelinie.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf fünf Jahre beschränkt.