12.05.2022

Afrika – ein Kontinent der großen Chancen

I. Einleitung

Das Bild von Afrika und insbesondere Subsahara-Afrika ist in der Öffentlichkeit nicht erst seit den jüngsten Konflikten geprägt von Armut und wirtschaftlicher Rückständigkeit, von Waffengewalt, Korruption und schlechter Regierungsführung. Die Zahl der fragilen Staaten in Afrika stärkt dieses Afrikabild im Westen. Trotz bisheriger Anstrengungen, wie z.B.  der gemeinsamen EU-Afrika Strategie (JAES) und der “Agenda 2062” der Afrikanischen Union, bleiben viele afrikanische Staaten immer noch hinter ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zurück. Dabei ist Afrika ein Kontinent der Kontraste: Es gibt ein starkes Wirtschaftspotenzial und die Subsahara-Afrika hat oft den Vorteil, beim Aufbau neuer Infrastruktur die aktuellsten Erkenntnisse und Innovationen erproben zu können. In Kenia und Äthiopien haben sich Hotspots für junge risikobereite Startups gebildet und eLearning erfährt eine viel weitergehende Bedeutung auf dem afrikanischen Chancenkontinent. Auch die deutsche und europäische Wirtschaft nutzen Afrikas Potenzial bisher noch zu wenig. Stattdessen schaden die EU und Deutschland der Bevölkerung und afrikanischen Wirtschaft an viel Stellen. Sofern Entwicklungszusammenarbeit (EZ) von den eigenen politischen oder wirtschaftlichen Interessen geleitet ist, darf kein „Deckmantel der Humanität“ verwendet werden. Eigene Interessen und Ziele müssen ehrlich kommuniziert werden, um eine aufrichtige Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen. Nachhaltige EZ kann nur funktionieren, wenn der Erfolg nicht erzwungen wird, sondern von der Bevölkerung des Partnerlandes selbst getragen werden wird.

Wir erkennen an, dass der Wohlstand von Nationen von der Inklusivität ihrer staatlichen Behörden geprägt ist. Solche inklusiven (= einbindenden) Institutionen dienen dem Wohlstand der Bevölkerung, während extraktive (= ausbeutende) Institutionen nur diejenigen bereichern, die sie kontrollieren. Viele extraktive Behörden wurden von den Kolonialmächten hinterlassen und von den lokalen Eliten fortgeführt. Als Europäer und ehemalige Kolonialherren besteht für uns eine Verantwortung auf inklusive Institutionen in Afrika hinzuwirken.

II. EZ und finanzielle Ressourcen

Anders als Industriestaaten haben Länder mit niedrigerem wirtschaftlichem Entwicklungsstand oft einen Importüberschuss und sind auf Dienstleistungen und

Investitionen von außerhalb ihres Hoheitsgebiets angewiesen. Die damit verbundene Wertschöpfung und daraus resultierende Gewinne können nach den Grundsätzen des OECD-MA (Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung) häufig nicht als Anknüpfungen für eine Besteuerung in diesen (Quellen-)Staaten dienen. Um dennoch ausreichend Einnahmen zu generieren und Ausgaben zu kompensieren, haben diese Länder ein starkes Interesse an einer umfassenden Quellenbesteuerung.. Dieses Interesse ist im Musterabkommen der UN abgebildet und entspricht auch unserem liberalen Interesse. Zur Zeit finanziert ein Großteil der afrikanischer Länder ihre Staatsausgaben durch Zölle. Solange dies nicht durch weitere Einnahmequellen ergänzt werden kann, ist es für sie nur sehr schwer umsetzbar ihre Zölle zu senken. Das OECD-MA – dem Deutschland in seiner Verhandlungsgrundlage grundsätzlich folgt, berücksichtigt traditionell vor allem die Interessen von Industriestaaten und stellt die Besteuerung im Ansässigkeits-/Wohnsitzstaat in den Vordergrund. Wir fordern, dass Doppelbesteuerungsabkommen mit afrikanischen Ländern nach dem Vorbild des UN-Musterabkommens (und nicht nach dem OECD-Musterabkommen) geschlossen werden. Dies soll den Steuerertrag afrikanischer Länder erhöhen und so Anreize schaffen, dass die heimische Infrastruktur verbessert und die heimische Wirtschaft auf diese Weise gefördert wird. Durch entsprechende Klauseln ist die Einhaltung von Anti-Korruptionsrichtlinien und Umwelt-Standards sicherzustellen. Der Weg zum Umweltschutz kann vielfältig sein. Der wirtschaftliche Aufstieg und technologische Fortschritt muss in Afrika umweltfreundlich möglich sein. Deshalb sind eine finanzielle, infrastrukturelle und lokal ausgerichtete Unterstützung, sowie Technologietransfers bei der Umsetzung von Umweltstandards entscheidend. Nur so können sie sich nachhaltig entwickeln. Revisionsklauseln sollen im Falle eines Aufstieges des jeweiligen afrikanischen Landes einen Neuabschluss nach OECD-Vorbild ermöglichen, wenn nicht mehr von einem reinen Entwicklungsland auszugehen ist. Deutschland darf zu keinem Zeitpunkt seine Vormachtstellung in DBA-Verhandlungen (Doppelbesteuerungsabkommen) ausnutzen. So können, nach Beispiel der Niederlande, internationales Steuerrecht und (wirtschaftliche) Entwicklungspolitik zusammen vorangetrieben werden.

III. EZ und Wirtschaftspolitik

Der Export subventionierter europäischer Agrarprodukte, in afrikanische Staaten, schadet diesen enorm. Wir fordern daher die schrittweise Abschaffung der europäischen Agrarsubventionen, um eine künstliche Verbilligung dieser Produkte zu vermeiden. Dies soll der afrikanischen Agrarwirtschaft die Möglichkeit geben, wettbewerbsfähig zu werden. Tarifäre Handelshemmnisse wie Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie überhöhte und nicht qualitative Standards, müssen aufgehoben werden. Zudem sollen nicht nur als low income countries klassifizierte Länder in der Subsahara-Afrika freien Zugang zum Europäischen Markt haben, sondern auch lower middle income countries, zu denen mittlerweile auch viele afrikanischen Länder gehören. Solange die Europäische Union an ihrem Agrarprotektionismus festhält, muss die Öffnung des Marktes nicht beidseitig passieren. Handelsabkommen, wie zuletzt das EPA, dürfen niemals wieder über Strafzölle erzwungen werden. Afrika auf gleicher Augenhöhe zu begegnen bedeutet auch, Afrika die Freiheit zu lassen, sich für die eigenen Interesse einsetzen zu können. Schließlich muss die EU dem Schmuggel von EU-Waren innerhalb des

afrikanischen Kontinents vorbeugen.

Auch die immensen Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden. Dazu gehören insbesondere: neue Tools im Bereich digitaler Handel, Telemedizin, digitales Lernen sowie die Förderung von internetbasierten Finanzdienstleistungen. Dies kann sowohl die Wirtschaft ankurbeln, die Kosten des Verwaltungsapparates senken und für Transparenz sorgen.

Wir Junge Liberale sind der festen Überzeugung, dass die Privatwirtschaft ein essenzielles Element für wirtschaftliches Wachstum darstellt. So kann eine stärkere Privatwirtschaft dazu beitragen, dass diktatorische Regime nicht omnipotent im Rechts- und Wirtschaftsverkehr auftreten. Um die Privatwirtschaft und das Unternehmertum zu stärken, schlagen wir Junge Liberale vor, Start-up Förderprogramme auszubauen, über Gründerfonds günstige Kreditbedingungen zur Verfügung zu stellen und auch EU-afrikanische Joint Ventures zu verstärken. Dabei sollen europäisch geführte und durch die Empfängerländer bzw. dessen Bevölkerung selbst geführte Initiativen gleichrangig betrachtet werden.

Weltbankmechanismen sollten gestärkt werden, beispielsweise durch die International Finance Corporation (IFC) und Multilaterale Investitions Garantie Agentur (MIGA). Conditional Cash Transfers (zweckgebundene Transferleistungen an natürliche Individuen), z.B. für die Teilnahme an Bildungsprogrammen, sollten auch ein Instrument der Entwicklungspolitik sein. Diese minimieren die staatliche Teilnahme des Empfängerlandes, schaffen Anreize für Individuen und vermeiden den Geldverlust in korrupten Strukturen.

IV. EZ in Afrika und der Einfluss Chinas

Die EU als demokratischer Akteur steht in Afrika mittlerweile in einem “Wettbewerb” mit China. Afrika wurde zu lange von Europa und Deutschland wirtschaftlich vernachlässigt. Dieses (Investitions-)Vakuum machte sich China zunutze und vermochte es im eigenen Sinne zu füllen. Im Gegensatz zur europäischen Werte geleiteten EZ spielen Werte wie Menschenrechte und Demokratie für die chinesische EZ eine sehr untergeordnete Rolle. Wir Junge Liberale, sehen den zunehmenden Einfluss Chinas auf Afrika kritisch. Auch die Auswirkungen auf die Internationale Politik dürfen nicht vernachlässigt werden.  Die EU muss aus diesem Grund ein attraktives Angebot schaffen und sich als besserer Partner für die Entwicklung etablieren. Dabei können insbesondere Projekte, die eine erneuerbare Energie-Infrastruktur mit sich bringen, von besonderer Bedeutung sein, da Afrika regional sowohl für Wasser- und Windkraft, als auch für Solarenergie beste Voraussetzungen bietet. Verstärkt soll auch die lokale Weiterverarbeitung von Produkten in der Entwicklungszusammenarbeit eine Rolle spielen, um die Wertschöpfung in Afrika zu erhöhen.

Für die wirtschaftliche Entwicklung in Afrika bedarf es weiterhin hoher privater Investitionen. Dafür müssen diese möglichst attraktiv gestaltet werden. Die Außenhandelskammern spielen dabei eine Schlüsselrolle. Ihre Leistungen in der Beratung für die wirtschaftliche Arbeit europäischer Unternehmen in Afrika und an Afrika interessierten Unternehmen sollte daher stärker gefördert werden.

Schließlich muss die EU auf internationaler Ebene eine laute Stimme erheben, da China

den Einfluss in Afrika nutzt, um eigene politische Interessen in der Außenpolitik in Fragen wie der diplomatischen Anerkennung Taiwans, durchzusetzen. Hier ist eine verstärkte Kooperation mit NATO-Partnern und insbesondere den USA entscheidend, um eine gemeinsame Strategie zum Umgang Chinas in Afrika zu entwerfen.

V. EZ und Bildung

Derzeit studieren an chinesischen Universitäten mehr junge Afrikaner als in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich zusammen. Wir als europäische Union müssen verstärkt darauf hinarbeiten, mehr Studenten aus Afrika an unseren Universitäten aufzunehmen. Ein Austausch von Wissen hilft Entwicklungsländern. Hierfür wollen wir Junge Liberale erfolgreiche Austauschprogramme wie Erasmus+ deutlich ausweiten und den Austausch europäischer und afrikanischer Hochschulen intensivieren. Gleiches gilt im Bereich der Forschung mit EU-Instrumenten.

Zweitens machen wir uns für eine Bildungsoffensive mithilfe der digitalen Infrastruktur stark. Denn Bildung ist der Ausgangspunkt jeder prosperierenden Gesellschaft. Insbesondere sollten auch junge Mädchen und Frauen in Afrika besseren Zugang zu Bildungsmöglichkeiten erlangen.

Zudem können so auch durch die hier gelebte Freiheit Missstände in den Heimatländern deutlicher erkannt werden. Der derzeitige Verfahrensaufwand für Studierende aus Afrika durch Visabeantragung, Studienplatzbewerbung und Stipendienbewerbung muss vereinfacht werden. So kommt es z.B. oftmals dazu, dass Studienplatz und Stipendium vorliegen, während das Visum erst deutlich nach Semesterbeginn erteilt wird und so ein Studium unmöglich ist. Wir fordern daher eine Zusammenlegung von Studienplatzvergabe und Visumvergabe in Kontingenten für die jeweilige Universität. Wer in Deutschland einen Studienplatz bekommt und antreten möchte, soll auch hier ein Visum bekommen können. Dies schließt jedoch nicht die Rücknahme des Visums für den Fall einer negativen Sicherheitsüberprüfung der Studierenden durch das Auswärtige Amt aus. Das gleiche Problem gilt für die Visavergabe für kurzfristige Bildungs- und Weiterbildungsprogramme. Auch hier darf die Teilnahme nicht mehr am Visum scheitern.

Innovationen im Bereich der Medizin, des Handwerks oder Ackerbaus, etwa Bewässerung, den gezielten Einsatz von Dünger, Insektiziden oder der Verzicht auf genau jenes wird in verschiedenes Regionen nur schwerfällig gestreut. Hierzu sind verstärkte Netzwerke zum niederschwelligen Informationsaustausch notwendig. Soweit möglich, ist sich hier auf “Graswurzel-Initiativen” zu stützen und diese wissenschaftlich zu begleiten. Besonders sollte auf die Optimierung des Wissensmanagements geachtet werden.

Der Ausbau der Bildungsmöglichkeiten in afrikanischen Ländern darf dabei jedoch nicht aus dem Blick geraten. So können Universitätsstandorte durch die Förderung von Aufenthalten europäischer Wissenschaftler gestärkt und der Austausch vor Ort gestärkt werden. Zusätzlich sollten Initiativen zur Stärkung von Berufsausbildung in afrikanischen Ländern gefördert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Mobilitätsprogramme wie ERASMUS+ stärker in Ausbildungsberufen genutzt werden. Dabei soll nicht nur der Austausch zwischen europäischen Einrichtungen gefördert, sondern auch Zugänge für afrikanische Ausbildungseinrichtungen geöffnet werden.

Schulbildung ist in immer mehr Afrikanischen Ländern ein Grundrecht. Leider kann

dieses von nicht allen Kindern wahrgenommen werden und besonders die Mädchen scheiden früh aus dem Unterricht aus, entweder weil sie verheiratet werden oder aufgrund beginnender Menstruation in ihren Gemeinschaften stigmatisiert werden. Auch die Genitalverstümmelung junger Frauen ist leider noch nicht flächendeckend geächtet – weder juristisch, noch gesellschaftlich. Aus diesem Grund müssen Initiativen und Organisationen vor Ort unterstützt werden, welche Aufklärung betreiben.

VI. EZ und Klimaschutz

Die Entwicklungszusammenarbeit soll sich an den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen orientieren. Allerdings müssen die SDG auf multilateraler Ebene hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit für Entwicklungsländer überprüft werden. Neben Umweltaspekten müssen schließlich auch soziale und wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Die Priorität muss dennoch darin bestehen, eine möglichst nachhaltige Entwicklung von Beginn an sicherzustellen. Hierfür sollen auch projektbezogene finanzielle Unterstützungen gewährt werden.

Die Industrieländer tragen maßgeblich Mitverantwortung für die in Afrika erheblich spürbaren Auswirkungen des Klimawandels. Die Möglichkeiten für hinreichende umwelt- und klimapolitische Maßnahmen einzelner Akteure sind begrenzt. Wir sollten daher unsere Beziehungen und Ressourcen nutzen, um effektive lokale Lösungen zu unterstützen. Sofern vor Ort das notwendige technologische oder organisatorische Wissen zur Umsetzung fehlt, kann hier unsererseits durch Wissenstransfer unterstützt werden. Darüber hinaus sollten afrikanische Delegationen bei Klimaverhandlungen partnerschaftlich unterstützt werden, sofern sie dies wünschen, um ihnen die erforderlichen Ressourcen und das Know-How mitzugeben, sodass sie die afrikanischen Interessen erfolgreich vertreten können.

VII. Effizienz, Rechtsstaatlichkeit und Institutionen

Um die Entwicklungspolitik effizienter zu gestalten und mit anderen Akteuren wie China mithalten zu können, müssen die europäischen Staaten ihre Entwicklungspolitik zusammenschließen. Das bedeutet, dass die Entwicklungsfinanzierung aller EU Staaten über die EIB laufen sollte und nicht wie bisher nur komplementär zu der nationalen Entwicklungsbank. Des Weiteren sollten die Kompetenzen der nationalen Entwicklungsministerien an die EU abgetreten werden. Auf dem Weg dorthin ist eine Bündelung der deutschen Entwicklungshilfe im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie eine stärkere Koordinierung auf europäischer Ebene, wie auch bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der sinnvolle nächste Schritt.

Europäische Entwicklungshilfe muss jederzeit auch auf die Stärkung der Menschenrechte, des Rechtsstaates und demokratischer Institutionen abzielen. Wir Junge Liberale fordern daher eine illusionsfreie, starke Haltung gegenüber diktatorischen Regimen und eine Zusammenarbeit nur so weit wie nötig. Direkte oder indirekte Finanzierung autoritärer Regime nehmen wir nicht hin. Daher müssen sich in jedem Entwicklungsabkommen Rechtsstaatsklauseln wiederfinden, die ein Mindestniveau

von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu sichern versuchen. Falls demokratische und rechtsstaatliche Strukturen nicht vorhanden sind, so setzen wir uns Junge Liberale für den gemeinsamen Aufbau und Stärkung solcher Strukturen ein.

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