Die Jungen Liberalen stellen fest, dass am 9. Dezember 2008 die Gesetzesänderung im Zuge der Neuordnung der Entfernungspauschale (umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt) vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Der Bundestag beschloss daraufhin, dass die Entfernungspauschale in ihrer ursprünglichen Form rückwirkend zum 01.01.2007 wieder eingeführt wird. Der aktuelle Satz beträgt damit wieder 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer, welcher bei ausgeschöpftem Arbeitnehmerpauschbetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert. Dieses gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.
Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass diese neue Regelung umweltschädlich, aus ökologischer Sicht nicht mehr vertretbar und dazu auch noch finanziell und sozial unausgewogen ist. Deswegen fordern die Jungen Liberalen die vollständige und ersatzlose Abschaffung der Entfernungspauschale.