01.11.2009

Abschaffung der Entfernungspauschale

Die Jungen Liberalen stellen fest, dass am 9. Dezember 2008 die Gesetzesänderung im Zuge der Neuordnung der Entfernungspauschale (umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt) vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Der Bundestag beschloss daraufhin, dass die Entfernungspauschale in ihrer ursprünglichen Form rückwirkend zum 01.01.2007 wieder eingeführt wird. Der aktuelle Satz beträgt damit wieder 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer, welcher bei ausgeschöpftem Arbeitnehmerpauschbetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert. Dieses gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.

Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass diese neue Regelung umweltschädlich, aus ökologischer Sicht nicht mehr vertretbar und dazu auch noch finanziell und sozial unausgewogen ist. Deswegen fordern die Jungen Liberalen die vollständige und ersatzlose Abschaffung der Entfernungspauschale.

 

Weitere Beschlüsse

26.03.2026

Schluss mit dem piepsenden Beifahrer!

Seit 2023 ist für die Fahrzeug-Homologation ein voreingeschaltetes ISA (IntelligentSpeed Assistance) Pflicht. Dieses System informiert den Fahrer akustisch, wenn er...
26.03.2026

Crypto – To the moon and back

In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum von einer Nische technikaffiner Pioniere hin zu...
26.03.2026

Soforthilfe für Soldaten: Wer Freiheit verteidigt, verdient die beste Versorgung!

Die Jungen Liberalen erkennen die unverzichtbare Rolle der Soldaten für die Sicherheit und Verteidigung unseres Landes an. Im Dienst für unser...