01.12.2016

Abgabe genießbarer Lebensmittel erleichtern

In Deutschland gibt es ein erschwingliches und vielfältiges Angebot an Lebensmitteln. Wir schätzen die diesbezügliche Strahlkraft der Marktwirtschaft.
Trotzdem gibt es viele Menschen, die wenig Zugang zu Lebensmitteln haben, etwa durch sehr geringes Einkommen oder sogar Obdachlosigkeit. Gleichzeitig werden von entsprechenden Anbietern massenhaft einwandfreie Lebensmittel entsorgt. Die Verkleinerung dieser Lücke darf nicht sanktioniert werden. Deshalb muss die Abgabe von Lebensmitteln an wohltätige Einrichtungen erleichtert werden. Dabei ist zu berücksichtigen: Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum!
 Konkret fordern die Jungen Liberalen:
• Die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln darf in keinem Fall im Vergleich zur Entsorgung zu steuerlichen Nachteilen führen. 
• Die Abgabe von Lebensmitteln, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, muss grundsätzlich möglich sein. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Hersteller und Händler bei kostenloser oder bis zu kostendeckender Abgabe von der Haftung freizustellen, sofern diese in angemessener Form auf den Ablauf hingewiesen haben. In diesen Fällen hat der jeweilige Abnehmer die Haftung zu tragen.
• Grundsätzlich ist die Notwendigkeit des Mindesthaltbarkeitsdatum zu überprüfen. 

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