19.05.2023

Fluten der Freiheit – Für das Recht auf Wassersport.

Die Abschaffung aller grundsätzlichen und dauerhaften Verbote von nicht motorisiertem Wassersport (folgend Wassersport) auf öffentlich zugänglichen Gewässern.

Wir glauben, dass Wassersport und Naturschutz auch ohne grundsätzliche Verbote vereinbar sind. Im Gegensatz zu bestimmten Erlaubniszonen, undurchsichtigen Befahrensverordnungen und unterschiedlichsten Herangehensweisen von Kommunen und Nationalparkverwaltungen, wollen wir den Gemeingebrauch von Gewässern zur Freizeitgestaltung und Sportausübung generell erlauben. Wir setzen dabei auf die Eigenverantwortung von Wassersportlern gegenüber der Natur.

Nichts desto trotz ist uns Jungen Liberalen die Wichtigkeit des Natur- und Artenschutzes bewusst. Für besonders schützenswerte Gebiete können Verbotszonen beschlossen werden, um dies entsprechend zu gewährleisten. Schutzgebiete erfordern eine sachgerechte Begründung und müssen verhältnismäßig, sowie nach Möglichkeit zeitlich begrenzt (beispielsweise während Brut- oder Vogelzugzeiträumen) sein. Wassersport-Dachverbände mit ihren Untergliederungen sind immer frühestmöglich vor der  Festlegung von Verbotszonen anzuhören. Um das Durchqueren von Schilf- und Röhrichtbeständen zu vermeiden, sollen Kommunen durch die Bewirtschaftung der Gewässer oder Stegbau Zugänge für Wassersportler schaffen, diese sind mit den Wassersport-Verbänden abzustimmen. Zusätzlich können Verbände und Vereine initiativ Stegbauanträge bei den Kommunen einreichen.

Befristete Genehmigungen für Wassersport, wie im Nationalpark Wattenmeer, und dadurch entstehende kostenintensive Genehmigungsverfahren für Kite-, Surf-, Segel- und andere Boardsportvereine entfallen dementsprechend. Hochwasser-Rastplätze von Vögeln oder Meeressäuger werden durch Wassersportler nicht in dem Ausmaß gestört, dass dies eine Begründung für grundsätzliche Verbote auf Nord- und Ostsee darstellt.

 

Des Weiteren:

  • Saisonale Verbote ohne sachgerechte Begründung, wie das Winterkiteverbot, sind aufzuheben.
  • Generelle Badeverbote an Gewässern ohne Badeaufsicht sind bundesweit abzuschaffen.
  • Ob Gewässer (ohne Schifffahrt) zur Ausübung des Tauchens mit Atemgerät geeignet sind, ist eigenverantwortlich zu bewerten, sodass das Tauchen mit Atemgerät grundsätzlich erlaubt sein muss.
  • Das Trockenfallen im Watt wird in einem je 50m breiten beidseitigen Streifen der Fahrwasser generell erlaubt.
  • Kommunale Bäder, welche an Seen angesiedelt sind, sollen in den Wintermonaten, auf eigene Gefahr, für Wassersportler zugänglich bleiben.

Ausgenommen von diesem Beschluss bleiben geltende Verordnungen über das Befahren, Schwimmen und Tauchen auf bzw. in Bundes- und Landeswasserstraßen, sowie Bereiche der Trinkwasserversorgung und Stromerzeugung. Darüber hinaus sind in gesundheitlich bedenklichem Ausmaß belastete Gewässer ausgenommen.

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