„Das Verbot von sogenannten „Konversionsbehandlungen“ bei Minderjährigen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass es im Jahr 2020 selbsternannten „Homo-Heiler“ noch möglich ist, Homosexualität wie eine Krankheit zu behandeln. Allein der Begriff „Konversionsbehandlung“ ist abstoßend, da er impliziert, die sexuelle oder geschlechtliche Identität könne eine Krankheit sein. Es war daher überfällig, Minderjährige durch ein Verbot von Konversionsverfahren vor diesem Missbrauch zu schützen.
Allerdings bleibt das von der Großen Koalition eingebrachte Gesetz weit hinter den Erwartungen vieler Betroffener zurück. Konversionsverfahren müssen generell verboten werden, da sie eine erhebliche Gefahr für die psychische Gesundheit der Opfer darstellen. Es ist für mich unverständlich, wieso die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen konnte, dem Spuk der selbsternannten „Homo-Heiler“ endgültig ein Ende zu setzen. Die sexuelle und geschlechtliche Identität ist keine Krankheit und bedarf daher auch in keinem Alter einer Behandlung.“
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