03.07.2017

Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlauben

Um den Verkehrsfluss zu erleichtern und Wartezeiten für Rechtsabbieger zu verkürzen, muss die Geltung des Grünpfeils verändert werden. Dieser sollte nach amerikanischem und kanadischem Vorbild grundsätzlich ohne anzeigendes Schild gelten, also das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel in der Regel zulässig sein. Bei Kreuzungen mit besonders starkem Verkehrsaufkommen oder hohem Unfallrisiko sollte eine Ausnahme von dieser Regel durch Verkehrszeichen angeordnet werden können.

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