13.02.2026

Endlich ein Notfall: Wenn Trauma keine Diskussion mehr braucht

Vergewaltigung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen massiven
Eingriff in die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen dar. In einer
derart akuten Notlage ist es essenziell, dass Betroffene uneingeschränkten Zugang zu
medizinischer Versorgung erhalten, ohne durch finanzielle Hürden zusätzlich belastet
zu werden.

 Als junge Liberale fordern wir daher,

  •  Anerkennung von Vergewaltigung als medizinischen Notfall: Vergewaltigung wird
     gesetzlich als medizinischer Notfall definiert. Krankenhäuser sind verpflichtet,
     Betroffenen unverzüglich und niedrigschwellig Zugang zu notwendiger
     medizinischer Versorgung zu gewähren.
  •  Kostenübernahme für notwendige Medikamente und Untersuchungen:In Fällen von
     Vergewaltigung werden die Kosten für folgende Maßnahmen durch die gesetzlichen
     und privaten Krankenversicherungen übernommen.Die Bereitstellung und
     Verabreichung der „Pille danach“ ohne Kostenbeteiligung der betroffenen Person.
     Umfassende Vorsorgeuntersuchungen und -behandlungen zur Prävention und Therapie
     von sexuell übertragbaren Krankheiten (z. B. HIV-Postexpositionsprophylaxe,
     Tests auf Chlamydien, Gonorrhoe und andere Infektionen). Psychologische
     Soforthilfe sowie gegebenenfalls die Einleitung weiterführender therapeutischer
     Maßnahmen.
  •  Informationspflicht der Krankenhäuser: Krankenhäuser und medizinische
     Versorgungszentren sind verpflichtet, Betroffene über ihre Rechte und die
     verfügbaren Maßnahmen umfassend und sensibel zu informieren.
  •  Begleitende Maßnahmen: Schulung von medizinischem Personal im Umgang mit
     Betroffenen von sexualisierter Gewalt, um eine einfühlsame und professionelle
     Versorgung zu gewährleisten. Aufbau und Stärkung von spezialisierten
     Anlaufstellen in Krankenhäusern für Opfer sexualisierter Gewalt.

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