26.11.2015

Dem konservativen Jugendschutzgesetz eine liberale Antwort liefern

Einem Jugendschutzgesetz (JuSchG), in dem Einschränkungen und Verbote für Kinder und Jugendliche existieren, müssen Junge Liberale und andere Jugendströmungen ein Wort entgegensetzen und eine Grenze ziehen. Viele im JuSchG festgeschriebene Vorschriften und Verbote sind nicht haltbar da für diese das Argumentationsfundament bröckelt. 
Dabei sollen folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:
  1. FSK und USK müssen unverbindlich werden und als Empfehlungen gelten.
  2. Das Ausgehverbot ab einer gewissen Uhrzeit muss geändert werden: ab 12 Jahren bis 10 Uhr; ab 14 Jahren bis 24 Uhr und ab 16 Jahren sind keine Einschränkungen zu erfolgen.
  3. Filmveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Gaststättenbesuche etc. sind als Ausgehen zusammen zu legen, da es keinen Anlass gibt, alles einzeln zu regeln.
  4. Abschnitt 6 muss den zu den oben zur Abstimmung stehenden Punkten angepasst werden.

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