Die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf die Samenspende müssen der eigentlichen Idee entsprechen. Aus der Samenspende können keine Rechte oder Ansprüche gegen den Spender, sowie des Spenders gegen andere Personen abgeleitet werden. Das Recht des Kindes die Identität seines genetischen Vaters erfahren zu können, soll unangetastet bleiben. Dies soll Rechtssicherheit in einem Bereich schaffen, der heutzutage rechtlich nicht exakt definiert worden ist.
Mögliche Ausnahmeregelungen bezüglich abweichender Regelungen sind bei Bedarf durch schriftliche Vereinbarungen individuell unter den beiden Parteien zu vereinbaren.