26.09.2024

Unsere Raststätten sind nicht die Schlossallee: Schluss mit dem Tank & Rast Monopoly

Die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG betreibt über 90% aller
 deutschen Autobahnraststätten und hat damit eine de facto Monopolstellung für diesen
 Markt. Der fehlende Wettbewerb führt zu enorm hohen Benzinpreisen an den
 Raststätten. Darüber hinaus sind die Preise für Alltagslebensmittel wie Gummibärchen,
 Brötchen oder Softgetränke oft mehr als 100% höher als der Durchschnittspreis in
 deutschen Supermärkten.

 Der Grund für die mangelnde Konkurrenz ist der öffentlich-rechtliche Ursprung
 von Tank & Rast. Obwohl das Unternehmen seit 1998 privatisiert ist und sich in den
 Händen verschiedener Investoren befindet, darunter auch ein großer chinesischer
 Investmentfonds, besteht die Monopolstellung 25 Jahre nach der Privatisierung
 von Tank & Rast fort – mit erheblichen negativen Konsequenzen für Verbraucherinnen
 und Verbraucher. Grundlage dafür ist ein Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 30
 Jahren, den der Bund mit der Tank & Rast GmbH abgeschlossen hat und der ihr den
 Betrieb der Rastanlagen erlaubt.

 Wir fordern deshalb:

  1. Vergabe der Genehmigungen nur mit fairem Wettbewerb

     Hierfür muss gewährleistet werden, dass kurzfristig kein Unternehmen mehr als
     60%, langfristig kein Unternehmen mehr als 50 %, der deutschen
     Autobahnraststätten betreibt. Insbesondere muss der regionale Wettbewerb von
     Raststätten, die sich innerhalb desselben Abschnitts einer Autobahn befinden,
     ermöglicht werden.

    2. Mehr Wettbewerb zulassen

    Wir sehen die Entscheidung der Bundesregierung von 2021, Schnellladesäulen auch an unbewirtschafteten Rastplätzen zu errichten, für richtig an. In diesem Zuge soll die Errichtung von Gastronomien und Kiosken an diesen Rastplätzen erlaubt werden – gerade für kleinere lokale Unternehmen ist das attraktiv und so wird mehr Wettbewerb an deutschen Autobahnen zugelassen und gefördert.

    3. Kein Einfluss Chinas auf kritische Infrastruktur

     Bei Unternehmen mit chinesischer Beteiligung müssen sämtliche Einflussnahmen und die
     Weitergabe von Daten an den Investor ausgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall,
     darf keine Vergabe an das betroffene Unternehmen erfolgen.

     Sunset-Klausel: 10 Jahre

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