01.11.2009

Privilegieren von Kinderlärm

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) ist dahingehend zu ändern, dass Paragraph 1 (Anwendungsbereich) um eine neue Ausnahme erweitert wird. Diese lautet wie folgt: Kindertagesstätten-, Hort- sowie Schulgrundstücke . Die bereits vorhanden Ausnahmeregelungen reihen sich daran anschließend ein.

 

Weitere Beschlüsse

13.02.2026

Olympischer Sport – Symbolbild einer Leistungsgesellschaft!

Wir Junge Liberale stehen uneingeschränkt zum Leistungsprinzip. Leistung muss sich lohnen – im Sport wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Der...
13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium...
13.02.2026

Endlich ein Notfall: Wenn Trauma keine Diskussion mehr braucht

Vergewaltigung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen massivenEingriff in die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen dar. In einerderart akuten...