28.07.2007

Verschuldungsverbot im Grundgesetz

Die Jungen Liberalen blicken mit tiefer Sorge auf die außer Kontrolle zu geratenden drohende Staatsverschuldung. Bereits heute betragen die jährlichen Zinszahlungen allein des Bundes etwa 40 Milliarden Euro. Trotzdem werden weiterhin Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen. Die bisherige Finanzpolitik hat immer wieder tagespolitische Probleme zu Lasten kommender Generationen mittels Schulden gelöst. Verantwortliches, generationengerechtes und nachhaltiges Handeln des Staates ist jedoch unvereinbar mit weiterer Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte.

Die JuLis fordern daher ein Verschuldungsverbot im Grundgesetz. Kurz- bis Mittelfristig müssen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Ist dies erreicht, dürfen die Aufwendungen die Einnahmen nicht mehr übersteigen und grundsätzlich keine Kredite mehr aufgenommen werden. Abweichungen, also die Neuaufnahme von Krediten, sind nur in Ausnahmefällen mit 2/3-Mehrheit des Parlaments und ausgearbeitetem, vorliegendem und verbindlichem Tilgungsplan möglich.

Ein weiteres Verfrühstücken des Handlungsspielraums der jungen Generation ist nach Auffassung der Jungen Liberalen unverantwortlich und nicht länger hinnehmbar.

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