06.12.2020

Approbation für Heilberufe, nicht für Quaksalber!

Die gesundheitliche Versorgung stellt ein hohes persönliches, aber auch wirtschaftliches Gut dar. Für die direkte medizinische Versorgung, Behandlung und Prävention, aber auch für gesundheitliche Versorgung im weiteren Sinne werden jährlich Milliardensummen umgesetzt. Insbesondere das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt, Apotheker oder Therapeut ist ein sehr komplexes. Trotz diverser Informationsmöglichkeiten besteht zwischen Behandelndem und Patienten meist eine Informationsasymmetrie. Patienten müssen ihrem Arzt, Apotheker oder Therapeuten und deren fundiertem Fachwissen vertrauen können.

Als Junge Liberale erkennen wir daher die Notwendigkeit der staatlichen Approbation für Heilberufe an. In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt für uns die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Umso erschrockener nehmen wir den zunehmenden Trend von “alternativ-medizinischen Behandlungen” (z.B. homöopathische oder anthroposophische Verfahren) unter dem staatlichen “Qualitätsversprechen” der Approbation zur Kenntnis. Patienten können aufgrund der starken Informationsasymmetrie nicht immer hinreichend zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und sind deshalb auf die staatliche Qualitätskontrolle angewiesen. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die Approbation für einen Heilberuf daran zu koppeln, dass der Inhaber der Approbation keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen durchführt oder anbietet. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasst. Die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und unwirksamen Alternativmethoden führt zu einer großen Verunsicherung unter Patienten.
  • Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt, dürfen von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden.
  • Die Abschaffung der staatlichen Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf sowie die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker.
  • Heilpraktiker sollen keine Injektionen mehr verabreichen, Akkupunktur ausführen, offene Wunden behandeln oder Aderlass umsetzen dürfen. Bei allgemein lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs soll es ein Behandlungsverbot geben.
  • Es soll eine Liste der meistverschriebenen nicht rezeptpflichtigen Substanzen und „Heilmittel“ unter Heilpraktikern erstellt werden. Für diese Mittel soll anschließend eine schulmedizinische Gefahreneinschätzung erstellt werden, aus der Höchstmengen der Verschreibung der jeweiligen Substanz und gegebenenfalls auch Verbote der Verschreibung bestimmter Substanzen für Heilpraktiker umgesetzt werden soll.
  • Die Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten, ähnlich der Aufklärungsbögen der Krankenhäuser bei z.B. operativen Eingriffen oder radiologischen Verfahren ist hier obligatorisch.
  • Wir fordern weiterhin, die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate durch eine Änderung des § 44 AMG aufzuheben, ausgenommen solche Präparate, die allergische Reaktionen auslösen können. Stattdessen sollen homöopathische Präparate gemäß den einschlägigen Regularien zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein.
  • In Apotheken soll bei einer Erstberatung immer zuerst ein schulmedizinisches Produkt angeboten werden, es sei denn der Kunde fragt selbst aktiv nach einem homöopathischen Mittel. Beim Verkauf homöopathischer Mittel in Apotheken und im Versandhandel müssen die Kunden stets kurz vor dem Kaufprozess darüber aufgeklärt werden, dass es keine schulmedizinischen Wirknachweise für das Mittel gibt.

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