Junge Liberale kommentieren BVerwG-Urteil zu Ausgangssperren

Der Bundesverband der Jungen Liberalen und der Landesverband der JuLis Bayern äußern sich in einem gemeinsamen Statement zum kürzlich veröffentlichten Urteil der Bundesverwaltungsgerichts, welches die im Rahmen der Corona-Pandemie verhängten Ausgangssperren in Bayern für unverhältnismäßig erklärt hat. 

Dazu äußert sich die Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann: “Es ist wichtig, dass die vielen Maßnahmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie verhängt wurden, von Gerichten auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Wenn Politikerinnen und Politiker weitreichende Freiheitseinschränkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern durchsetzen, müssen diese von Gerichten geprüft werden. In einem nun ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass die im März 2020 in Bayern verhängten Ausgangssperren unverhältnismäßig waren.  Das attestiert, dass Markus Söder während der Corona-Pandemie wie kein anderer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren hat. Was Markus Söder stets als „Team Vorsicht“ bezeichnet hat, war nichts anderes als ein „Team Unverhältnismäßigkeit“.  Damit hat er die Bürgerrechte von 13 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern stärker eingeschränkt, als dies zu ihrem Schutz notwendig und angemessen gewesen wäre. Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Bayern hoffe ich, dass Markus Söder dieses Urteil zum Nachdenken bewegt und er Freiheitsrechte in Zukunft mit dem Respekt behandelt, dem Ministerpräsidenten sich grundsätzlich verpflichtet fühlen sollten.” 

Des Weiteren erklärt sie: “Auch über dieses Gerichtsurteil hinaus ist es wichtig, dass wir eine gesellschaftliche und politische Diskussion darüber führen, wie es im Rahmen der Corona-Pandemie zum Einsatz von unverhältnismäßigen Maßnahmen kommen konnte. Unverhältnismäßiges politisches Handeln führt zu einem Verlust von Vertrauen. Die Aufarbeitung solcher Handlungen sollte uns daher ein Anliegen sein. Nur, wenn wir hier Erkenntnisse gewinnen, können wir sicherstellen, dass sich ähnliche Fehler nicht wiederholen.”

Der Landesvorsitzende der JuLis Bayern, Felix Meyer, erklärt: ​​„Was wir Junge Liberale Bayern die ganze Zeit angemahnt haben, wird  jetzt durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die bayerischen Regelungen zum Verbot des Verlassens der Wohnung im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen im März 2020 waren unverhältnismäßig. Das BVwerG bestätigt damit die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das Lesen eines Buches auf einer Parkbank zu verbieten war auch im Rahmen des Infektionsschutzes – auch schon 2020 – einfach nicht verhältnismäßig. Markus Söder, der erst dieses Jahr, aber dann sehr schnell von „Team Vorsicht“ ins „Team Volksfest“ gewechselt ist, trägt für die unverhältnismäßigen und damit rechtswidrigen Coronamaßnahmen die volle Verantwortung“.