Junge Liberale sehen beim IfSG-Entwurf Bedarf für Nachbesserungen

Die Jungen Liberalen (JuLis), Jugendorganisation der FDP, kommentieren den am Mittwoch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann vorgestellten Entwurf für die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das aktuelle IfSG läuft zum 23. September aus, der neue Vorschlag soll die Rechtsgrundlage vom 1. Oktober bis zum 7. April bilden. Dazu erklärte die Vorsitzende der JuLis, Franziska Brandmann:

“Die gemeinsame Erarbeitung eines Entwurfs durch die Minister und die transparente Vorstellung dieses Entwurfs ist erst einmal ein Fortschritt. Mit Grauen denke ich an die Monate zurück, in denen wir per ‘Handyalarm’ in Presse-Live-Schalten aus vertraulichen Runden erfahren haben, in denen über unsere Freiheitseinschränkungen verhandelt wurde wie auf einem Wochenmarkt. Häufig standen Profilierung und Wahlkampf dort im Vordergrund. Gut, dass diese Zeiten ein Ende haben.”

Den Inhalt des Entwurfs sehen die JuLis allerdings an einigen Stellen kritisch. “Lockdowns und Ausgangssperren sind im IfSG-Entwurf nicht vorgesehen. Das erleichtert uns sehr, sollte allerdings eine Selbstverständlichkeit sein. Während immer mehr Staaten in Europa Schritte in Richtung Normalität unternehmen, wäre es skurril, parallel in Deutschland die Rechtsgrundlage für einen neuen Lockdown zu schaffen. 

Länder, die ‘anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen’ feststellen, sollen laut Entwurf weitergehende Maßnahmen anordnen können. Hier sehen wir einen dringenden Bedarf zur Konkretisierung: Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Pandemiebekämpfung nicht akut zu gefährden, muss die Erfüllung dieser Indikatoren eine Grundbedingung aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus sein. Es gilt nun im weiteren Verlauf, diese Indikatoren rechtssicher auszugestalten und strikt an eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu knüpfen. Der Erfolg des IfSG ist davon abhängig, ob dies gelingt.  

Die Möglichkeit, sich durch eine erst kürzlich erfolgte Impfung vom Tragen einer Maske zu befreien, benachteiligt zudem besonders junge Menschen, für die bisher seitens der STIKO noch keine Impfempfehlung für eine vierte Impfung vorliegt. Diese Benachteiligung junger Menschen darf sich in der Endfassung des IfSG nicht wiederfinden. In anderen Bereichen wiederum sind innovativere Maßnahmen angebracht.  So stellt etwa der Schutz vulnerabler Gruppen seit Beginn der Pandemie einen Eckpfeiler der Bemühungen in unserem Kampf gegen Corona dar. Wenn in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern tagesaktuelle Tests notwendig sind, schlagen wir vor, von erfolgreichen Ideen unserer Nachbarn zu lernen. Österreich setzt hier auf PCR-Pool-Tests, die Schnelltests gerade bei den aktuellen Virusvarianten in Sachen Schnelligkeit und Genauigkeit überlegen sind.” 

Brandmann rief die Bundesregierung dazu auf, die Grundsätze der Pandemiebekämpfung nicht aus den Augen zu verlieren. “Wir befinden uns jetzt seit über zwei Jahren im Kampf gegen dieses Virus. Wir dürfen uns dabei niemals an Freiheitseinschränkungen gewöhnen, sondern müssen sie jederzeit begründen und ihre Verhältnismäßigkeit belegen. Teilweise entsteht der Eindruck, einige Akteure innerhalb der deutschen Politik hätten das vergessen. 

Während es verständlich ist, dass die Minister früh einen Rechtsrahmen schaffen wollten, ist heute noch völlig offen, wie sich die Situation im Herbst und Winter tatsächlich entwickeln wird. Jede Einschränkung muss daher die Verhältnismäßigkeit wahren und an klare Bedingungen geknüpft sein. Sollte sich im Herbst und Winter eine Lage ergeben, die eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems darstellt, dann sperren wir uns nicht gegen Maßnahmen. Sollte diese Lage allerdings nicht eintreten, müssen Maßnahmen, wie etwa eine Maskenpflicht an Schulen, genauso ausgeschlossen werden können wie die Anordnung eines Mindestabstands oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen. 

Zu guter Letzt steht die Bundesregierung nach Jahren der Pandemie in der Pflicht, zu erklären, in welcher Lage das Ende aller Maßnahmen erfolgen wird – denn dieses muss schlussendlich kommen. Während viele europäische Länder sich bereits von Maßnahmen verabschieden oder verabschiedet haben, brauchen auch wir eine Perspektive, die aufzeigt, wann und unter welchen Bedingungen die Freiheitseinschränkungen ein Ende haben werden.“