„Das gerade getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss als Chance für den Medikamentenmarkt in Deutschland begriffen werden. Marktwirtschaftlicher Wettbewerb bietet für den Verbraucher stets die Chance auf mehr Auswahl und sinkende Preise. Diese Gelegenheit darf politisch nicht einfach wegreguliert werden. In Zeiten der Digitalisierung ist jeder Welpenschutz für Apotheker und fehl am Platz.“
KUHLE weiter: „ Gerade in strukturschwachen Regionen, wo die nächste Apotheke nicht immer in kurzer Reichweite liegt, ist der Versandhandel zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung elementar. Gesundheitsminister GRÖHE macht mit seinem geplanten Verbot eine Klientelpolitik für Apotheker, die den Medikamentenmarkt auf dem Stand des letzten Jahrhunderts konservieren würde. Kein Bürger hat etwas davon, wenn er jedes Mal zur nächsten Filiale rennen muss, statt den technischen Fortschritt nutzen zu können, um seine medizinische Versorgung bequem und einfach zu Hause zu erledigen. Von einem Verbot profitiert allein die Apothekerlobby. Langfristig müssen wir in diesem Bereich ganz klar auch über weitere Freigaben wie die Abschaffung eines Fremd- und Mehrbesitzverbotes sprechen.“
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