Fahrtkostenerstattung

Hier findest du weitere Information zur Fahrkostenerstattung bei unseren Veranstaltungen:

Grundsätzlich werden vom Bundesverband Fahrtkosten ab 10,-€ und bis zu einer maximalen Höhe von 99,-€ abhängig von der zurückgelegten Strecke erstattet. Unter 10,-€ ist eine Erstattung nicht möglich.

Solltest Du mit dem Auto zu einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Jungen Liberalen anreisen, wird eine Pauschale von 0,05 € pro gefahrenen Kilometer erstattet. Dabei wird maximal die Distanz von Deinem Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück berechnet.

Wenn Du mit einem Nah- oder Fernverkehrsmittel wie Bus, Bahn oder per Flugzeug zu einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Jungen Liberalen reist, werden 0,08 € pro Kilometer, maximal allerdings die entstandenen Kosten für das gekaufte Ticket erstattet.

Als Nachweis werden die Fahrkarte bzw. die Rechnung benötigt. Diese kannst Du als pdf oder jpeg in unserem FKE-Tool anhängen.

Leider können wir Fahrten mit einer BahnCard 100 oder dem Deutschland-Ticket („49€-Ticket“) nicht über die Pauschale für Bus/Bahn/Flugzeug abrechnen. Die entsprechenden Abo-Tickets können nicht als Nachweis für eine Bahnfahrt genutzt werden und sind somit für eine Erstattung mit 0,08 € pro km unzulässig.

Zudem erstatten wir keine Sitzplatzreservierung, sowie BahnCard-Käufe und ÖPNV-Tickets während der Veranstaltung.

Die Erstattung erfolgt nur für innerdeutsche Strecken. Solltest Du aus dem Ausland anreisen, wird der Erstattungsbetrag ab der deutschen Grenze berechnet.

Beispiel: Du fliegst aus Brüssel nach Berlin und wieder zurück. Dann wäre der Grenzübertritt bei einer Fahrt mit dem Auto im Kreis Heinsberg an der deutsch-niederländischen Grenze. Von dort nach Berlin sind es 540 km (Luftlinie). Du bekommst also maximal 2 x 0,08 € x 540 km = 86,40 €. Kostet das Flugticket weniger, erhältst Du maximal den Ticketpreis; ist das Ticket teurer, erhältst Du den Maximalbetrag von 86,40 €.

Im Anschluss an eine JuLi-Veranstaltung erhältst Du per E-Mail eine persönliche Einladung zum Beantragen Deiner Fahrtkosten. Du kannst alle Informationen zur An- und Abreise sowie die Nachweise auf unserer digitalen Plattform zur Fahrtkostenerstattung („FKE-Tool“) einreichen.

Voraussetzung hierfür ist die Unterschrift in der KJP-Teilnehmerliste des BMFSFJ. Ohne Unterschrift können keine Fahrtkosten erstattet werden!

Den Einladungslink zur Veranstaltung versenden wir in der Regel spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende. Nachdem Du die Einladung erhalten hast, kannst Du Deine Fahrtkosten innerhalb von 14 Tagen einreichen. Nach dieser Frist ist keine Erstattung mehr möglich!

Anschließend wird jeder Erstattungsantrag einzeln durch die Bundesgeschäftsstelle geprüft. Daher bitten wir Dich bei der Bearbeitung um ein wenig Geduld. Dein genehmigter Erstattungsantrag wird spätestens vier Wochen nach Ende der Einreichungsfrist an die von Dir angegebene IBAN überwiesen.